Ein Erwachsener ist ein Mensch, der ein bestimmtes Alter überschritten hat und somit nicht mehr als Kind oder Jugendlicher gilt. Er oder sie hat das Stadium der körperlichen und geistigen Reife erreicht.
Das erwachsene Individuum hat somit jene notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse erworben, die es in hohem Maße befähigen, die für sein Leben und Fortkommen notwendigen Entscheidungen zu treffen.
Im juristischen Sinne ist man mit dem Erreichen der Volljährigkeit erwachsen. In vielen Ländern, so auch in Deutschland, liegt diese Grenze bei 18 Jahren.
Erwachsene bekommen im Vergleich mit Jugendlichen sowohl mehr Rechte als auch Verantwortung. Bei ihrem Alter wird generell angenommen, dass sie für sich selbst sorgen können. Mit dem Eintreten ins Erwachsenenalter oder je nach Gesetzgebung auch früher oder später können Rechte auf das Autofahren, das Trinken von Alkohol, das Rauchen, Auslandsreisen, das Wahlrecht, Geschlechtsverkehr oder die Heirat einhergehen.
Situation in Deutschland
Erwachsen wird man in Deutschland mit 21 Jahren. Erwachsene sind nach dem deutschen Gesetz im Gegensatz zu Kindern (bis 14 Jahre) Jugendlichen (14 - 18 Jahre) und Heranwachsenden (18 - 21 Jahre) voll strafmündig, d.h., sie sind vor dem Gesetz vollwertige Mitglieder der Gesellschaft. In Deutschland sind bereits Heranwachsende geschäftsfähig, d. h., sie handeln in eigener Verantwortung. Nicht geschäftsfähig sind solche Erwachsene, deren freie Willensbildung aufgrund einer Geisteskrankheit oder -schwäche dauerhaft beeinträchtigt ist.
Situation in Japan
In Japan wird man, anders als in vielen anderen Ländern, erst mit 20 Jahren erwachsen.
Siehe auch: Adoleszenz - Entwicklungsphase - Jugend - Kindheit - Neugeborenes - Säugling - Volljährigkeit