Diskussion:Jörg Tauss
Rentenanwartschaft
Was bedeutet das mit der Rentenanwartschaft? Wo kommt das her? Und wem nutzt dieses Wissen? -- Jordan1976 Ich da Du hier 09:23, 17. Nov 2005 (CET)
- Niemandem. Ich hab's gelöscht. --Forevermore 07:25, 21. Feb 2006 (CET)
Bild
Hab noch ein Bild gefunden. --Crux 20:24, 2. Mär 2006 (CET)
- Und ich habe ein Bild von Crux gefunden... Habe mal die Zahl der Bilder im Artikel reduziert, ist wirklich ein wenig viel für den kurzen Artikel. -- Jordan1976 Ich da Du hier 13:03, 3. Mär 2006 (CET)
Kinderpornographie
Er wird der Kinderpornographie beschuldigt. http://www.bild.de/BILD/news/telegramm/news-ticker,rendertext=7583186.html Soll sowas hier mit aufgenommen werden? Tobias | fishmann 15:29, 5. Mär. 2009 (CET)
Nicht nur die Bild meldet dies, auch diverse andere Zeitschriften in ihren Onlineausgaben. Vorerst sollte die Unschuldsvermutung gelten, es seidenn der Verdacht erhärtet sich weiter der Spiegelartikel klingt schon belastend: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,611546,00.html man wird sehen. --Neubehler 15:28, 5. Mär. 2009 (CET)
- Die SpOn-Meldung ist bislang wenig belastbar – und es gilt Wikipedia:Artikel über lebende Personen zu beachten. Abgesehen davon ist Wikipedia auch kein Newsticker, siehe WP:WWNI. --Le petit prince ☎ messagerie 15:08, 5. Mär. 2009 (CET)
Es wird ermittelt, aus welchen Beweggründen auch immer. Es totzuschweiten ist Zensur. 193.22.29.187 15:28, 5. Mär. 2009 (CET)
- Deswegen wird es hier ja diskutiert. Tobias | fishmann 15:32, 5. Mär. 2009 (CET)
- Ich sehe es allerdings auch so, dass diese Tatsache sachlich und unprätentiös erwähnt werden muss. Selbst wenn das Verfahren eingestellt wird, so ist das ein markanter Einschnitt in seiner Laufbahn als Abgeordneter und hat damit hier zu stehen. – Wladyslaw [Disk.] 16:05, 5. Mär. 2009 (CET)
Wieso steht dort nur, dass ermittelt wird? Jede Ermittlung hat auch einen Grund bzw. Anfangsverdacht. Diesen zu verschweigen, stellt eindeutig eine Zensur dar! Besonders da diverse Quellen übereinstimmend berichtet hatten.
- Der Vorwurf der Zensur ist lächerlich. Der gegen Herrn Tauss erhobene Verdacht geht aus dem Titel des zitierten Spiegel-online-Artikels hervor und steht somit im Artikel. -- Robert Weemeyer 18:27, 5. Mär. 2009 (CET)
Schön, wenn man die die Leute so leicht zum lachen bringen kann, in diesen Tagen. Aber das weglassen einer Information stellt schon eine Beeinflussung dieser dar und ist somit im weitestem Sinne Zensur. Würde man dieser Logik folgen, dass der Vorwurf, aus der Verlinkung heraus folgt. So müsste man auch die Partei des guten Mannes nicht im Text nennen, da dies auch aus dem besagtem Link hervor geht... Ich habe irgendwie das Gefühl, dass hier jemand nicht will, dass es auf der Seite steht, dass wegen Kinderpornografie ermittelt wird, obwohl es den Tatsachen entspricht und zur Beschreibung eines Politikers eindeutig dazu gehört, will man die Objektivität und Neutralität bewahren. (nicht signierter Beitrag von 84.139.229.110 (Diskussion) 5. Mär. 2009, 19:53:31)
Nachdem die Polizei offensichtlich entsprechendes Material auf seinem Rechner gefunden hat (siehe SpOn und dpa) wird der Fall wohl dauerhaft Relevanz besitzen, somit wird sich auch der Begriff "Kinderpornographie" im Text nicht vermeiden lassen. Siehe http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,611646,00.html --85.179.12.90 20:49, 5. Mär. 2009 (CET)
Was ist denn nun eigentlich so schwer daran zu schreiben, daß die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wegen des Verdachts des Besitzes von Kinderpornografie gegen ihn ermittelt? Der Verweis auf einen Link als Erklärung ist lächerlich. Wenn es relevant genug ist zu erwähnen das die Immunität aufgehoben wurde, dann muß auch erwähnt werden warum. Also entweder ihr wartet die Ermittlungen ab und werft den Verweis auf die aufgehobene Immunität raus oder ihr schreibt rein warum sie aufgehoben wurde. Streichen wir jetzt auch bei Nobelpreisträgern die Erklärung dafür, warum der Preis verliehen wurde? Steht ja im Link... Eclipse 23:10, 5. Mär. 2009 (CET)
- Die weit überwiegende Mehrzahl der Stimmen hier ist dafür, dass der Begriff "Kinderpornografie" im Text erwähnt wird. Ich würde vorschlagen, dass das nun auch jemand reinschreibt. --Bernardoni 00:01, 6. Mär. 2009 (CET)
Das Fehlen des Begriffs ist mir auch aufgefallen. Finde ich gut, dass ich nicht der Einzige bin, den das Fehlen stört. MfG.
- Der Begriff „Kinderpornographie“ gehört nicht als solcher in den Artikel, sondern genau die Formulierung, die von der Staatsanwaltschaft als Vorwurf formuliert wurde. Ich bezweifle, dass dort von KiPo die Rede ist. Ich muss einräumen, dass ich mir keine Mühe gemacht habe, die genaue Formulierung zu finden. --vorläufig wieder da: gg 09:42, 6. Mär. 2009 (CET)
- Erledigt. -- Robert Weemeyer 09:50, 6. Mär. 2009 (CET)
- In der von dir verlinkten Quelle (SpOn) steht aber etwas von „strafrechtlich relevantes Bildmaterial vorhanden sein könnte“, das deckt sich jetzt nicht mit der Formulierung im Artikel (Besitz kinderporngraphischer Schriften). Hat jemand eine direkte Quelle für die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft? --vorläufig wieder da: gg 10:28, 6. Mär. 2009 (CET)
- Ich habe nicht Spiegel online verlinkt, sondern unmittelbar die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft. Im Übrigen sehe ich auch keinen Widerspruch zwischen ihr und der Meldung von Spiegel online, da nach den §§ 184 b und [11 Abs. 3 StGB auch Bildmaterial zu den kinderpornographischen Schriften gezählt wird. -- Robert Weemeyer 11:01, 6. Mär. 2009 (CET)
- Ja, da habe ich auf den falschen externen Link geklickt, my bad. Dann ist es so korrekt, danke dir für die Richtigstellung. --vorläufig wieder da: gg 11:13, 6. Mär. 2009 (CET)
- Ich habe nicht Spiegel online verlinkt, sondern unmittelbar die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft. Im Übrigen sehe ich auch keinen Widerspruch zwischen ihr und der Meldung von Spiegel online, da nach den §§ 184 b und [11 Abs. 3 StGB auch Bildmaterial zu den kinderpornographischen Schriften gezählt wird. -- Robert Weemeyer 11:01, 6. Mär. 2009 (CET)
- In der von dir verlinkten Quelle (SpOn) steht aber etwas von „strafrechtlich relevantes Bildmaterial vorhanden sein könnte“, das deckt sich jetzt nicht mit der Formulierung im Artikel (Besitz kinderporngraphischer Schriften). Hat jemand eine direkte Quelle für die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft? --vorläufig wieder da: gg 10:28, 6. Mär. 2009 (CET)
- Erledigt. -- Robert Weemeyer 09:50, 6. Mär. 2009 (CET)
Er ist nicht mehr Sprecher der Arbeitsgruppe Bildung und Forschung der SPD-Bundestagsfraktion kann das einer mal ändern? und bei Partei ist auch ein fehler drin er ist auch nicht mehr Generalsekretär der SPD-Baden-Württemberg das erste genannte ist ganz oben--Fady1992 20:02, 11. Mär. 2009 (CET)
Das Strafverfahren dürfte nach einem Jahr längst abgeschlossen sein. Die Tatsache, dass der kommunikationsfreudige Tauss keinen Freispruch verkündet hat dürfte den Schluss zulassen, dass er schuldig gesprochen wurde. Kann dies jemand veri- oder falsifizieren? --Freibierkämpfer 13:24, 13. Feb. 2010 (CET)
- Wassn das für'n quatsch. Es wurde im September 09 anklage erhoben, ein Prozess wurde noch überhaupt eröffent. --Papphase 15:25, 13. Feb. 2010 (CET)
Nein, denke ich nicht! Hier sind es nur Vorwürfe..noch keine Verurteilung, und egal wie man es dreht, er ist bis zur Verurteilung unschuldig ! So ist unser Grundgesetz. Hier bin ich entäuscht, dass dies bei ihm drin steht, obwohl er noch nicht verurteilt wurde. Bei Anderen, im ähnlich gelagerten Fall Matthias Sehlig (CSU) wurde dies hier zensiert, um seine Menschenwürde zu wahren..und er wurde deswegen verurteilt ! Er war aber CSU ! Eine Gleichberechtigung gibts hier anscheinend nicht. Mann sollte auch die Meldungen genauer anschauen ! Die Staatsanwaltschaft hatte im Vorfeld illegaler Weise Informationen an die Bild geliefert und hat deswegen eine Verwarnung von einer übergeordneten Stelle bekommen. Hier müsste man schon überlegen und differenzieren. Dieser Artikel macht für mich Wikipedia wesentlich unattraktiver !--77.5.237.125 17:43, 26. Mai 2010 (CEST)
