Elektronischer Handel
Als E-Commerce wird die Form der Geschäftsbeziehungen bezeichnet, bei der über das Internet eine unmittelbare Handels- oder Dienstleistungsbeziehung zwischen Anbieter und Abnehmer abgewickelt wird.
Begriffsklärung
Im weiteren Sinne umfasst es jede Art von geschäftlicher Transaktion, bei der die Transaktionspartner im Rahmen von Leistungsanbahnung, Leistungsvereinbarung oder Leistungserbringung elektronische Kommunikationstechniken einsetzen. In der Literatur findet sich hierfür häufig auch der Begriff Electronic Business, der durch eine IBM-Werbekampagne in den 90er Jahren populär wurde.
Die Besonderheiten beim E-Commerce gegenüber den traditionellen Vertriebskanälen sind die enorme Flexibilität auf der Angebotseite, sowie eine erhebliche Reduktion der Transaktionskosten mit Geschäftspartnern. Es werden beispielsweise auch Reise- oder Telefonkosten in der Kundenakquisition und Leistungspräsentation gesenkt. - Die räumlichen Distanzen sind bei physischen Leistungen dennoch zu überwinden und erfordern entsprechende Logistikkapazitäten.
Aufgrund der über 50%-igen Marktdurchdringung von Internetanschlüssen selbst bei Privathaushalten in Deutschland, hat sich E-Commerce vor allem über Auktionshäuser zunächst im C2C und B2C Markt durchgesetzt. Bei institutionellen Geschäftspartnern im B2B Markt werden Ausschreibungen und Geschäftsanbahnungen ebenfalls immer häufiger via Internet abgewickelt und einige Großunternehmen lassen bereits keine Lieferanten mehr zu, die sich nicht auf diesem Weg an der Vergabe beteiligen.
Im industriellen Bereich kann der Anbieter so im direkten Kontakt mit dem Kunden technische Spezifikationen, Lieferwünsche und nicht selten auch eine geforderte Kooperation mit anderen Anbietern abfragen, in seine Datenbank oder CAD/CAM-Systeme zur Planung übertragen und in kürzester Zeit maßgeschneiderte Angebote, ohne Außendienstbesuch oder aufwändige Recherchen, erstellen.
Rechtlich geregelt ist die Materie E-Commerce in Österreich vor allem durch das E-Commerce-Gesetz (ECG), das Fernabsatzgesetz, das Signaturgesetz, das Zugangskontrollgesetz sowie das E-Geld-Gesetz, wobei die vertrags- und schadenersatzrechtlichen Bestimmungen des ABGB, soweit sie nicht durch diese Sonderbestimmungen modifiziert sind, auch hier gelten.
In der Bundsrepublik sind die europarechtlichen Bestimmungen zum e-commerce in das BGB integriert worden und finden sich dort im Allgemeinen Teil und bei den Vorschriften zum Verbraucherschutz. Die technische Seite des E-Commerce wird im Mediendienstestaatsvertrag (MdStV) der Länder und im Teledienstegesetz (TDG) des Bundes, die sich inhaltlich kaum unterscheiden, geregelt.
Siehe auch: Distributionspolitik, E-Government, E-Shop, Etix, Katalogmanagement, Elektronisches Geld, Telekommunikationsrecht, Medienrecht
E-Commerce in Europa
Das Internet eröffnet neue Absatzwege, die sowohl Händlern als auch Nutzern völlig neue Möglichkeiten bieten. Der grenzüberschreitende E-Commerce verfügt über eine nie dagewesene Vielfalt einerseits, birgt aber andererseits auch Risiken.
Zur rechtlichen Vereinfachung des grenzüberschreitenden elektronischen Handels und zum Schutz der beteiligten Verbraucher wurden mit der EG-e-commerce-Richtlinie (Richtlinie 2000/31/EG) für Europa rechtliche Grundlagen und Mindeststandards vereinbart.
Um die Transaktionen zu vereinfachen, herrscht innerhalb der EU bei vertraglichen Schuldverhältnissen grundsätzlich Rechtswahlfreiheit der Parteien, vgl. Artikel 3 EVÜ bzw. in Deutschland Artikel 27ff EGBGB. Eine Ausnahme hiervon stellen u.a. Verbraucherverträge dar, für die festlegt ist, dass dem Verbraucher durch eine Rechtswahl nicht der Schutz zwingender Bestimmungen seines Aufenthaltsstaats entzogen darf, wenn dem Vertragsschluss z.B. ein ausdrückliches Angebot oder eine Werbung im Aufenthalts- und Handlungsstaat des Verbrauchers vorausgeht, vgl. Artikel 5 EVÜ bzw. Artikel 29 EGBGB.
