Apostolische Sukzession

Weitergabe des Bischofsamtes
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 5. Juli 2005 um 15:57 Uhr durch 84.154.141.138 (Diskussion) (Sukzessionsliste der Päpste Johannes Paul II. und Benedikt XVI.). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Die apostolische Sukzession oder apostolische Nachfolge ist die ununterbrochene Weitergabe des Bischofsamtes ausgehend von den Aposteln über viele Bischöfe vergangener Tage bis hin zu den heutigen Bischöfen, mittels der Bischofsweihe. Diese "Kette der Handauflegungen", als Vollmachtsweitergabe verstanden, ist bereits im Neuen Testament beim Übergang zur zweiten christlichen Generation bezeugt (Apg. 14,23; 2Tim. 1,6). Zumindest theoretisch kann jeder Bischof seine Weihevorgänger bis zu einem der 12 Apostel und damit bis Jesus Christus zurückverfolgen. Von evangelischer Seite wird oft auch die Bezeichnung historischer Episkopat verwendet.

Der ursprüngliche Sinn der apostolischen Sukzession, wie sie beispielsweise Irenäus von Lyon beschreibt, war nicht die Weitergabe eines Ordinationsritus, oder gar einer magischen Kraft, sondern die unveränderte Weitergabe der Lehre, wie sie von den Aposteln gelehrt wurde, und der Lehrbeurteilungsvollmacht, in Abgrenzug zu Neuerungen und Geheimlehren.

Kirchen, die sich in der apostolischen Sukzession sehen, sind die römisch-katholische, die östlich-orthodoxen, die orientalisch-orthodoxen, die Assyrische Kirche, die östlich-unierten, die anglikanische, die Herrnhuter Brüdergemeine, die altkatholische Kirche, die schwedische lutherische Kirche und verschiedene evangelisch-hochkirchliche Bruderschaften. Sie alle führen ihre Bischöfe in einer ununterbrochenen persönlichen Reihenfolge auf die Apostel zurück, erkennen jedoch die apostolische Sukzession anderer Kirchen nicht in allen Fällen an.

In der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (landläufig als "Mormonen" bekannt) wird angenommen, dass die Weitergabe der apostolischen Vollmacht durch den Tod der urkirchlichen Apostel nicht mehr möglich gewesen sei. Daher anerkennt sie auch keine Kirche als von Jesus Christus bevollmächtigt. Sie selbst beansprucht aber diese Vollmacht, die von den auferstandenen Aposteln und ursprünglichen Kirchenführern Petrus, Johannes und Jakobus auf ihren Gründer Joseph Smith im Jahr 1829 übertragen worden sei. Damit sei eine neue Linie von apostolischer Sukzession begonnen worden, die sich in der Ordinationslinie jedes Amtsträgers verfolgen lässt.

Die apostolische Sukzession der Bischöfe der römisch-katholischen Kirche, der altkatholischen Kirche und der östlich-orthodoxen, orientalisch-orthodoxen Kirchen wird gegenseitig anerkannt.

Die apostolische Sukzession der anglikanischen Kirche wird mittlerweile von vielen Kirchen anerkannt, allerdings nicht in der römisch-katholischen Kirche: (Papst Leo XIII. erklärte in seiner Bulle Apostolicae Curae 1896 die anglikanische Ordination wegen formaler Änderungen am Ritus unter Edward VI. für ungültig. Dagegen erkennt die Utrechter Union der altkatholischen Kirchen seit 1925 die Apostolische Sukzession und Gültigkeit der Weihen in der Anglikanischen Kirche an.

Das erste erhaltene Dokument über die apostolische Sukzession stammt von Irenäus von Lyon aus dem 2. Jahrhundert. Geschrieben wurde es in der Auseinandersetzung mit Gnostikern, die sich auf geheime Unterweisungen durch Christus und geheime Apostel beriefen. Irenäus verneinte jede Geheimlehre, listete die allgemein bekannten Apostel der Bibel auf, den Hauptinhalt ihrer Lehre und die Identität der apostolischen Nachfolger bis zu seiner Zeit, um die lückenlose Überlieferung der christlichen Lehre nachzuweisen. Daraus folgerte er, dass jemand, der etwas lehrt, das im Gegensatz zu dieser Lehre steht, nicht in der Nachfolge dieser Apostel und in der Nachfolge Christi steht, und umgekehrt jemand, der nicht in der Nachfolge der Apostel steht, nicht in ihrem Namen lehren kann.

In der nachkonziliaren katholischen Theologie wird dem Sukzessionsprinzip das Kollegialitätsprinzip zur Seite gestellt. Die Vollmacht des einzelnen Bischofs beruht nicht allein auf der historischen Rückbindung, sondern auch auf der aktuellen Einbindung in die Einheit des Episkopats.