- Neue Beiträge bitte unten anfügen.--Anomalie01 17:52, 26. Mai 2010 (CEST)
Wenn schon Verdächtigungen hier aufgenommen werden
Dann besser gleich dazu schreiben das auch der Verdacht besteht das ein unbequemer Abgeordneter erledigt werden soll. 91.36.132.101der WAHRE_Jesusfreund
- Der Verdacht, dass ein Unbequemer abgeschossen werden soll, drängt sich zwar auf, aber es gibt keinerlei Hinweise auf ein Celler Loch. Das wären nur Vermutungen. Die Aufhebung der Immunität und der geäußerte Verdacht der Staatsanwaltschaft sind aber Tatsachen. (M)eine persönliche Meinung ist hier nicht gefragt. --vorläufig wieder da: gg 10:28, 6. Mär. 2009 (CET)
- Die Art und weise wie die Informationen an die Medien kommen ist schon seltsam. Das wird auch verstärkt in den Medien zum Thema gemacht. In einem Rechtsstaat sollten interne Informationen der Staatsanwaltschaft bei einem derart sensiblen Thema nicht über die Medien verbreitet werden. Das sollte der Vollständigkeit halber im Artikel erwähnt werden aber bitte ohne irgendwelche Verschwörungstheorien, denn keiner von uns weiß ob er schuldig ist oder nicht aber die Unschuldsvermutung gilt auch im Falle von Verdacht auf Besitz von Kinderpornografischem Material. Quellen gibt es hier: http://www.heise.de/tp/blogs/5/134175; http://www.readers-edition.de/2009/03/08/aus-der-tauss/ Eclipse 22:36, 8. Mär. 2009 (CET)
- Das wäre ein einem Unionspolitiker ganz sicher nicht so ausführlich diskutiert worden. --80.157.129.13 16:01, 10. Mär. 2009 (CET)
Ich möchte dazu mal auf diese Information hinweisen: http://www.tauss.de/index.php?nr=771&menu=1 (Tauss wurde offenbar schonmal der steuerhinterziehung bezichtigt und freigesprochen). Scheinbar hat schonmal jemand versucht ihm etwas vorzuwerfen. Falls jemand dafür ne (unabhängige) Quelle hat die das belegen kann wäre ich sehr dankbar, denn wenn offenbar schon einmal versucht wurde ihn abzuschießen ist das denke ich schon ne wichtige facette dieses Falls. mfg. (nicht signierter Beitrag von 92.224.226.191 (Diskussion | Beiträge) 20:32, 12. Sep. 2009 (CEST))
Diskussion erledigt
Diskusion erledigt. Alles wurde geklärt bzw. durch die aktuellen Ereignisse geklärt... (nicht signierter Beitrag von 84.139.176.227 (Diskussion | Beiträge) 11:46, 6. Mär. 2009 (CET))
- Wenn du meinst, das hier äußern zu müssen, so tue es bitte in angemssener Form. --vorläufig wieder da: gg 11:57, 6. Mär. 2009 (CET)
- Am 5. März 2009 um 12:34 Uhr hob der Bundestag... Kann jemand diese Angabe bitte noch präzisieren. Sekunden, Geokoordinaten und genaue Angabe der Räumlichkeit sowie des Verkünders fehlen noch... </ironie> --89.48.50.100 12:58, 6. Mär. 2009 (CET)
Bei Heise
Der hat nicht unrecht, aber wie kriegt man das in den Artikel? http://www.heise.de/newsticker/foren/S-An-alle-Poster-zu-diesem-Thema-mich-inklusive/forum-154965/msg-16391459/read/ -- 87.167.121.145 14:17, 6. Mär. 2009 (CET)
- Gar nicht. Verschwörungstheorien aus anonymen Forenbeiträgen haben in einem Enzyklopädieartikel nichts zu suchen. Etwas anderes wäre es möglicherweise, wenn die Verschwörungstheorie schon weite Kreise gezogen, bedeutende Anhänger gefunden und in der seriösen Presse ausführlich Erwähnung gefunden hätte. -- Robert Weemeyer 14:35, 6. Mär. 2009 (CET)
- Meinen Sie mit seriöser Presse etwa den von S. Aust demontierten Spiegel? LOL NNNdWahreJesusfreund
Komische Wortwahl
„Die Sache verlief im Sande.“ Hat der da Geld für Sand ausgegeben oder was? Könnte man das mal in einen enzyklopädischen Stil bringen? Danke. --87.78.34.172 14:38, 6. Mär. 2009 (CET)
- habe den ganzen absatz gelöscht, da der eindeutig aus der Quelle http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/1685633_Joerg-Tauss-Der-Abgeordnete-mit-den-meisten-Zwischenrufen.html kopiert wurde.
- Zum nachvollziehen: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=J%C3%B6rg_Tauss&diff=57520730&oldid=57518993
„Aufgrund einer anonymen Anzeige war gegen Tauss schon einmal – mitten im baden-württembergischen Landtagswahlkampf 2006 – wegen Steuerhinterziehung ermittelt worden. Tauss, der zugleich Generalsekretär der SPD in Baden-Württemberg ist, sollte damals Honorare von mehreren tausend Euro nicht versteuert haben. Tauss hielt dagegen, er habe sie für die Tschernobyl-Hilfe abgeführt. Die Sache verlief im Sande.“
Steueraffäre
Der Abschnitt:
- 2006 wurde bereits einmal gegen Tauss ermittelt. Während des Wahlkampfes für die Landtagswahl 2006 in Baden-Württemberg wurde er von Anonym wegen Steuerhinterziehung angezeigt. Angeblich soll er Honorare von mehreren tausend Euro nicht versteuert haben. Tauss gab an, er habe das Geld an die Tschernobyl-Hilfe gespendet. Das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt.
sollte raus. Er hat nichts mit dem Rücktritt und den aktuellen Vorwürfen zu tun. Wenn man ihn für wichtig hält, gehört er davor irgendwo eingebaut. So hat das etwas von Hetzkampagne, neutrale Darstellung sieht anders aus. Man kann nicht wegen eines aktuellen Vorwurfes olle Kamellen ausgraben und sie dazu – zumindest indirekt – in Beziehung setzen, zumal das Verfahren ohne die Feststellung einer Schuld eingestellt wurde. --vorläufig wieder da: gg 20:12, 6. Mär. 2009 (CET)
- Grundsätzlich würde ich dir ja zustimmen aber andere Politiker kriegen sogar Bemerkungen von irgendwelchen Bundestagshinterbänklern aufs Brot, sprich in den Artikel, geschmiert (siehe z.B. hier), von daher halte ich eine Entfernung einer zweifelsfrei feststehenden und belegten Tatsache für problematisch. --89.48.44.208 23:40, 6. Mär. 2009 (CET)
- Frau Leutheusser-Schnarrenberger ist nicht irgendeine Hinterbänklerin, sondern war immerhin Bundesministerin der Justiz und ist heute Vorsitzende der bayerischen FDP. -- Robert Weemeyer 09:53, 7. Mär. 2009 (CET)
- Der Abschnitt sollte wirklich raus. Allerdings wäre der Hinweis auf die Steueraffäre (so er beibehalten wird) m. E. entlastend für Tauss, da er suggeriert, auch diesmal könne es sich um einen Sturm im Wasserglas handeln. --Tdoc 15:35, 7. Mär. 2009 (CET)
Bevor jemand Zensur schreit bitte [1] beachten. Es geht nicht darum, dass hier etwas verschwiegen werden soll, sondern dass der Absatz aufgrund seiner massiven Mängel und aufgrund WP:BIO erstmal hier in der Diskussion formuliert werden soll, bevor er wieder (an geeigneter Stelle) rein kann. Arnomane 11:50, 7. Mär. 2009 (CET)
Zum Inhalt und in Zustimmung zum von Benutzer:Arnomane Gesagten: Die gelöschte Formulierung „Das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt“ war wirklich fahrlässig ungenau, denn sie lässt aus, um welche Art der Verfahrenseinstellung es sich handelte. Wenn das Ermittlungsverfahren beispielsweise nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde, kann das einfach heißen, dass sich die Vorwürfe gegen Tauss seinerzeit schlichtweg als falsch herausgestellt haben und es deshalb zu keiner Anklage samt Hauptverhandlung (bzw. alternativ Strafbefehl) kam. In einem solchen Fall gehörte der Satz aber auch nicht in eine Abgeordneten-Biographie … --Le petit prince ☎ messagerie 18:57, 7. Mär. 2009 (CET)
Ich denke, dass das auf jeden Fall in den Artikel gehört, da das eine zur Einschätzung des aktuellen Falls eventuell wichtige Information darstellt. Ich zum Beispiel habe gerade nach dieser Information hier gesucht und die fehlende Bestätigung sowie fehlende Hinweise darauf das es die Anschuldigungen gab fast als Beleg dafür gehalten dass das ne Fehlinfo ist. Natürlich gehört das ganze neutral und in angemessener Form dargestellt, aber rein sollte es auf jeden Fall. (nicht signierter Beitrag von 92.224.226.191 (Diskussion | Beiträge) 20:32, 12. Sep. 2009 (CEST))
Piratenpartei - noch kein Mitglied
Nach dem mir vorliegenden und auch hier angegebenen Referenzen ist er noch kein Mitglied. Es handelt sich imho noch um eine Absichtserklärung, die abzuwarten gilt----Zaphiro Ansprache? 16:17, 20. Jun. 2009 (CEST)
- Sehe ich auch so. Die FAZ ist die einzige, die den Anscheind erweckt, er sei schon Mitglied.
