Kollektivierung

organisierter Zusammenschluss von Menschen
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Kollektivierung (von lat. collectivus - angesammelt) bezeichnet den Zusammenschluss landwirtschaftlicher Betriebe zu genossenschaftlichen oder staatlichen Betrieben. Vor allem in sozialistischen Ländern wie der früheren Sowjetunion wurde die Kollektivierung von staatlicher Seite, auf der Grundlage von Gesetzen, teilweise mit polizeilicher Gewalt, durchgesetzt.

In der DDR galt die Kollektivierung in der Landwirtschaft seit dem 31. Mai 1960 als vollendet: Bis zu diesem Tag waren 19.345 Genossenschaften (LPGs) gegründet worden, die auf 83,6 Prozent der landwirtschaftlich nutzbaren Fläche produzierten.

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