Emissionsrechtehandel

Instrument der Umweltpolitik
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Der Emissionsrechtehandel ist ein Instrument der Umweltpolitik mit dem Ziel des Klimaschutzes.

Grundgedanke

Ausgangspunkt ist die Erkenntnis, dass viele Schadstoffe nicht nur lokal wirken, sondern großräumig, so dass die Minderung von Emissionen nur über große geographische Räume betrachtet und bewertet werden kann. Das "prominenteste" dieser klimawirksamen Gase und gleichzeitig dasjenige mit dem mengenmäßig größten Ausstoß ist Kohlendioxid (CO2). Im Hinblick auf die Klimaveränderung sind weitere Gase von Bedeutung, wobei manche trotz geringer Mengen (sog. "Spurengase") einen großen Anteil am Treibhauseffekt haben.

Klimarelevante Gase Summenformel Anteil am vom Menschen
verursachten Treibhauseffekt
Kohlendioxid CO2 64 %
Methan CH4 20 %
Distickstoffoxid N2O 6 %
Schwefelhexafluorid
Fluorkohlenwasserstoffe
Perfluorierte Kohlenwasserstoffe
u.a.
SF6

diverse

10 %


Deswegen ist im Kyoto-Protokoll, das die Bestimmungen der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen konkretisiert, vereinbart worden, wieviele dieser klimawirksamen Gase einzelne Länder bzw. Ländergruppen emittieren dürfen und zu welchen Minderungsschritten innerhalb eines bestimmten Zeitplanes sie sich verpflichten. Es gibt also in Tonnen festgelegte Obergrenzen der für die Europäische Gemeinschaft erlaubten Emissionen klimawirksamer Gase.

Ausgangslage

Mit dem herkömmlichen Instrumentarium (in Deutschland das Bundes-Immissionsschutzgesetz) ließen solche mengenmäßigen Ziele sich kaum oder nur unter großen Schwierigkeiten erreichen. Theoretisch könnten die Verwaltungsbehörden jedem Unternehmen auf Antrag eine Erlaubnis für die Emission bestimmter Mengen klimawirksamer Gase erteilen. Neben rechtlichen Problemen, die eine solche Vorgehensweise hätte, spricht vor allem die Überlegung dagegen, dass die Minderung von Emissionen klimawirksamer Gase je nach Branche bzw. je nach industrieller Technik sehr unterschiedliche Kosten verursacht. Wer zu welchen Kosten wieviel Emissionen vermeiden kann, wissen jedoch die Unternehmen selbst sehr viel besser, weil sie ihre eigene Technik, ihre eigenen Prozesse und deren Weiterentwicklungsmöglichkeiten kennen.

Effiziente Ausgestaltung

Da es also nur um die möglichst effiziente Verteilung einer mengenmäßig feststehenden Reduktion klimawirksamer Gase geht, wird die einem Land zugeteilte Berechtigung zur gesamten Emission – ähnlich wie die Stückelung von Unternehmenskapital in Aktien – aufgeteilt in sogenannten Emissionszertifikate, die die Emission bestimmter Mengen klimarelevanter Gase gestatten. Diese werden nach Maßstab der bisherigen Emissionen an die Unternehmen vergeben (sogenannter „nationaler Allokationsplan“). Unternehmen, die mehr Zertifikate benötigen, müssen sie von anderen Unternehmen kaufen, die weniger benötigen, weil sie ihre Reduktionsverpflichtung schon weitergehend erfüllt haben. Es ist also den Unternehmen freigestellt, wie schnell oder langsam sie ihre Reduktionsverpflichtungen erfüllen wollen und die damit verbundenen technischen Umstellungen in ihre sonstigen Innovationspläne einpassen. Diese Frage wird marktwirtschaftlich anhand der sich herausbildenden Marktpreise für die Zertifikate entschieden werden.

Rechtlicher Rahmen

Die Europäische Gemeinschaft hat den Emissionsrechtehandel gemeinschaftsweit durch die Richtlinie 2003/87/EG geregelt. Diese Richtlinie trifft allgemeine Regelungen über die Ausgestaltung des Handels und sieht vor, dass jeder Mitgliedstaat einen nationalen Zuteilungsplan (Allokationsplan) erarbeitet. Die Frist zu ihrer Umsetzung in nationales Recht endete bereits im Dezember 2003.

Die Umsetzung in Deutschland soll mit dem „Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen“ erfolgen, das sich derzeit (Anfang März 2004) in der parlamentarischen Beratung befindet.

Da der rechtliche Rahmen bisher nicht geschaffen ist, erfolgte durch die Landesumweltämter eine Abfrage bei den Unternehmen auf freiwilliger Basis. Nach Ablauf der gesetzten Frist am 5. Dezember 2003 leiteten die Landesumweltämter die gemeldeten Daten der Treibhausgas-Emissionen von über 2600 Anlagen an das Bundesumweltministerium (BMU) weiter. Dort wird zur Zeit der Nationale Allokationsplan (NAP) erstellt, der bis Ende März 2004 der Europäischen Kommission vorgelegt werden muss.

Kern der Abfrage waren die Treibhausgas-Emissionen im Zeitraum 2000 bis 2002. Auf Basis des NAP erfolgt die Zuteilung der Zertifikate für erste Handelsperiode, die von 2005 bis 2007 läuft. In der zweiten Handelperiode von 2008 bis 2012 soll dann die Emissionensenkungsziele erreicht werden. Hinsichtlich CO2 liegt dieses für Deutschland bei einer Reduktion der Emissionen um 21 % gegenüber den Emissionen von 1990.