- Nach der Satzung der Piratenpartei (und so ist es auch in anderen Parteien üblich), wird die Mitgliedschaft durch Beschluss des zuständigen Vorstandes wirksam. Hier das Zitat aus der Satzung:
(2) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand der zuständigen Gliederung, so lange die Satzung der Gliederung nichts anderes bestimmt. Die Ablehnung des Aufnahmeantrags muss dem/der BewerberIn gegenüber schriftlich begründet werden. Quelle:http://wiki.piratenpartei.de/Satzung#.C2.A7_3_-_Erwerb_der_Mitgliedschaft
- Für eine rechtswirksame Mitgliedschaft muss also der Landesvorstand von Baden-Württemberg einen Beschluss fassen. Ich würde einiges wetten, dass er das nicht zwischen heute Morgen als Tauss aus der SPD ausgetreten ist und jetzt bereits getan hat. --Brian 17:17, 20. Jun. 2009 (CEST)
- hab es mal angepasst, es gibt zwar positive Rückmeldungen seitens der Piraten [2], aber für eine bestätigte Mitgliedschaft ist es nach Quellenlage noch zu früh----Zaphiro Ansprache? 18:51, 20. Jun. 2009 (CEST)
- Laut offizieller Pressemitteilung der PPD und Interview ist er Mitglied.--Steavor 18:58, 20. Jun. 2009 (CEST)
- aber wie z.B. der letzte Kommentar beim Interview zeigt, noch nicht formal----Zaphiro Ansprache? 19:03, 20. Jun. 2009 (CEST)
- PS: siehe auch [3] letzter Update "Am Samstagmittag trat Tauss aus der SPD aus und erklärte, er wolle Mitglied der Piratenpartei werden. Er habe den Antrag zwar noch nicht ausgefüllt, das sei allerdings nur noch "eine Formsache", sagte er.", mit der jetzigen Formulierung kann ich aber nun leben----Zaphiro Ansprache? 20:01, 20. Jun. 2009 (CEST)
- aber wie z.B. der letzte Kommentar beim Interview zeigt, noch nicht formal----Zaphiro Ansprache? 19:03, 20. Jun. 2009 (CEST)
Rechtslage Bundestagssitz?
So wie ich es verstehe sitzt jetzt ein Pirat im Bundestag. Welche Konsequenzen hat das? Fliegt er bei der naechsten Bundestagswahl raus (Da die Piraten sehr wahrscheinlich weniger als 5% erreichen werden.) 203.206.244.235 09:53, 21. Jun. 2009 (CEST)
- Wie aus dem Artikel hervorgeht, will er sich nicht in der Landesliste aufstellen lassen. Selbiges steht auch seitens des LV B-W der Piratenpartei nicht zur Diskussion, da die Landesliste für den LV B-W bereits steht und nicht mehr geändert wird. Tauss wird also nicht im Bundestag sitzen in der nächsten Legislaturperiode, so oder so nicht. --188.98.211.41 14:41, 21. Jun. 2009 (CEST)
Tauss Familie
Hat Tauss eigentlich Kinder oder ist er kinderlos? -- 92.39.16.207 14:48, 23. Jun. 2009 (CEST)
- Weder auf seiner eigenen Website noch auf bundestag.de ist angegeben, ob er Kinder hat; die meisten Politiker, die Kinder haben, geben dies dort auch an. Daher hat er entweder keine Kinder, oder er möchte dies der Öffentlichkeit nicht mitteilen. --89.60.235.246 19:50, 23. Jun. 2009 (CEST)
- Und da greift dann Wikipedia:BIO#Kinder von Prominenten. Bitte beachten und einhalten, ist auch eine gesetzliche Vorgabe! Grüße, -- XenonX3 - (☎:±) 19:52, 23. Jun. 2009 (CEST)
- Ich wollte damit _nicht_ sagen, daß ich irgendwelche Kenntnisse über seine Familienverhältnisse habe und/oder sie gar in den Artikel einbauen will ;) --89.60.235.246 21:41, 23. Jun. 2009 (CEST)
- Schon klar, war nur zur Erinnerung, falls jemand auf die Idee kommt. Grüße, -- XenonX3 - (☎:±) 21:46, 23. Jun. 2009 (CEST)
- Ich wollte damit _nicht_ sagen, daß ich irgendwelche Kenntnisse über seine Familienverhältnisse habe und/oder sie gar in den Artikel einbauen will ;) --89.60.235.246 21:41, 23. Jun. 2009 (CEST)
- Und da greift dann Wikipedia:BIO#Kinder von Prominenten. Bitte beachten und einhalten, ist auch eine gesetzliche Vorgabe! Grüße, -- XenonX3 - (☎:±) 19:52, 23. Jun. 2009 (CEST)
Link zu Inverview bei dradio
Ich glaube der Link ist broken - mir ist es zumindest nicht gelungen das entsprechende interview aufzurufen. (nicht signierter Beitrag von 92.77.213.169 (Diskussion | Beiträge) 10:57, 2. Jul 2009 (CEST))
- Danke für den Hinweis. Hab den Link rausgenommen, aber nen Hinweis hinterlassen, dass die Behauptung nun unbelegt ist, da ich keine neuen Belege finden konnte. Grüße, -- XenonX3 - (☎:±:Hilfe?) 11:43, 2. Jul. 2009 (CEST)
Abendblatt Kommentar - Tauss mit einem Scheinegrippe-Infizierten gleichgestellt
Der stellv. Chefredakteur des Hamburger Abendblattes (ebenfalls Springer-Presse) Karl Günther Barth hat sich ja in einem selten drastischen Beitrag positioniert. Hier bitte ich um Mithilfe bei der Vervollständigung des neuen Artikels zu Herrn Barth!--Ronald Sl 13:05, 15. Aug. 2009 (CEST)
- Kannst du mir erklären, wie dein Aufruf mit den Richtlinien für Diskussionsseiten in Einklang stehen soll? Wenn nicht, schlage ich vor, den Abschnitt zu löschen. --Oberlaender 01:02, 18. Aug. 2009 (CEST)
Unkonventionelles Vorgehen der Staatsanwaltschaft
In dem Artikel wird leider vollkommen verschwiegen, dass Oberstaatsanwalt Rehring über ein laufendes Ermittlungsverfahren (es war noch nicht einmal Anklage erhoben worden) mit der Boulevardpresse (BILD) gesprochen hat. Das ist nicht nur völlig unüblich, sondern kann sogar die Ermittlungen gefährden, weshalb so etwas normalerweise nicht getan wird. OStA Rehring wurde dafür gerügt. Das alles stand auch in den Nachrichten und ist damit belegt. Daher ist mir völlig unverständlich, warum das hier nicht einmal erwähnt wird. Kann das also bitte jemand eintragen?
