Arbeitnehmerüberlassung

Überlassung eines Arbeitnehmers an einen anderen Arbeitgeber gegen Entgelt.
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Unternehmen, die Arbeitskräfte an andere Unternehmen verleihen, nutzen die Arbeitnehmerüberlassung

Als weitere Begriffe werden auch Leiharbeit oder Zeitarbeit genutzt.

Vorteil für das entleihende Unternehmen ist die Flexibilität. So müssen für Nachfragespitzen keine Arbeitskräfte gesucht und eingestellt werden. Bei Nachlassen dr Nachfrage kann auf die Arbeitskräfte ohne Entlassungen verzichtet werden. Die Arbeitskräfte haben in Deutschland einen unbefristeten Vertrag mit dem Zeitunternehmen.

Mittlerweile sind Leiharbeitskräfte in allen Branchen und mit allen Qualifikationen vertreten, Ausnahme in Deutschland ist die Baubranche.

Die Unfallquote von Leiharbeitnehmer/-innen ist sehr hoch, da die Gefährdung zu Beginn einer Tätigkeit (unbekanntes Umfeld) besonders hoch ist. Hat sich der Zeitarbeiter an den Arbeitsplatz gewöhnt, verläßt er ihn schon wieder.

In Deutschland sind die Leiharbeitnehmer bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft gegen die Folgen von Arbeitsunfällen unfallversichert.