Tötungsdelikt

Tötung eines Menschen durch einen anderen Menschen
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Mord ist die von der menschlichen Gemeinschaft verurteilte Tötung von Menschen.

Alle Staaten, Gesellschaften und Religionen verurteilen die Tötung von Menschen im allgemeinen Fall, unterscheiden jedoch nach den Umständen und machen Ausnahmen.

§211 des Strafgesetzbuches (StGB) der Bundesrepublik Deutschland lautet:
§211 [Mord]
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,einen Menschen tötet.

Die Qualifizierung einer Tötungstat an einem Menschen als Mord, ist mit einer starken Ausgrenzung der Täter aus der jeweiligen Gemeinschaft verbunden und deshalb oft Gegenstand heftiger emotionaler Auseinandersetzungen.

Unstreitig gelten die Taten der in einem rechtsstaatlichen Verfahren als Mörder Verurteilten als Mord.

Abtreibung ist im StGB im Abschnitt Verbrechen und Vergehen wider das Leben aufgeführt, jedoch nicht als Mord qualifiziert. Einige religiöse Gruppierungen betrachten Abtreibung dennoch als Mord.

Die von Soldaten vorgenommenen Tötungen gegnerischer Soldaten werden von staatlicher Seite nicht als Mörder angesehen (auch nicht von der Gegenseite). Es gibt jedoch Aussagen aus pazifistischen Kreisen innerhalb der Gesellschaft, die allgemein Soldaten als Mörder bezeichnen.

Bekannt ist die Aussage Kurt Tucholskys unter dem Pseudonym Ignatz Wrobel in der Zeitschrift Die Weltbühne Nr. 191, vom 4.8.1931:

Da gab es vier Jahre lang ganze Quadratmeilen Landes, auf denen war der Mord obligatorisch, während er eine halbe Stunde davon entfernt ebenso streng verboten war. Sagte ich: Mord? Natürlich Mord. Soldaten sind Mörder.

Der verantwortliche Redakteur Carl von Ossietzky wurde 1932 der "Beleidigung der Reichswehr" angeklagt, jedoch freigesprochen, da keine konkreten Personen gemeint seien und eine unbestimmte Gesamtheit nicht beleidigt werden könne.

Diese Rechtssprechung wurde durch das Bundesverfassungsgericht 1995 im wesentlichen fortgeschrieben. Lt. dem Urteil könne eine derartige Aussage durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt sein und stelle nicht automatisch eine Beleidigung aller Soldaten dar. Es sei vielmehr auf den konkreten Einzelfall abzustellen.

Die Mordtaten, die während des Dritten Reiches durch das nationalsozialistische Regime begangen wurden, werden allgemein als solche beurteilt und wurden dementsprechend als Völkermord in den Nürnberger Prozessen und in der DDR und der BRD verfolgt.