Ebenso erwähnenswert ist aus meiner Sicht der Artikel von Spiegel Online über Tauss. Dieser Artikel war journalistisch alles andere als wertvoll und wurde im Laufe des Tages entschärft - allerdings ohne dass die Änderungen kenntlich gemacht wurden. -- Oliverk71 08:53, 25. Aug. 2009 (CEST)
- Warum genau baust Du Informationen nicht selbst ein, die Deiner Meinung nach hier fehlen? It's a Wiki. --Papphase 09:25, 25. Aug. 2009 (CEST)
- Das ist hier ein Lexikon und keine Pro-Tauss-Seite. Private Meinungen zu Zeitungsartikeln gehören hier nicht hinein, ebenso wenig persönliche Kritik an der Staatsanwaltschaft. Im Übrigen ist es nichts Ungewöhnliches, dass die Staatsanwaltschaft Stellungnahmen abgibt, insbesondere bei Prominenten, die selbst in die Öffentlichkeit flüchten wie Herr Tauss. --Anomalie01 02:50, 26. Aug. 2009 (CEST)
- Der Staatsanwalt hat aber auch schon eine (öffentliche) Rüge kassiert, da mehrfach die Presse vor dem Angeklagten informiert wurde. --TheK? 02:52, 26. Aug. 2009 (CEST)
- Das ist hier ein Lexikon und keine Pro-Tauss-Seite. Private Meinungen zu Zeitungsartikeln gehören hier nicht hinein, ebenso wenig persönliche Kritik an der Staatsanwaltschaft. Im Übrigen ist es nichts Ungewöhnliches, dass die Staatsanwaltschaft Stellungnahmen abgibt, insbesondere bei Prominenten, die selbst in die Öffentlichkeit flüchten wie Herr Tauss. --Anomalie01 02:50, 26. Aug. 2009 (CEST)
- Die Vorgehensweise der StA wurde als "bisschen voreilig und ungeschickt" bezeichnet. Für einen Personenartikel über Tauss weiterhin völlig irrelevant. --Anomalie01 19:10, 26. Aug. 2009 (CEST)
Recherchetätigkeit
Soeben habe ich als IP eine Änderung vorgenommen und begründet. Trotzdem wurde sie (von Benutzer:Seewolf) rückgängig gemacht, und zwar ohne jede Angabe von Gründen! Dass die Staatsanwaltschaft ihn trotzdem anklagen möchte, impliziert, dass sie Tauss Verteidigungsposition nicht akzeptiert oder dies zumindest gerichtlich festgestellt haben möchte. Sonst würde sie ihn ja eben gar nicht erst anklagen. Allerdings gibt es auch noch keine Anklage, was die Relevanz des Satzes noch weiter relativiert. Was genau hätte die Staatsantwaltschaft denn finden wollen, außer einem Bericht o. ä., um sich überzeugen zu lassen? Fakt ist jedenfalls, dass Tauss sich beruflich mit dem Thema Kinderpornografie beschäftigt hat (da er medienpolitischer Sprecher der SPD und das Thema Internetsperren wegen Kinderpornografie aktuell war). Außerdem sagt Tauss ja selbst, er hatte nie vor, seine Rechercheergebnisse in einem Bericht o. ä. zu veröffentlichen. Er wollte die waren Verbreitungswege herausfinden, weil er den Angaben von Frau von der Leyen nicht traute. Veröffentlich hätte er es vermutlich, wenn er damit einen Tauschring gesprengt hätte. Wenn also die (ohnehin klare) Behauptung der Staatsanwaltschaft dargestellt wird, müsste auch die Erklärung von Tauss hierzu eingebracht werden. Das würde zu viel Raum einnehmen, und nachdem die Behauptung der Staatsanwaltschaft, sie könnten anhand nicht gefundener "Anhaltspunkte für eine Recherchetätigkeit" kein unumstößlicher Fakt sondern streitbar ist, wäre es besser, den Satz einfach zu streichen. --75.127.130.11 11:31, 9. Sep. 2009 (CEST)
- Nein, wäre es nicht. Der Satz stellt die Einschätzung der Ermittlungsbehörden bezüglich der ebenfalls angeführten Einlassungen Tauss' dar, es stehen sich also neutral zwei öffentliche Aussagen gegenüber. Beide Perspektiven sind relevant und allemal bedeutender als Deine Spekultationen zu Tauss' Motiven. Daher revert part two. --Papphase 11:46, 9. Sep. 2009 (CEST) PS: Eine Anklage gibt es außerdem seit heute [4]. --Papphase 11:48, 9. Sep. 2009 (CEST)
- Ich habe überhaupt keine Spekulationen geäußert und "meine" sind es schon mal überhaupt nicht. Durch die derzeitige Formulierung wird der Eindruck erweckt, die Sache sei geklärt und Tauss Behauptung widerlegt. Dass das neutral sei und Aussage gegen Aussage stünde ist also nicht richtig. Endgültige entscheiden kann darüber zudem nur ein Gericht. --75.127.130.11 13:52, 9. Sep. 2009 (CEST)
- kleine Organisatorische Anmerkung: Wikipedia:Keine offenen Proxys.--LKD 13:57, 9. Sep. 2009 (CEST)
- Ich habe überhaupt keine Spekulationen geäußert und "meine" sind es schon mal überhaupt nicht. Durch die derzeitige Formulierung wird der Eindruck erweckt, die Sache sei geklärt und Tauss Behauptung widerlegt. Dass das neutral sei und Aussage gegen Aussage stünde ist also nicht richtig. Endgültige entscheiden kann darüber zudem nur ein Gericht. --75.127.130.11 13:52, 9. Sep. 2009 (CEST)
Anklageerhebung am 9. September 2009 wg. Verdacht auf Kinderpornographie
Nachdem der Bundestag die Immunität aufhob: Heute, am 9.September 2009 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage.
Gegen Tauss bestehe "der hinreichende Verdacht", zwischen Mai 2007 und Januar 2009 in 102 Fällen kinderpornografische und jugendpornografische Dateien "erlangt, weitergegeben und besessen zu haben", teilte die Staatsanwaltschaft mit. Er habe sich in 95 Fällen insgesamt 228 solcher Bild- und Videodateien verschafft und auf seinem Mobiltelefon abgespeichert. 90 dieser Daten hätten Kinderpornografie zum Gegenstand gehabt.
http://www.tagesschau.de/inland/tauss142.html 84.153.59.190 15:50, 9. Sep. 2009 (CEST)
- Steht bereits im Artikel. --Papphase 17:46, 9. Sep. 2009 (CEST)
Papphase, ich hatte die Ausführungen der Staatsanwaltschaft nicht etwa aus Versehen aus dem Artikel entfernt. Nur, weil Du das jetzt revertiert hast: Zunächst dürfte im Hinblick auf die beiden Zitate bereits umstritten sein, ob bei einer restriktiven Auslegung von § 184 b StGB die Tatbestandsausnahme des Abs. 5 allein schon deshalb entfällt, weil die Ermittlungsbehörden „keine objektiven Anhaltspunkte“ für ihr Vorliegen sehen. Vertreten wird – soweit ich sehe – genauso, dass es im Gegenteil des Beweises bedarf, dass die gegenständlichen Handlungen des (nunmehr) Angeschuldigten nicht ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienten (Wortlaut von § 184 b Abs. 5 StGB), wenn das erst einmal in Betracht kommt.
Dass erstgenannte Rechtsauffassung von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vertreten wird, ist klar; entscheiden wird das aber letztendlich nur das Gericht, nämlich zunächst bei der Frage, ob es durch einen Eröffnungsbeschluss, §§ 203, 207 StPO, das Hauptverfahren überhaupt eröffnet und die Anklage zur Hauptverhandlung zulässt, oder aber das Hauptverfahren durch einen Ablehnungsbeschluss, § 204 StPO, nicht eröffnet, weil es etwa – nach eigener Beurteilung – keinen hinreichenden Tatverdacht sieht. Nach Abschluss einer Hauptverhandlung natürlich auch im Urteil, wenn nicht nach den §§ 153 ff. StPO eingestellt wird.
Ich fand es deshalb nicht sinnvoll, durch die Zitate Fragen in den Artikel zu bringen, die keine Tatsachenfragen, sondern umstrittene Rechtsfragen sind, für deren laienverständliche Erläuterung der Artikelrahmen aber nicht annähernd ausreicht. Zum einen wird den meisten Lesern überhaupt nicht klar sein, dass die zitierten „objektiven Anhaltspunkte“ sich auf den Wortlaut von § 184 b Abs. 5 StGB beziehen sollen. Zum anderen ist eine Klärung dieser Rechtsfrage auch erst durch die Ausführungen des Landgerichts zu erhalten. Insofern könnte man die Zitierung der Staatsanwaltschaft in diesem Punkt auch als verfrüht ansehen und im Sinne von WP:WWNI Punkt 8 („Wikipedia ist kein Nachrichtenportal und dient auch nicht der aktuellen Berichterstattung“) gut auf sie verzichten, indem man sie zumindest erst nach dem Eröffnungs-/Ablehnungsbeschluss einarbeitet. Wie gesagt, das waren meine Beweggründe hierfür, Revertieren werde ich deswegen nicht gleich. :) --Le petit prince ☎ messagerie 14:30, 10. Sep. 2009 (CEST)
- Hallo Le petit prince, Einspruch und PRO Papphases Version. Begründung: Da die Rechtfertigungsstrategie Tauss und seiner Anwälte ebenfalls ausführlich dargesetllt wird, sollte auch die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft kurz mit Quelle dargestellt werden. Das endgültige "Ergebnis" (= rechtskräftiges Urteil) kann naturgemäß erst dann eingearbeitet werden, wenn es vorliegt. Da der Vorgang aber, auch durch Taussens Einsatz und Mitgliedschaft für die neue Piratenpartei von beachtlichem öffentlichen Interesse ist, sollten die Standpunkte beider Seiten, der Taussens und der der ermittelnden Behörde dargelegt werden. Das hat nichts mit Nachrichtenportal zu tun. Taussens Prominenz beruht auf seinem Enegamenet gegen das einschlägige Internet Gesetz (Seiten mit Kinderpornographie zu überwachen/ technisch schwer zugänglich machen) und auf den ihm zur Last gelegten einschlägigen Straftaten. Beides steht, auch laut Jörg Tauss selber, in einem engen inhaltlichen Zusammenhang, er behauptet, er habe nur "recherchiert", um die "Szene zu beobachten" die ermittelne Behörde bestreitet das. --80.187.104.92 14:42, 10. Sep. 2009 (CEST)
- Moment mal, ich habe ausdrücklich geschrieben, dass ich die Bearbeitung nicht rückgängig machen werde. Falls das anders verstanden worden ist, bitte nochmal nachlesen.
