Bahn (Verkehr)

spurgebundenes Verkehrs- beziehungsweise Transportmittel
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Bahnen im Sinne eines Verkehrsmittels sind vor allem schienengebundene Transportsysteme und ein wichtiger Teil der Verkehrsinfrastruktur. Die verbreitetste Form sind hierbei Fahrzeuge, die das Rad-und-Schiene-Prinzip nutzen und einen eigenen Fahrantrieb haben oder von einer Lokomotive gezogen oder geschoben werden. Des Weiteren werden als ’’Bahnen’’ auch alle Transportsysteme bezeichnet, bei denen Fahrzeuge an mechanischen Trag- und Leitsystemen geführt werden, zum Beispiel Schwebebahn und auch solche, die dabei einen standortgebundenen Antrieb haben, beispielsweise Seilbahnen.

Eine Unterteilung unterschiedlicher Bahn-Systeme lässt sich sowohl nach technischen als auch nutzungsorientierten oder rechtlichen Kriterien durchführen. Siehe auch: Portal Bahn.

Arten von Bahnen

Eisenbahnen

Am verbreitetsten sind Eisenbahnen. Die meisten Eisenbahnen dienen dem öffentlichen Personen- und/oder Güterverkehr; sie werden nach ihrer Bedeutung und den technischen Gegebenheiten in Haupt- und Nebenbahnen unterschieden. Für den Güterverkehr gibt es darüber hinaus Eisenbahnen des nichtöffentlichen Verkehrs (Werksbahnen): Anschlussbahnen verbinden einen Betrieb mit dem öffentlichen Eisenbahnnetz, während Gruben- und Feldbahnen dem innerbetrieblichen Verkehr dienen.

Nach ihrer Spurweite unterscheidet man Normalspur-, Schmalspur- und Breitspurbahnen.

Die Personenzüge unterscheidet man nach Beförderungsentfernung und -dauer in Fern- und Nahverkehrszüge.

Fernverkehr gibt es nur bei Eisenbahnen. Dem Nahverkehr dienen auch folgende andere Arten von Bahnen:

Bergbahnen

Bergbahnen (Zahnradbahnen und Seilbahnen) befördern Personen und Güter vom Tal auf einen Berg oder umgekehrt. Andere Bahnen (mit Adhäsionsantrieb), wenn sie auch im Gebirge verkehren, gelten nicht als Bergbahnen.

Straßenbahnen

Straßenbahnen sind öffentliche Schienenbahnen, die weder zu den Haupt- und Nebenbahnen noch zu den Bergbahnen zählen. Sie dienen dem Nahverkehr, vor allem in Großstädten. Fast alle Straßenbahnen werden elektrisch betrieben. Klassische Straßenbahnen fahren auf der Fahrbahn oder auf einem besonderen Bahnkörper im Straßenbereich.

Kabelbahnen sind Straßenbahnen, die von einem ortsfesten Antrieb an einem Kabel gezogen werden, beispielsweise die Cable cars in San Francisco.

U-Bahnen

U-Bahnen (Metros) dienen dem Personennahverkehr in Großstädten, werden elektrisch angetrieben und fahren auf besonderen Bahnkörpern (Hoch- oder Untergrundbahnen). Da sie auch keine höhengleichen Kreuzungen mit Straßen aufweisen, sind sie vom Straßenverkehr unabhängig. Paradoxerweise zählen sie rechtlich dennoch zu den Straßenbahnen.

Stadtbahnen

Stadtbahnen nennt man Straßenbahnen, die auf Teilstrecken vom Straßenverkehr unabhängig sind, zum Beispiel indem sie im Tunnel verlaufen. Ebenso ist von Stadtbahnen die Rede, wenn Straßenbahnen auf Haupt- oder Nebenbahnen übergehen (Karlsruher Modell); solche Bahnen sind rechtlich Zwitter.

Nicht mit den Stadtbahnen zu verwechseln sind S-Bahnen (Stadtschnellbahnen); sie dienen dem Personennahverkehr in Großstadtregionen und verkehren in besonders dichtem Takt auf Hauptbahnen in Großstadtbereichen. Idealerweise sind S-Bahnen vom sonstigen Bahnverkehr unabhängig (so in Berlin und Hamburg). Rechtlich gelten sie als klassische Eisenbahnen.

Einschienenbahnen

Einschienenbahnen dienen ebenfalls dem öffentlichen Personenverkehr und fahren auf oder unter einem einzelnen schmalen Fahrweg.

Bei den Hängebahnen befindet sich das Fahrzeug unter einer Tragschiene. Die berühmte, 13 Kilometer lange Wuppertaler Schwebebahn verläuft großenteils über dem Flusstal der Wupper und wurde 1901 in Betrieb genommen. Neuer sind die H-Bahn in Dortmund bzw. der Sky-Train in Düsseldorf, bei denen es sich um automatische, fahrerlose Systeme handelt.

Bei Sattelbahnen befindet sich das Fahrzeug auf bzw. über dem Fahrweg. Zu ihnen gehören die Skyline auf dem Flughafen Frankfurt am Main, Alwegbahnen sowie Magnetschwebebahnen wie der Transrapid.

Sonstige Bahnen

Auf Schienen fahren auch einige Fahrgeschäfte auf Jahrmärkten und in Freizeitparks, zum Beispiel Achterbahnen und Geisterbahnen.

Für Kinder gibt es Spielzeugeisenbahnen, für das Kind im Manne die Modelleisenbahn.

