Ein Klub ist in der österreichischen Politik eine Gruppe von Abgeordneten im Nationalrat.
Die Abgeordneten können sich zusammenschließen, um die Arbeit zu erleichtern. Theoretisch können mindestens fünf Abgeordnete einen Klub gründen, praktisch erfolgt die Gründung der Klubs von Mitgliedern gleicher Parteien. Es wäre ebenso möglich einen Klub innerhalb eines Klubs (z. B. den Klub der Wiener Sozialdemokraten innerhalb der SPÖ) zu bilden.
Klubs nehmen im österreichischen Parlamentarismus eine wichtige Rolle ein: sie dürfen Initiativanträge stellen, Klubs haben das Recht in der Präsidialkonferenz des Nationalrats vertreten zu sein und sie können eine dringliche Anfrage an ein Regierungsmitglied stellen.
Der Vorsitzende eines Klubs heißt Klubobmann.