- Dennoch möchte ich anmerken: Der Unterschied zur Darstellung der Taussschen Argumentation, die Du erwähnst, beruht darin, dass dessen Rechtsauffassung ausdrücklich als solche gekennzeichnet ist (ich habe seinerzeit selbst dafür gesorgt). Die Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft jetzt aber leider nicht. Abgesehen davon spielt sich Tauss' Verteidigungsstrategie wohl auch nicht auf der Ebene der Rechtfertigung, sondern schon auf Tatbestandsebene ab, wenn er auf § 184 b Abs. 5 StGB verweist. --Le petit prince ☎ messagerie 15:46, 10. Sep. 2009 (CEST)
- Hallo Le petit prince, Dass es sich bei der vielfach veröffentlichten (siehe Quellen!) Stellungnahme der Staatsanwaltschaft ebenfalls um eine Rechtsauffassung handelt, eben um die der ermittelnden und anklagerhebenden Behörde, ist wohl trivial und bedarf keiner ausdrücklichen Erwähnung. Staatsanwälte neigen dazu, "Rechtsauffassungen" zu vertreten. :-) Auch Tauss`s Verweis auf http://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html (Hier konkret der Absatz 5, die bekannte eingeredete Schutzbehauptung "berufliche Zwecke", die in solchen Fällen übrigens die Regel ist) ist ebenfalls trivial, da dieser STGB Paragraph verfahrensgegenständliche ist. Der obige IP Beitrag unter IP 80.187.104.92, 14:42, 10. Sep. 2009, war übrigens von mir, ich war nicht eingeloggt. Gruß --Die Winterreise 15:56, 10. Sep. 2009 (CEST)
- Alles klar, kein Problem.
- Inhaltlich dürfen wir allerdings sicherlich auch in Zukunft darauf achten, dass Rechtsauffassungen der Staatsanwaltschaft im Artikel nicht per se als „ganz herrschende Meinung“ in Stein gemeißelt werden. --Le petit prince ☎ messagerie 16:46, 10. Sep. 2009 (CEST)
Immunität
"Am 5. März 2009 hob der Bundestag im Zuge staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen gegen Tauss wegen Verdachts des Besitzes kinderpornographischer Schriften[4] seine Immunität als Abgeordneter auf."
...
"Sie erhob daraufhin am 9. September 2009 Anklage beim Landgericht Karlsruhe wegen der Beschaffung und Verbreitung von kinderpornografischem Material, nachdem der Bundestag am Tag zuvor einer Empfehlung des Immunitätsausschusses gefolgt war und Tauss' parlamentarische Immunität einstimmig aufgehoben hatte, um eine Anklageerhebung zu ermöglichen."
Sind das 2 verschiedene Immunitäten, die da aufgehoben wurden (am 5. März & 9. September) - oder war die erste Aufhebeung am 5. März irgendwie "befristet" ? --MOS-6510 12:44, 11. Sep. 2009 (CEST)
- Durchsuchungsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren und die Anklageerhebung im Zwischenverfahren bedürfen jeweils Einzelgenehmigungen durch den Immunitätsausschuss, deshalb die beiden Sätze. Mehr dazu findest Du hier. --Le petit prince ☎ messagerie 13:56, 11. Sep. 2009 (CEST)
- Das hat mich auch irritiert, aber ich hab's selbst schon rausgefunden. Siehe z.B. http://www.bundestag.de/dokumente/protokolle/plenarprotokolle/16233.pdf oder http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/16/16208.pdf (Jeweils nach "Immunität" durchsuchen). Man sollte das vielleicht besser formulieren. Oder muss das ueberhaupt so ausfuehrlich erwaehnt werden (Stichwort Newsticker)? Ist es nicht klar, dass die Immunitaet aufgehoben wurde, wenn die Staatsanwaltschaft etwas mit einem Abgeordneten gemacht hat? --Signal 11 ? 14:41, 11. Sep. 2009 (CEST)
Neutralität des Abschnitts "Eintritt in die Piratenpartei"
Der zweite Satz des genannten Abschnitts scheint mir nicht ganz richtig zu sein und kann den Eindruck erwecken, die Piraten würden Kindesmissbrauch unterstützen. Außerdem ist "erklärte öffentlich dessen Unterstützung, auch in Bezug auf die gegen ihn erhobenen Vorwürfe des Besitzes kinderpornographischer Schriften" meiner Meinung nach nicht durch die angegebene Quelle gedeckt. Ich schlage daher vor, diesen Teil zu "verwies darauf, dass in Bezug auf die gegen ihn erhobenen Vorwürfe des Besitzes kinderpornographischer Schriften bis zu einer Gerichtsentscheidung die Unschuldsvermutung gelte" zu ändern. Der darauf folgende Satz mit der "Schmutzkampange" in Verbindung mit dem nächsten ("Wahlkampfmanöver") sind zwar faktisch richtig, scheinen mir aber ebenfalls polarisierend geschrieben zu sein und sinnentstellend unvollständig zu zitieren (es entsteht der Eindruck, die Partei würde die Position "ach was, alles Lügen/nicht so schlimm" einnehmen). Ich würde den Teil daher folgendermaßen fassen (Änderungen markiert):
- Der Bundesvorstand der Piratenpartei sprach diesbezüglich
sogarvon einer „Schmutzkampagne“ der Staatsanwaltschaft und der Medien gegen Tauss. Die Generalstaatsanwaltschaft kritisierte die Staatsanwaltschaft für die voreiligen Äußerungen gegenüber der Presse. <ref>http://www.heise.de/newsticker/meldung/Behoerdenchefin-kritisiert-Staatsanwalt-im-Fall-Tauss-6741.html</ref> Nach der Aufhebung von Tauss' Immunität durch den Deutschen Bundestag kritisierte die Piratenpartei zudem die einstimmig ergangene Entscheidung des Parlaments als „Wahlkampfmanöver“, da die Immunität durch das Ende von Tauss' Bundestagsmandat in 20 Tagen automatisch aufgehoben worden wäre.
Ich möchte die Änderungen nicht undiskutiert selbst vornehmen, um Vorwürfe wegen Interessenkonflikts zu vermeiden. Wenn bis Mittwoch keine Einwände kommen, werde ich die vorgeschlagenen Änderungen vornehmen. -- Jan [Diskussion] 02:41, 5. Okt. 2009 (CEST)
- Änderungen vorgenommen -- Jan [Diskussion] 02:52, 7. Okt. 2009 (CEST)
- Und genau das ist Blödsinn. Tauss' Bundestagsmandat endete nicht automatisch mit der Wahl eines neuen Bundestages am 27.09.2009. Es endet erst mit der konstituierenden Sitzung eines neuen Bundestages. Insofern ist das Argument der Piratenpartei ("zwei Wochen") schlicht falsch. Hier noch mal zum Nachlesen: "Jens Seipenbusch, Bundesvorsitzender der Piratenpartei, vermutet ein "wahltaktisches Manöver" hinter der Aufhebung der Immunität. Spätestens an dieser Stelle vermischt sich die juristische Affäre um die Ermittlungen mit der politischen Ebene. Seipenbusch wundert sich - wie Tauss - vor allem über den Zeitpunkt der Anklage zwei Wochen vor der Bundestagswahl. Man wolle der Piratenpartei politisch schaden. Schließlich hätte Tauss seine Immunität "nach den Wahlen" ohnehin verloren - ohne Medienspektakel. Was so nicht ganz stimmt, denn die Legislaturperiode des alten Bundestags endet nicht mit der Wahl, sondern erst in knapp zwei Monaten - sobald sich der neue Bundestag konstituiert. Warum die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen allerdings so lange warten sollte, sagt Seipenbusch nicht." [[5]] Zur Generalstaatsanwaltschaft (wie ich bereits oben schrieb): Die Vorgehensweise der StA wurde als "bisschen voreilig und ungeschickt" bezeichnet. Für einen Personenartikel über Tauss weiterhin völlig irrelevant. --Anomalie01 03:13, 7. Okt. 2009 (CEST)
- Danke für die Info, dass das mit dem Ende der Immunität nicht stimmt, sorry dass ich das nicht nachgeprüft hatte. Dass die Behauptung nicht reingehört, ist somit klar. Was ich aber nicht ganz nachvollziehen kann, ist, dass die "Schmutzkampagne"- und "Wahlkampfmanöver"-Aussagen des Bundesvorstands der Piratenpartei reingehören sollen, die Aussage der Generalstaatsanwaltschaft aber nicht. Ich würde also Vorschlagen, entweder beides mit reinzunehmen oder beides rauszuwerfen, denn beide Aussagen beziehen sich auf die Vorwürfe ggü. Tauss, und wenn man eines reinnimmt, sollte klar sein ob es ne Einzelmeinung ist oder nicht. Zusätzlich ist mir aufgefallen, dass ich die erste angekündigte Änderung (das mit der Unschuldsvermutung) nicht vorgenommen hatte. Hast du da Einwände dagegen oder einen besseren Vorschlag? -- Jan [Diskussion] 03:32, 7. Okt. 2009 (CEST)
- Die Fakten (Vorwürfe der StA und Argumentation Tauss) sind unter "Rücktritt von Ämtern und Ermittlungsverfahren" ausführlich genannt. Der Abschnitt "Eintritt in die Piratenpartei" behandelt nicht das Ermittlungsverfahren gegen Tauss, sondern den Umgang seiner neuen Partei mit der Angelegenheit. Die Aussagen der Piratenpartei (Schmutzkampagne) beziehen sich explizit auf die Anklage an sich: "Auch die Piratenpartei steht nach wie vor hinter Tauss. "Jetzt erst recht", sagte der "Medienpirat" des Bundesvorstands der Partei, Aaron Koenig, dem Abendblatt. (...) Die Partei geht davon aus, dass ein "vernünftiger Richter" die Klage abweisen werde. Sie habe "etwas von einer Schmutzkampagne", so Koenig." [6] Die "Kritik" der Generalstaatsanwältin hingegen bezieht sich nur auf die Pressearbeit der StA Karlsruhe, aber nicht auf das Verfahren und ist auch juristisch völlig irrelevant. Kritisiert wurde lediglich eine "voreilige, wenig geschickte" Ankündigung der Klageerhebung. Mittlerweile wurde die Anklage jedoch offiziell erhoben. --Anomalie01 03:59, 7. Okt. 2009 (CEST)
- Sehe ich es richtig, dass die Kritik an der StA in einen anderen Abschnitt (möglichst kurz) reingehört? Ich verstehe, dass sie an die Stelle nicht rein soll, bin immer noch der Meinung, dass (auch wenn die Fakten vollständig stimmen) durch Zusammenhang und Wortwahl der NPOV verletzt wird (nicht im Bezug auf Tauss, wohl aber im Bezug auf die Piratenpartei) Durch die zusätzliche Betonung "ohne Vorbehalte", "Unterstützung, auch in Bezug auf die gegen ihn erhobenen Vorwürfe", die ohne Kontext (= mehrfach (siehe hier) kritisierte Informationspolitik der StA, Fehlannahme über automatisches Ende der Immunität) dahingestellten Aussagen mit der Schmutzkampagne und dem Wahlkampfmanöver wird meiner Meinung nach unbewusst der Eindruck erweckt, die Piratenpartei würde derartige Straftaten billigen oder als harmlos abtun.