Siehe auch

Öffentlicher Personennahverkehr

Rechtsgrundlagen des Bahnbetriebs

Deutschland:
In Deutschland gelten je nach Art einer Schienenbahn unterschiedliche Rechtsvorschriften für Bahnen. Die rechtliche Unterscheidung kann unter anderem von Eigentumsverhältnissen, von Merkmalen des Fahrbetriebs und von technischen Merkmalen abhängen. Je nach Zuordnung müssen die Bahngesellschaften mehr oder weniger stringente Maßnahmen befolgen.

Vom deutschen Recht werden zunächst Eisenbahnen definiert und gegenüber anderen Bahnen abgegrenzt im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG). Öffentliche Eisenbahnen im Sinne des AEG werden weiter nach Bundeseigenen Unternehmen (mehr als 50% der Anteile) oder als nichtbundeseigene Eisenbahn (NE-Bahn) unterschieden. Bei Bundeseigenen Unternehmen übt das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) die Aufsicht aus. Für die nichtbundeseigenen Eisenbahnen liegt die Aufsicht bei den Bundesländern bei dem Landesbeauftragten für das Bahnwesen (LfB)
Der Betrieb regelspuriger öffentlicher Eisenbahnen unterliegt nach dem AEG den Bestimmungen der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO). S-Bahnen gelten als Vollbahnen und werden demgemäß ebenfalls nach EBO betrieben.
Schmalspurbahnen unterliegen der Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen (ESBO).
Weitere Eisenbahn-Gesetze:
ESO Eisenbahn Signalordnung
EVO Eisenbahn-Verkehrsordnung
DBGrG Deutsche Bahn Gründungsgesetz

Nichtöffentliche Eisenbahnen unterliegen der Verordnung über den Bau und Betrieb von Anschlussbahnen BOA der Länder. Es gibt verschiedene Landeseisenbahngesetze LEG.

Straßenbahnen fahren in der Regel auf Sicht und werden nach BOStrab betrieben. Nach dem Personenbeförderungsgesetz PbefG werden U-Bahnen und Schwebebahnen den Straßenbahnen zugeordnet und unterliegen ebenfalls der BOStrab.

Für Magnetschwebebahnen gilt das Allgemeine Magnetschwebebahngesetz (AMbG)

Bestandteile von Bahnen und Bahnanlagen

Fahrzeuge

Der Fahrzeugpark von Eisenbahnen beziehungsweise Vollbahnen untergliedert sich meist in Lokomotiven und Eisenbahnwagen. Bei S-Bahnen, U-Bahnen und Straßenbahnen sind dagegen Triebwagen und Triebzüge vorherrschend.

Bei den Lokomotiven ist nach der primären Antriebsenergie nach Dampflokomotiven, Diesellokomotiven und Elektrolokomotiven zu unterscheiden.

Der Wagenpark einer Eisenbahn besteht meist aus Personenwagen oder Reisezugwagen und Güterwagen.
Bei den Personenwagen gibt es besondere Ausformungen als Doppelstockwagen, Schlafwagen, Salonwagen oder Speisewagen.

Fahrwegsausführung

Gleise sind die Fahrbahnen für Schienenfahrzeuge. Sie bestehen in der Regel aus hintereinanderliegenden Schwellen, auf die paarweise und parallel angeordnete stählerne Schienen befestigt sind.

Die Schwellen aus Holz, Stahl oder Beton halten die Schienen im vorgesehenen Abstand zueinander, der so genannten Spurweite. Die vorherrschende Spurweite eines Landes wird als Regelspur bezeichnet, die davon nach unten oder oben abweichenden Maße als Schmalspur oder Breitspur. Aus mitteleuropäischer Sicht gilt jedoch die meistverbreitete Spurweite von 1435 mm als Regelspur. Breitspur-Bahnen gibt es in landesweiter Verbreitung zum Beispiel in Russland und Spanien.
Die Schwellen liegen in einem Bett, das meist aus Schotter oder Kies besteht. Es gibt auch Beton-Fahrbahnen, auf denen die Schienen ohne Schwellen mit Schrauben oder Klammerfedern befestigt werden.

Die Schienen, üblicherweise Vignolschienen, bestehen aus Stahlprofilen, die fortlaufend an den Enden miteinander verschraubt oder verschweißt sind. Auf den Schienen laufen die Räder der Eisenbahnfahrzeuge. Ein seitliches Abrutschen vom Gleis wird durch Spurkränze an den Rädern verhindert.

Bei Straßenbahnen werden oftmals Schienen verwendet, die den Einbau in das Straßenpflaster zulassen, sogenannte Rillenschienen. Die beiden parallelen Schienenstränge sind dann unter dem Asphalt/dem Pflaster durch stählerne Stege verbunden, die die Einhaltung der Spurweite gewährleisten.

Gleis und Bettung werden mit dem Begriff Oberbau zusammengefasst. Dämme, An-, Einschnitte sowie Brücken gehören zum Unterbau von Gleisen, mit dem Unebenheiten des Geländes ausgeglichen werden.
Das Gleis mit der Gesamtheit seiner Bauteile nimmt die Kräfte auf, die durch das Gewicht und die Geschwindigkeit der Fahrzeuge entstehen.

Abzweigungen von Gleisen werden mit Eisenbahnweichen und Kreuzungen realisiert.


Betriebseinrichtungen

Zugleit- und -sicherungssysteme

    • ETCS (europäisches Zugsicherungssystem)

Bahngesellschaften

Bahnstrecken

Netzpläne

siehe auch