Eine Marktbeherrschung liegt dann vor, wenn ein Unternehmen keinem wesentlichen Wettbewerb ausgesetzt ist oder zwischen zwei oder mehreren Unternehmen kein wesentlicher Wettbewerb besteht. Eine Marktbeherrschung wird nach dann vermutet, wenn ein Unternehmen über einen Marktanteil von mindestens einem Drittel verfügt oder bis zu drei Unternehmen zusammen einen Marktanteil von 50% erreichen oder bis zu fünf Unternehmen zusammen einen Marktanteil von zwei Dritteln erreichen. Geregelt ist das in § 19 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).