Insbesondere den zweiten Satz würde ich daher umändern in: Die Piratenpartei hieß Tauss willkommen und verwies darauf, dass in Bezug auf die gegen ihn erhobenen Vorwürfe des Besitzes kinderpornographischer Schriften bis zu einer Gerichtsentscheidung die Unschuldsvermutung gelte. Mir scheint das nämlich deutlich näher an der genannten Quelle zu sein. ("Die Piratenpartei heißt mit ihm einen der erfahrensten Politiker des Landes im Bereich Bildung, Forschung und Neue Medien in ihren Reihen herzlich willkommen." und "Solange in dieser Sache gegen Herrn Tauss keine Verurteilung erfolgt, hat die Piratenpartei keinen Anlass, an seiner Unschuld und moralischen Integrität zu zweifeln.") Da ich selbst der Partei nahestehe, möchte ich auch diese Änderung nicht einfach so vornehmen und bitte dich daher mir zu sagen ob du diese Änderung ok findest. Ob/wie die restlichen Sätze an den NPOV angepasst werden müssen, überlasse ich auf jeden Fall anderen, mit dem neuen zweiten Satz kann man dass dann IMHO so stehen lassen. Ich würde nur noch vorschlagen den Zeitpunkt der Immunitätsaufhebung (drei Wochen vor der Bundestagswahl?) erwähnen, um die Aussage bzgl. des Wahlkampfmanövers verständlich zu machen. -- Jan [Diskussion] 04:56, 7. Okt. 2009 (CEST)
- Sehe ich es richtig, dass die Kritik an der StA in einen anderen Abschnitt (möglichst kurz) reingehört? Ich verstehe, dass sie an die Stelle nicht rein soll, bin immer noch der Meinung, dass (auch wenn die Fakten vollständig stimmen) durch Zusammenhang und Wortwahl der NPOV verletzt wird (nicht im Bezug auf Tauss, wohl aber im Bezug auf die Piratenpartei) Durch die zusätzliche Betonung "ohne Vorbehalte", "Unterstützung, auch in Bezug auf die gegen ihn erhobenen Vorwürfe", die ohne Kontext (= mehrfach (siehe hier) kritisierte Informationspolitik der StA, Fehlannahme über automatisches Ende der Immunität) dahingestellten Aussagen mit der Schmutzkampagne und dem Wahlkampfmanöver wird meiner Meinung nach unbewusst der Eindruck erweckt, die Piratenpartei würde derartige Straftaten billigen oder als harmlos abtun.
- Sorry, aber dem kann ich nicht zustimmen. 1. Wie bereits oben dargelegt, hat die Kritik an der StA nicht unmittelbar mit Tauss oder seinem Verfahren zu tun. 2. Was derzeit im Artikel steht ist mit den angegebenen Quellen belegt (Spiegel-TV, Hamburger Abendblatt). Wie sich die Piratenpartei vorher oder nachher positionierte, indem sie an anderer Stelle auf die "Unschuldsvermutung" abstellte, ist m.E. für den Leser irrelevant. Ob der Eindruck entsteht, die Piraten würden derartige Straftaten billigen, ist mir persönlich egal. Das haben sich die Piraten mit ihren Aussagen selbst zuzuschreiben (vgl. die oben von mir zitierten Aussagen aus dem Hamburger Abendblatt). Es mag sein, dass die Piraten anschließend wieder "zurückruderten" und sich auf die allgemeine Unschuldsvermutung beriefen. Das wurde aber in den beiden genannten Quellen so nicht gesagt. Da ist deutlich die Rede von einer "Schmutzkampagne" durch Erhebung der Anklage und dass man diese für derart unbegründet hält, dass ein "vernünftiger" Richter sie abweisen werde. Mit Unschuldsvermutung hat das nichts zu tun. --Anomalie01 05:11, 8. Okt. 2009 (CEST)
- Ich glaube wir reden aneinander vorbei. Spiegel-TV und Hamburger Abendblatt sind als Quelle für den dritten Satz (Schmutzkampagne) eingetragen, an dem ich nichts ändern möchte. Den zweiten Satz möchte ich ändern, und die dafür im Artikel angegebene und von mir hier nochmal zitierte Quelle ("Solange in dieser Sache gegen Herrn Tauss keine Verurteilung erfolgt, hat die Piratenpartei keinen Anlass, an seiner Unschuld und moralischen Integrität zu zweifeln") verweist ja wohl eindeutig auf die Unschuldsvermutung. Die sicherlich unabsichtlich missverständliche Aussage, die jetzt im Artikel steht ("Die Piratenpartei hieß Tauss ohne Vorbehalte willkommen und erklärte öffentlich dessen Unterstützung, auch in Bezug auf die gegen ihn erhobenen Vorwürfe des Besitzes kinderpornographischer Schriften."), wird IMHO weder von dieser Quelle noch von Spiegel-TV oder Hamburger Abendblatt gedeckt. -- Jan [Diskussion] 04:28, 9. Okt. 2009 (CEST)
- Die Diskussion dreht sich im Kreis. Meines Erachtens ist das durch die angegebenen Quellen gedeckt. Ich zitiere noch mal: "Auch die Piratenpartei steht nach wie vor hinter Tauss. "Jetzt erst recht", sagte der "Medienpirat" des Bundesvorstands der Partei, Aaron Koenig, dem Abendblatt. (...) Die Partei geht davon aus, dass ein "vernünftiger Richter" die Klage abweisen werde. Sie habe "etwas von einer Schmutzkampagne", so Koenig." Ich sehe daher nach wie vor keinen Grund, diese Aussagen zu relativieren. Dein obiger Hinweis, dass du der Piratenpartei nahe stehst, ist für mich übrigens Anlass, auf Wikipedia:Interessenskonflikt hinzuweisen. --Anomalie01 08:53, 9. Okt. 2009 (CEST)
- Zumindest darin, dass die Diskussion sich im Kreis dreht, sind wir uns einig, weswegen ich um Wikipedia:Dritte Meinung gebeten hab. Auf den möglichen Interessenkonflikt habe ich ja auch hingewiesen und deswegen auch nicht einfach so am Artikel rumgebastelt. Dennoch bin ich gerade weil mir die Gefahr des Interessenkonflikts bewusst ist bemüht, neutral zu bleiben. Ich denke, die Meinung jemandes, der bisher nicht am Artikel beteiligt war und neutral ist, wird definitiv helfen. -- Jan [Diskussion] 22:39, 9. Okt. 2009 (CEST)
Dritte Meinung
Die Piratenpartei hieß Tauss ohne Vorbehalte willkommen und erklärte öffentlich dessen Unterstützung, auch in Bezug auf die gegen ihn erhobenen Vorwürfe des Besitzes kinderpornographischer Schriften. Dieser Satz entstellt ganz offensichtlich die angegebene Quelle (Pressemitteilung der Piratenpartei). In dieser heißt es: Solange in dieser Sache gegen Herrn Tauss keine Verurteilung erfolgt, hat die Piratenpartei keinen Anlass, an seiner Unschuld und moralischen Integrität zu zweifeln. Die Version Die Piratenpartei hieß Tauss willkommen und verwies darauf, dass in Bezug auf die gegen ihn erhobenen Vorwürfe des Besitzes kinderpornographischer Schriften bis zu einer Gerichtsentscheidung die Unschuldsvermutung gelte ist hingegen durch die angegebene Quelle gedeckt. Das Argument ist eindeutig erkennbar: Solange keine Verurteilung vorliegt, gilt die Unschuldsvermutung. Etwas anderes ist auch dem Hamburger Abendblatt nicht zu entnehmen. Was die Generalstaatsanwaltschaft und was die Staatsanwaltschaft meint, gehört hingegen an dieser Stelle ("Eintritt in die Piratenpartei") sicher nicht zur Sache.--Mautpreller 16:30, 10. Okt. 2009 (CEST)
- Vielen Dank für die Dritte Meinung. Ich habe die entsprechende Änderung vorgenommen. -- Jan [Diskussion] 19:58, 10. Okt. 2009 (CEST)
- Änderung rückgängig gemacht. Das Problem löst sich nicht, indem man eine Quelle durch eine andere ersetzt. Die Quelle im Artikel ist NICHT eine ältere Pressemitteilung vom 21.06.2009 (wo man sich noch auf die Unschuldsvermutung berief) sondern aktuellere Aussagen der Piratenpartei vom Juli/August 2009. Die Wikipedia dient nicht der Verfälschung ungeschickter Stellungnahmen der Piratenpartei gegenüber der Presse. --Anomalie01 20:46, 10. Okt. 2009 (CEST)
- Der im Artikel angegebene Beleg ist die Pressemitteilung vom 21. Juni 2009. Sie muss natürlich korrekt und darf nicht verfälschend zitiert werden. Daher revertiere ich. Bei weiterem Re-Revert mache ich Vandalismusmeldung.--Mautpreller 21:42, 10. Okt. 2009 (CEST)
- Der einzige, der hier Vandalismus betreibt, bist du. Mann kann möglicherweise die Quellen anders sortieren, denn der Zusammenhang ergibt sich aus beiden Quellen (Pressemitteilung+Aussagen im Hamburger Abendblatt). Bitte starte hier keinen Edit-War. --Anomalie01 22:51, 10. Okt. 2009 (CEST)
