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Verwandtschaft

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Verwandte sind Lebewesen einer gemeinsamen genetischen Herkunft innerhalb einer Art. Sie ist Teil der Anthropologie und wird im Deutschen als Blutsverwandtschaft bzw. Sippe (engl. kinship) bezeichnet.

Verwandte sind die Abkömmlinge eines Menschen. Indirekte Verwandtschaft bildet sich durch die Verschwägerung.

Lässt sich die Verwandtschaftslinie von Abkömmlingen, die durch die Keimbahn und Geburt gegeben ist, auf einen gemeinsamen Vorfahren zurückführen, besteht eine genetische Linie und man wird viele identische Gene in dieser Linie finden.

Bei Lebewesen, deren Eltern enge Verwandte sind, spricht man von Inzucht.

Menschen

Unter menschlicher Verwandtschaft wird im Allgemeinen nur die engere Verwandtschaft über wenige Generationen verstanden, da im weiteren Verständnis alle Menschen über ihre weit verzweigten Vorfahren (Volksstamm, Volk, ..) miteinander verwandt sind.

Da die Menschheit auf einen gemeinsamen Genpool von etwa sieben Urmüttern in Nordostafrika zurückgeht, die sich im Verlauf der Jahrtausende durch Auswanderungen, Isolation und Anpassung an die Umwelt eigenständig entwickelt haben, sind bei allen entferneteren Verwandten trotzdem unterschiedliche Gene ausgeprägt. Die nächste Verwandtschaft biologischen Sinne besteht bei den Abkömmlingen einer Familie.

Formen der Verwandtschaftsbeziehung

Blutsverwandtschaft kann in zwei Bereiche unterteilt werden: Verwandtschaft (egozentriert) und Deszendenz (ahnenzentriert). Menschen, die sich auf einen gemeinsamen Ahnen (Stammväter) beziehen sind biologisch miteinander verwandt. Einer der Grundväter der anthropologischen Verwandtschaftsforschung war Lewis Henry Morgan. In dem Werk Gemeinschaft und Gesellschaft von Ferdinand Tönnies (1855–1936) wird Verwandtschaft als Beispiel der „Gemeinschaft des Blutes“ behandelt.

Verwandtschaftsbeziehungen lassen sich konkret (Mutter, Bruder, Großvater) oder aber abstrakt nach Verwandtschaftsgraden darstellen. Ein Verwandtschaftsgrad hat auf jeden Fall einen relativen Bezug (z. B. Vater ist man in Bezug auf eines biologischen Abkömmlings (Sohn/Tochter). Verwandtschaftsgrade sind identisch mit den Erbenordnungen in der gesetzlichen Erbfolge, wobei eine Adoption einer (biologischen) Verwandtschaft rechtlich gleichgestellt wird.

Mythologisch werden Verwandtschaftsbeziehungen zu Göttern (vgl. Religion), Tieren (vgl. Klan) oder Naturerscheinungen konstruiert (gemäß der Bibel war z. B. Adam, der erste Mensch, elternlos aus Lehm geschaffen, in der Edda wurden die ersten Menschen aus Bäumen geformt).

Verwandtschaftbezeichnungen werden häufig auch zwischen Menschen benutzt, die nicht miteinander verwandt sind, zum Beispiel bei einem sogenannten „Nennonkel” oder „Nenntante”, also Person, die nur so genannt werden ohne das tatsächlich ein Verwandtschaftsverhältnis besteht. Häufig wurde in frühreren Jahren ein Nachbarn oder ein häufiger Gast der Familie als Onkel bzw. Tante bezeichnet.

Die juristische Definition von Verwandtschaft ist Sache des Gesetzgebers (Staat).

Einzelne Verwandtschaftsbezeichnungen

Zwischen Lebewesen einer Art (Menschen, Hunde, Pferde, ...) werden folgende Verwandtschaftsbeziehung verwendet:

Bei Menschen kommen folgende Bezeichnungen hinzu:

Siehe auch