Als Wehrungerechtigkeit bezeichnet man den Umstand, daß wegen fehlender Notwendigkeit die Bundeswehr nicht jeden Wehrpflichtigen tatsächlich auch zum Wehrdienst einberuft, während grundsätzlich jeder Kriegsdienstverweigerer einen Ersatzdienst (im Normalfall Zivildienst) ableisten muß. So sollen im Jahr 2003 von den insgesamt 400.000 jungen Männer eines Jahrganges 109.000 Wehrpflichtige ihren Dienst bei der Bundeswehr antreten, während 123.000 Wehrersatzdienstpflichtige zum Zivildienst herangezogen werden. Das Verhältnis von Wehrpflichtigen, die nicht verweigern, zu Kriegsdienstverweigerern liegt aber bei ungefähr 60/40.
Bereinigt wurde die Wehrungerechtigkeit in den letzten Jahren zum Beispiel durch Asumusterung von Wehrpflichtigen die zuvor als T7 (Tauglichkeitsgrad 7) gemustert wurden. Interessant zum Thema ist zum Beispiel auch der Bericht des Wehrbeauftragten des Bundestages.