Weitere Dritte Meinung: Die Formulierung Die Piratenpartei hieß Tauss ohne Vorbehalte willkommen und erklärte öffentlich dessen Unterstützung, auch in Bezug auf die gegen ihn erhobenen Vorwürfe des Besitzes kinderpornographischer Schriften ist offenkundig nicht neutral und nicht durch die zitierte Quelle gedeckt, sondern soll offenkundig den Eindruck erwecken, die PP unterstütze kinderpornographische Schriften. Eventuell kann man die Pressemitteilung wörtlich zitieren, wobei die von Jan und Mautpreller unterstützte Version in meinen Augen die Pressemitteilung hinreichend genau wiedergibt. Dass du, Anomalie01, den beiden Vandalismus vorwirfst, ist mehr als dreist. Ich empfehle dringend die Lektüre von WP:VAND und WP:KPA. BWesten 00:22, 11. Okt. 2009 (CEST)
Oh, jetzt hat sich ja bald die ganze Piratenpartei hier eingefunden. Dreist sind allenfalls die Versuche, die WP zur Korrektur nachweislich getätigter Aussagen zu nutzen. Von mir aus ändert den einen Satz aber die direkten Angriffe der PP auf die Staatsanwaltschaft sollten schon drin bleiben. Und erzählt mir bitte nicht, das sei nicht durch Quellen gedeckt. Ihr werdet doch wohl lesen können: "Auch die Piratenpartei steht nach wie vor hinter Tauss. "Jetzt erst recht", sagte der "Medienpirat" des Bundesvorstands der Partei, Aaron Koenig, dem Abendblatt. (...) Die Partei geht davon aus, dass ein "vernünftiger Richter" die Klage abweisen werde. Sie habe "etwas von einer Schmutzkampagne", so Koenig." --Anomalie01 02:55, 11. Okt. 2009 (CEST)
- Aufgrund des etwas unsachlichen Anfangs habe ich erst jetzt bemerkt, dass du mit der Korrektur des Satzes einverstanden bist (habe diese durchgeführt). Die "direkten Angriffe" (die natürlich auch durch Quellen belegt sind) sind IMHO unproblematisch und können drinbleiben, so sie als relevant genug gesehen werden. (Das sollen andere beurteilen, ich weiß dass ich da keine brauchbare Meinung habe.) Geklärt werden musste noch, ob es eine Entscheidung des ganzen Parlaments oder des Immunitätsausschusses war. Laut [7] S. 70 unten links hat der Immunitätsausschuss die Aufhebung der Immunität vorgeschlagen, woraufhin das Parlament die Aufhebung einstimmig (unter Enthaltung von Tauss) beschlossen hat. Die aus dem Kontext gerissene Aussage mit dem Wahlkampfmanöver in Verbindung mit der Erwähnung der Einstimmigkeit kann den Eindruck "Piraten erklären 100% korrekten Beschluss grundlos für Unsinn" erwecken. Ich habe daher vorgeschlagen, ggf. die zeitliche Nähe zur Wahl anzugeben, oder die Hintergründe zu erläutern. Bei der "Schmutzkampagne" gilt genauso: Die Aussage im Artikel ist faktisch richtig, es fehlt aber wiederum die Information, dass die Bezeichnung als Schmutzkampagne nicht einfach so stattfand, sondern aufgrund der "unüblichen" Informationspolitik der Staatsanwaltschaft.
- Bei Korrekturen muss man aber auch darauf achten, dass der Artikel nicht "überkorrigiert" wird und dann den NPOV zugunsten der Piratenpartei verletzt. Wenn man alle Dinge die man ergänzen könnte (siehe oben) einbauen würde, wäre das vielleicht der Fall. Weil ich mir eine neutrale Entscheidung bei diesen Feinheiten nicht mehr zutraue, habe ich vor, mich wie angekündigt aus den Diskussionen darüber rauszuhalten. Was aus meiner Sicht zu bedenken ist, habe ich ja genannt. Ich schlage allerdings vor, dass du (Anomalie01) dich auch zurückhältst, da ich auch bei dir daran zweifle dass du in diesem Punkt einen NPOV einnimmst (siehe dein Diskussionsbeitrag, in dem du Leuten die eine dritte Meinung abgeben unterstellst sie würden zur Piratenpartei gehören, und die Tatsache, dass du den Abschnitt in den Artikel eingefügt hast und ggf. ein Interesse daran haben könntest, dass er möglichst "erhalten" bleibt). -- Jan [Diskussion] 05:17, 11. Okt. 2009 (CEST)
(BK) Ich komm ausm IRC und hab mir den Schmu mal durchgesehen:
- "ohne Vorbehalte" kann schonmal nicht stimmen, wenn der betreffende Satz in der Pressemitteilung (Primärlit hat sowieso was von OR, aber das nur nebenbei) mit "solange" beginnt.
- wenn die Mitteilung genutzt wird, kann es nur im Sinne von WP:BIO sein, wenn man möglichst nah an der verwandten Literatur bleibt
- zur "Schmutzkampagne": in der zuerst angegebenen Quelle, dem Spiegel-TV-Beitrag heißt es, der Vorwurf der Pädophilie sei Schmutzkampagne; das Abendblatt machte draus "die Klage hat was von Schmutzkampagne"; im Artikel dann „Schmutzkampagne“ der Staatsanwaltschaft und der Medien halte ich in diesem Licht für gewagte Synthese.--KH 05:27, 11. Okt. 2009 (CEST)
- Wenn es seitens der Piratenpartei heißt, die Anklage der Staatsanwaltschaft (die ja auf diversen Fakten beruht, die von Tauss nicht bestritten werden) habe etwas von einer Schmutzkampagne, dann hat der Passus im Artikel durchaus seine Berechtigung. Ich traue dem Hamburger Abendblatt durchaus zu, die Zitate des Piratensprechers richtig wiedergegeben zu haben. --Anomalie01 15:00, 11. Okt. 2009 (CEST)
- Jaja. Und deshalb heißt es jetzt nach deinem Totalrevert wieder "Schmutzkampagne der Staatsanwaltschaft und Medien". Ist klar, ne.--KH 00:59, 12. Okt. 2009 (CEST)
Eigentümlichkeiten
Bei der Lektüre des Artikels bin ich auf eine Ungereimtheit gestoßen:
Am 5. März 2009 hob der Bundestag im Zuge staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen gegen Tauss wegen Verdachts des Besitzes kinderpornographischer Schriften seine Immunität als Abgeordneter auf. Das stimmt nicht. Es war der Immunitätsausschuss des Bundestages, der die Immunität von Tauss kurzfristig aufhob, um die Durchsuchung seiner Wohn- und Geschäftsräume zu ermöglichen. Nur deswegen ist ja auch dieser Satz richtig: Sie erhob daraufhin am 9. September 2009 Anklage beim Landgericht Karlsruhe wegen der Beschaffung und Verbreitung von kinderpornografischem Material, nachdem der Bundestag am Tag zuvor einer Empfehlung des Immunitätsausschusses gefolgt war und Tauss' parlamentarische Immunität einstimmig aufgehoben hatte, um eine Anklageerhebung zu ermöglichen. Die Immunität war nach der Durchsuchung natürlich zunächst wieder eingetreten.--Mautpreller 22:06, 10. Okt. 2009 (CEST)
Durch wen erfolgte eigentlich die Immunitätsaufhebung für das Strafverfahren? Auch den Immunitätsausschuss? Dann sollte nicht "das Parlament" da stehen, denn es macht imho schon einen Unterschied ob eine handvoll oder einige hundert Leute so was beschließen, insbes. wenn "einstimmig" dabei steht... -- Jan [Diskussion] 03:15, 11. Okt. 2009 (CEST)Hat sich erledigt, siehe oben (einstimmig das Parlament auf Empfehlung des Immunitätsausschusses). -- Jan [Diskussion] 05:19, 11. Okt. 2009 (CEST)
Mamsell
Tauss hat rund 11.000 Follower auf Twitter. Damit dürften diese Leute Mamsell kennen. Wie viele Follower braucht Tauss, um Mamsell eine "hohe Bekanntheit" zuzusprechen? --Lanka tt 19:19, 6. Nov. 2009 (CET)
- Ist das ein Scherz? Dies ist ein Lexikon und keine Fan-Homepage. Bloß weil Tauss twittert, dass seine Katze ihm den Teppich ruiniert habe, führt dies nicht zu einer Relevanz. Langsam wird's albern. --Anomalie01 20:58, 6. Nov. 2009 (CET)
Quelle 3 outdated, Sitzverteilung wurde aktualisiert
Siehe Titel, ich finde leider keine historische Sitzverteilung. Gruß --71.237.92.164 07:49, 15. Nov. 2009 (CET)
Link zum Blog tauss-gezwitscher.de
Die Webseite tauss.de ist eine Webpräsenz die laut eigenen Angaben (siehe http://www.tauss.de) nicht mehr gepflegt wird und als Archiv dient. Die aktuelle Seite von Jörg Tauss ist http://www.tauss-gezwitscher.de. Darüberhinaus: Die Löschbegründung, Letztere sei ein Weblog zieht keineswegs, denn beide Seiten sind Weblogs und beide sind "wesentlich". 84.62.133.73 (11:17, 29. Nov. 2009 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)
- Lies bitte Weblinks, die Weblinks müssen in jedem Fall reduziert werden. Grüße DerRaoul 13:27, 29. Nov. 2009 (CET)
Mal ein Lob
Dies ist einer der am ordentlichsten mit belegen versehen Artikel in der Wikipedia --JoShi 12:34, 14. Dez. 2009 (CET)
Verbreitung oder doch nur Beschaffung?
