Kreditor (lat. "credere" = "glauben, anvertrauen", engl.: creditor, accounts payable) bedeutet Gläubiger (Kreditgeber) als Folge von Kreditgewährung – durch gegen offene Rechnung erfolgte Lieferung und/oder Leistung. Umgangssprachlich wird der Kreditor auch als Lieferant oder Verkäufer (von Lieferungen und Leistungen) bezeichnet.
Das Gegenstück zum Kreditor ist der Debitor (Schuldner, Kunde).
Ein Unternehmen verwaltet in seiner Kreditorenbuchhaltung die Schulden gegenüber seinen Lieferanten (Kreditoren): Die Verbindlichkeiten, Schulden eines Unternehmens gegenüber seinen Kreditoren (Lieferanten, Banken) werden in der Bilanz als Passiva (Fremdkapital) ausgewiesen. In der Bilanz des Lieferanten, des Kreditors (Gläubigers) hingegen wird seine Forderung dem Schuldner gegenüber bis zu deren Begleichung als Forderung Aktiva (Vermögen) erfasst.
Da für den Jahresabschluss ein Saldierungsverbot gilt, sind Kreditoren mit Überzahlungen (debitorische Kreditoren) nicht Schulden-mindernd bei den Verbindlichkeiten auszuweisen, sondern werden im Rahmen der Jahresabschlussbuchungen zu den sonstigen Vermögensgegenständen (als sonstige Forderungen) umgegliedert und in der Bilanz als Guthaben ausgewiesen.