Im B2B-Bereich wird zur Vereinfachung oft das Recht des Verkäufers vereinbart. Das Recht des Käuferlandes miteinzubeziehen erwiese sich als kompliziert, der Händler müsste sich somit in der EU mit 25 unterschiedlichen Rechtssprechungen auseinandersetzen, die obendrein zum größten Teil in fremden Sprachen verfasst sind. Doch auch das Herkunftslandsprinzip erweist sich nicht als ideal: der Käufer kennt meist nicht das Recht des anderen Landes und kann dadurch nicht ohne weiteres seine Interessen vertreten. Darüber hinaus sind die Rechtsprechungen der einzelnen Länder oftmals unterschiedlich und übervorteilen Händler einzelner Nationen gegenüber anderen. Theoretisch hat jedes Land die Möglichkeit seine Rechtssprechung entsprechend abzuändern, um die eigene Wirtschaft zu stärken. Um die Chancengleichheit zu wahren und die Transaktionen zu vereinfachen ist ein einheitliches europäisches Wettbewerbsrecht ein wichtiges Ziel.
Trotz dieser Schattenseiten bringt der grenzüberschreitende Internethandel natürlich viele Vorzüge. Viele Artikel beispielsweise werden nur in bestimmten Ländern angeboten. Mit Hilfe spezieller Suchmaschinen kann der potentielle Kunde nun die gesuchten Produkte aufspüren und sogar die Angebote der Händler in den verschiedenen Ländern vergleichen. Teilweise fallen nicht nur die Preise einzelner Produktgruppen unterschiedlich aus sondern auch die Mehrwertsteuersätze, so dass sich trotz der erhöhten Portokosten eine Bestellung im Ausland als sehr lohnend erweisen kann. Innerhalb von der EU wird der Käufer nicht mit Zöllen belastet, so dass die reellen Kosten transparent bleiben.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der grenzüberschreitende E-Commerce zwar durch bestimmt rechtliche Unsicherheiten etwas gebremst wird, aber ein großes Entwicklungspotential bietet. Ein einheitliches europäisches Recht das die Interessen des Verbrauchers noch besser berücksichtigt wird langfristig sicherlich für ein weiteres Wachstum sorgen.
Das Online-Kaufverhalten
Laut der repräsentativen Studie "E-Commerce 2004" (in Auftrag gegeben von der Postbank) sind karriereorientierte Frauen die aktivsten Online-Shopper. Wichtig sind neben der schnellen Lieferung der Waren vor allem die Möglichkeit rund um die Uhr einzukaufen sowie bessere Preis- und Warenvergleichsmöglichkeiten.
Die Studie zeigt deutliche Unterschiede, was das Einkaufsverhalten zwischen männlichen und weiblichen Kunden betrifft. Frauen verbringen demnach weniger Zeit im Internet, liegen aber beim Online-Kauf dennoch vorne. Männer kaufen dagegen häufiger bei Auktionen und ausländischen Online-Shops. Die größte Lust am virtuellen Einkaufsbummel haben einkommensstarke Frauen mit einem Einkommen von mehr als 3000 Euro netto. Vor allem Reisen, Uhren, Schmuck und Mode stehen dabei in der Gunst ganz oben. Während für Männer günstige Preise wichtig sind, legen Frauen größeren Wert auf Qualität der Ware und Kundenservice. Eindeutig vorne liegen Männer beim Online-Banking, Online-Brokerage und der sonstigen Abwicklung von Aktiengeschäften im Internet. Bei der Untersuchung wurden 264 Online-Händler und 1020 Privatpersonen befragt.
Literatur
- Schwarz/Peschel-Mehner (Hrsg.): Recht im Internet. Kognos Verlag Augsburg, ISBN 3-931314-04-9
- Amor, Daniel: Dynamic Commerce, 1. Auflage, Galileo-Press, Bonn, 2001, ISBN 3934358640
Weblinks
- Commercemanager.de: aktuelles, unabhängiges Fachportal zum Thema E-Commerce, mit großer Marktübersicht
- Informationen zu Umsatzvolumen in B2B- und B2C-Handel und zur Demografie der Online-Shopper
- Weiterbildendes Online-Studium "E-Commerce and -Business" an der TU Kaiserslautern
- E-Commerce Magazin
- EG-e-commerce-Richtlinie (Richtlinie 2000/31/EG)