Mir erschließt sich nicht die Logik, wie sich seine Recherchen nach § 184b Abs. 5 StGB mit der Verbreitung vertragen. Meiner Ansicht nach schließt doch eine Recherche eine Verbreitung kategorisch aus. Oder wird ihm etwa die potenzielle Absicht der Verbreitung unterstellt? Gibt es denn Zeugen, die von ihm kinderpornografisches Material angeboten bekamen? -- Dissident 09:50, 18. Mai 2010 (CEST)
- Beantwortet die Erklärung von Tauss[8], im Artikel bereits verlinkt, Deine Frage ? --Wahrheitsministerium 09:58, 18. Mai 2010 (CEST)
Kritik am Stil der Berichterstattung
- "Der Tauss-Prozess: Die Berichterstattung", 23. Mai 2010, bruchsal.org.
- "Die Wahrnehmung schlägt die Fakten: Der Fall Tauss und seine mediale Inszenierung" (pdf)
Nemissimo RSX 11:21, 25. Mai 2010 (CEST)
- Wenig überraschend, dass das seine Anwälte schreiben... --Studmult 12:35, 25. Mai 2010 (CEST)
- Für den Artikel völlig irrelevant, da es nicht den Fall an sich betrifft. --Anomalie01 13:17, 25. Mai 2010 (CEST)
- Interessante Auffassung. Nemissimo RSX 13:43, 25. Mai 2010 (CEST)
- Reisserische Berichterstattung und mangelnde Beachtung journalistischer Standards sind keine Spezialität des Falls Tauss, da gibt es täglich genug Beispiele. Dass die Anwälte Tauss' sich jetzt auf das Anprangern dieser unseriösen Berichterstattung konzentrieren um davon abzulenken dass sie selbst kaum ernsthaften Argumente zur Verteidigung vorgebracht haben ist eher ironisch als erwähnenswert. Falls es um den Vorwurf einer gezielten Kampagne gegen Tauss geht: Dieser Vorwurf ist schwerwiegend genug dass er deutlich besser belegt werden müsste. --Studmult 14:12, 25. Mai 2010 (CEST)
- Tatsächlich? Der im Projekt aktuell diskutierte Fall eines ehemaligen CSU MdB zeigt Besonderheiten in der medialen Behandlung im Vergleich unzweifelhaft auf. Konkret kann Berichterstattung nämlich durchaus den Angeklagten schützen. Nemissimo RSX 20:24, 26. Mai 2010 (CEST)
- Ich krieg die Kurve gedanklich nicht ganz. Wo hat da die Berichterstattung den Angeklagten geschützt? War das nicht eher die Staatsanwaltschaft (wobei ich keine Ahnung habe, ob das nicht üblich ist und wie der Fall gelagert war)? Und was hat das mit Tauss zu tun? --Studmult 10:35, 27. Mai 2010 (CEST)
- Tatsächlich? Der im Projekt aktuell diskutierte Fall eines ehemaligen CSU MdB zeigt Besonderheiten in der medialen Behandlung im Vergleich unzweifelhaft auf. Konkret kann Berichterstattung nämlich durchaus den Angeklagten schützen. Nemissimo RSX 20:24, 26. Mai 2010 (CEST)
- Reisserische Berichterstattung und mangelnde Beachtung journalistischer Standards sind keine Spezialität des Falls Tauss, da gibt es täglich genug Beispiele. Dass die Anwälte Tauss' sich jetzt auf das Anprangern dieser unseriösen Berichterstattung konzentrieren um davon abzulenken dass sie selbst kaum ernsthaften Argumente zur Verteidigung vorgebracht haben ist eher ironisch als erwähnenswert. Falls es um den Vorwurf einer gezielten Kampagne gegen Tauss geht: Dieser Vorwurf ist schwerwiegend genug dass er deutlich besser belegt werden müsste. --Studmult 14:12, 25. Mai 2010 (CEST)
- Interessante Auffassung. Nemissimo RSX 13:43, 25. Mai 2010 (CEST)
- Für den Artikel völlig irrelevant, da es nicht den Fall an sich betrifft. --Anomalie01 13:17, 25. Mai 2010 (CEST)
Den derzeit im Artikel stehenden Vorwurf, nur die Position der Staatsanwaltschaft werde in der Berichterstattung wiedergegeben halte ich für unhaltbar, ich hab zumindest noch keinen Artikel gesehen, in dem Tauss' Version gefehlt hat. Die Quellen sind auch mehr als schwach und äusserst unneutral. So kann das mMn nicht bleiben. --Studmult 12:15, 27. Mai 2010 (CEST)
- Ich bearbeite den Artikel gerade nicht, sondern habe hier zwei Hintergrundquellen dokumentiert die eventuell einmal mit weiteren eingebaut werden können. Eine Diskussion zwischen uns beiden ist aus meiner Sicht aktuell unnötig. Gruß, Nemissimo RSX 12:53, 27. Mai 2010 (CEST)
- Das bezog sich auf die Aenderungen von Benutzer:Emkaer, das sollte kein Angriff auf dich sein und die Diskussion wird nicht dadurch unnötig, dass wir andere Meinungen haben ;) --Studmult 14:32, 27. Mai 2010 (CEST)
- Fein, dass Du dieses Mißverständnis aufklärst, ich hatte mich schon gewundert.^^ Mal schauen ob im Laufe der Zeit noch weitere Quellen zu dem Thema kommen. Aktuell baue ich es nicht aus. Nemissimo RSX 14:37, 27. Mai 2010 (CEST)
- Nemissimo, ich bitte dich, hier keinen Edit-War zu starten. Zum einen ist es völlig unzutreffend, dass "einseitig" über Tauss berichtet wird, da in nahezu jedem Presseartikel auch seine Sicht der Dinge bzw. Stellungnahmen seiner Anwälte zu finden sind. Zum anderen hat dies mit dem Prozess und dem eigentlichen Vorwurf überhaupt nichts zu tun. Wikipedia ist keine Plattform für "Stimmungsmache", schon gar nicht, solange der Prozess noch läuft. Im Übrigen solltest du tragfähige Quellen benennen und nicht Leute aus Tauss' Umfeld/Freundeskreis. --Anomalie01 16:35, 27. Mai 2010 (CEST)
- Fein, dass Du dieses Mißverständnis aufklärst, ich hatte mich schon gewundert.^^ Mal schauen ob im Laufe der Zeit noch weitere Quellen zu dem Thema kommen. Aktuell baue ich es nicht aus. Nemissimo RSX 14:37, 27. Mai 2010 (CEST)
- Das bezog sich auf die Aenderungen von Benutzer:Emkaer, das sollte kein Angriff auf dich sein und die Diskussion wird nicht dadurch unnötig, dass wir andere Meinungen haben ;) --Studmult 14:32, 27. Mai 2010 (CEST)
Wenn ich mich richtig erinnere, was ich geschrieben habe, war es, dass die Prozessberichterstattung als unneutral kritisiert wurde (und den Medien vorgeworfen wurde, sie reproduzierten vor allem die Position der Staatsanwaltschaft). Dass nun hier von Wikipedianern behauptet wird, die Prozessberichterstattung sei gar nicht unneutral, mag wahr sein oder nicht. Relevant für die Aussage, dass die Prozessberichterstattung in der Öffentlichkeit als unneutral bezeichnet wurde, ist es nicht.
Meiner Ansicht nach wird nach dem Prozess ein Diskurs zum Thema Prozessberichterstattung und Staatsanwaltschafts-Öffentlichkeitsarbeit bestehen bleiben. Bereits dass es in einem wissenschaftlichen Sammelband zu Litigation-PR einen Aufsatz dazu gibt, weist darauf hin. Dass der Aufsatz unter Beteiligung von Tauss’ Anwalt entstanden ist, führt natürlich dazu, dass seine Position als unneutral kritisiert wird (was ja auch stimmen mag, kann man auch dazu schreiben). An der Relevanz dieses Diskurses ändert das m.E. nichts.
Nun ja, während des Prozesses besteht hier auch kein Anlass zu hektischer Betriebsamkeit. Schönen Gruß --Emkaer 11:32, 28. Mai 2010 (CEST)