Totalverweigerung

Verweigerung jeder öffentlichen Dienstverpflichtung
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Als Totalverweigerung oder genauer totale Kriegsdienstverweigerung (TKDV) bezeichnet man die Verweigerung des Wehrdienstes oder aller Wehrersatzdienste trotz bestehender Wehrpflicht und Wehrersatzpflicht.

Eine Totalverweigerung kann sehr unterschiedlich ausfallen und hat unterschiedliche Ursprünge. Oft ist es eine kritische Einstellung des Totalverweigerers zum Staat und seinen Befugnissen über den einzelnen Bürger, selten aber auch ein persönlicher Hintergrund, zum Beispiel als Kind von Flüchtlingen aus einen Kriegsgebiet oder gar aus einer Diktatur, die zur Totalverweigerung führt.

Varianten

Die häuigsten Variationen der Totalverweigerung sind

  • Fahnenflucht (ins Ausland)
  • Verweigerung des Wehrdienstes
  • Verweigerung des Wehrersatzdienstes (z.B. Zivildienst)

Fahnenflucht

Einzig die Flucht ins Ausland (vor der Wiedervereinigung konnte man noch nach West-Berlin umziehen, um der Wehrpflicht zu entgehen) trägt kaum Konsequenzen mit sich, außer dass man einige Jahre im Ausland bleiben sollte.

Verweigerung des Wehrdienstes

Bei der Verweigerung des Wehrdienstes, also wenn kein KDV-Antrag gestellt wurde, wird der Totalverweigerer nach Aufgreifen durch Feldjäger 6-12 Wochen von der Bundeswehr arrestiert. Selten begeben sich Totalverweigerer auch freiwillig in die Kaserne, um so den Aufwand und auch die Strafe etwas zu verringern. Diese Variante der Totalverweigerung ist alles andere als angenehm, da die einzelnen Arreste manchmal ohne Unterbrechung abgesessen werden müssen und man von den Wachen nicht sonderlich freundlich behandelt wird. Im Arrest gibt es üblicherweise 1 Stunde Besuch in der Woche und 1 Stunde Freigang am Tag, selten weicht die Bundeswehr hier von ihren Vorschriften ab und erschwert den Arrest durch Abnahme privater Gegenstände wie Bücher. Der Arrest endet mit einem Dienstverbot bis zu einer Verurteilung durch ein Strafgericht und anschließender Entlassung durch die Bundeswehr.

Die zu erwartende Bestrafung durch das Strafgericht ist stark regional abhängig aber auch die Kooperation des Totalverweigerers während des Arrestes und Prozesses kann das Urteil beeinflussen. Zu erwarten sind Bewährungsstrafen bis 6 Monate oder entsprechende Geldstrafen. Selten wird nach Jugendstrafrecht geurteilt obwohl die meisten Totalverweigerer jünger als 21 Jahre sind. Es kommt auch vor, daß Totalverweigerer nach verbüßter Strafe erneut einberufen werden und erneut bestraft werden, obwohl laut Grundgesetz eine Mehrfachbestrafung unzulässig ist. Dies wurde aber durch eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts in den 70ern geregelt und heute kommt es nur zu vereinzelten Wiedereinberufungen, wenn zum Beispiel im Gerichtsurteil keine Gewissensentscheidung erkannt wird.

Verweigerung des Wehrersatzdienstes

Hier stellt der Wehrpflichtige nach oder während der Musterung einen KDV-Antrag. Ist dieser erfolgreich, d.h. wird man als Kriegsdienstverweigerer anerkannt, so entfällt die Wehrpflicht und an ihre Stelle tritt die Wehrersatzplicht, die der Totalverweigerer dann verweigert. Ber Verweigerer folgt dann nicht seiner Einberufung und erhält nach einigen Monaten einen Strafprozess wegen Dienstflucht. Die Strafmasse varieren nur wenig, von denen der Wehrdienstverweigerer aber es ist eine Untersuchungshaft möglich, da manche Staatsanwälte von Dienstflucht auf Fluchtgefahr schließen.