Einige protestantische Kirchen, wie die skandinavischen und baltischen lutherischen Kirchen, sehen ihre Bischöfe ebenfalls als in der apostolischen Sukzession stehend. Doch ist nach protestantischer Lehrmeinung der historische Episkopat nicht für die Kirche konstitutiv. Wichtigstes Merkmal der Apostel sei vielmehr, dass sie direkt von Jesus Christus in ihr Amt eingesetzt wurden. Das Wirken dieses Zwölferkreises bilde gemäß der Schrift gemeinsam mit den Propheten und den zwölf Stämmen Israels die Grundlage für die gesamte Kirche der Folgezeit. Mit den Aposteln den gleichen Glauben zu teilen, ihrem in der Schrift überlieferten Wort zu glauben, um den heiligen Geist zu empfangen, ist für sie die entscheidende Bedeutung der apostolischen Sukzession (eine Konsequenz der reformatorischen Lehre von sola fide und von sola scriptura). Daraus folgt auch ein differierendes Kirchenrechtsverständnis.

Anfang des 20. Jahrhunderts entstand im deutschen evangelischen Raum die "Hochkirchliche Bewegung". Ihr besonderes Interesse gilt dem "kirchlichen Amt", der "Liturgie" und den "Sakramenten". Die Leiter der verschiedenen hochkirchlichen Bruderschaften haben in der Regel eine Bischofweihe in apostolischer Sukzession erhalten. Ihre "Weihelinie" wird für gewöhnlich über altkatholische Bischöfe auf die Apostel zurück geführt.

Die östlich-orthodoxen Kirchen erkennen gewöhnlich die Ordination durch römisch-katholische und anglikanische Bischöfe zum Diakon oder Priester an, ebenso die eines zur Orthodoxie konvertierten Bischofs. Allerdings gibt es in diesen Kirchen auch Stimmen, für die die richtige Lehre als wichtigstes Element der Sukzession im Vordergrund steht, weshalb sie die mit einer ihrer Ansicht nach falschen Lehre verbundenen Ordinationen nichtorthodoxer Kirchen nicht anerkennen.

Die Armenische Apostolische Kirche, eine orientalisch-orthodoxe Kirche, erkennt die bischöfliche römisch-katholische Konsekration an (und umgekehrt).

Die östlich-orthodoxen und orientalisch-orthodoxen Kirchen erkennen inzwischen im Allgemeinen die jeweils anderen kirchlichen Ämter an, mancherorts pflegen sie auch die gegenseitige Kommunion; Priester können einander vertreten.

Sukzessionsliste der Päpste Johannes Paul II. und Benedikt XVI.

Johannes Paul II.

  • Papst Karol Józef Wojtyła † (1958)
  • Erzbischof Eugeniusz Baziak † (1933)
  • Erzbischof Boleslaw Twardowski † (1919)
  • Erzbischof Bl. Jozef Bilczewski † (1901)
  • Jan Maurycy Pawel Cardinal Puzyna de Kosielsko † (1886)
  • Mieczyslaw Halka Cardinal Ledochowski † (1861)
  • Camillo Cardinal Di Pietro † (1839)
  • Chiarissimo Cardinal Falconieri Mellini † (1826)
  • Papst Annibale Francesco Clemente Melchiore Girolamo Nicola della Genga † (1794)
  • Henry Benedict Mary Clement Cardinal Stuart of York † (1758)

Benedikt XVI.

  • Papst Joseph Ratzinger (1977)
  • Bischof Josef Stangl † (1957)
  • Erzbischof Josef Schneider † (1955)
  • Joseph Cardinal Wendel † (1941)
  • Bischof Ludwig Sebastian † (1917)
  • Erzbischof Johann Jakob von Hauck † (1912)
  • Bischof Ferdinand von Schlör † (1898)
  • Erzbischof Joseph von Schork † (1891)
  • Erzbischof Franz Joseph von Stein † (1879)
  • Erzbischof Friedrich von Schreiber † (1875)
  • Erzbischof Gregor (Leonhard Andreas) von Scherr, O.S.B. † (1856)
  • Antonio Saverio Cardinal De Luca † (1845)
  • Giacomo Filippo Cardinal Fransoni † (1822)
  • Pietro Francesco Cardinal Galeffi † (1819)
  • Alessandro Cardinal Mattei † (1777)
  • Bernardino Cardinal Giraud † (1767)
  • Henry Benedict Mary Clement Cardinal Stuart of York † (1758)

Gemeinsame Sukzessionswurzel in Kardinal Rebiba

  • Henry Benedict Mary Clement Cardinal Stuart of York † (1758)
  • Papst Carlo della Torre Rezzonico † (1743)
  • Papst Prospero Lorenzo Lambertini † (1724)
  • Papst Pietro Francesco (Vincenzo Maria) Orsini de Gravina, O.P. † (1675)
  • Paluzzo Cardinal Paluzzi Altieri Degli Albertoni † (1666)
  • Ulderico Cardinal Carpegna † (1630)
  • Luigi Cardinal Caetani † (1622)
  • Ludovico Cardinal Ludovisi † (1621)
  • Erzbischof Galeazzo Sanvitale † (1604)
  • Girolamo Cardinal Bernerio, O.P. † (1586)
  • Giulio Antonio Cardinal Santorio † (1566)
  • Scipione Cardinal Rebiba

Die Sukzessionslinien, die - wie die gemeinsame Linie der beiden Päpste über Henry Benedict Mary Clement Cardinal Stuart of York - auf Scipione Cardinal Rebiba zurückgehen, sind die in der römisch-katholischen Kirche am häufigsten belegbaren.