Naturrecht ist die Bezeichnung für ein Rechtssystem, das bestimmte, vom Menschen nicht abänderbare Rechtsprinzipien über dem, ausschließlich vom Menschen geschaffenen positiven Recht definiert.
Naturrecht ist dabei weniger ein bestimmte materielle Lehre, sondern eher eine bestimmte Argumentationsweise. Der Inhalt des Naturrechts variiert dabei zuwischen den Vertretern zum Teil beträchtlich. Es ist aber immer als eine Gegenposition zum ausschliesslichen Rechtspositivismus und zur Reinen Rechtslehre zu sehen. Eine Variante des Naturrechts stellt das Vernunftrecht dar.
Die, im Naturrecht gelehrten Pechtsprinzipien werden unterschiedlichen, aber immer vom Menschen unabhängigen, Quellen zugesprochen. Als Beispiele seien genannt:
- Gott oder eine bestimmte Gottheit, der die Rechtsprinzipien bei der Schöpfung geschaffen hat,
- das als göttliches Gesetz gedeutete Logos, das die Welt durchströmt,
- das menschliche Individuum und seine Fähigkeit zur Selbsterkenntnus,
- bestimmte naturwissenschaftlichen Notwendigkeiten, die sich in der Natur zeigen,
- die Natur als solche.
Trotz der Unklarheit der Quelle dieses Naturrechts es nicht als solches, im Sinne der modernen Naturwissenschaft zu verwerfen. Es bildet vielmehr eine wesentliche Argumentationsgrundlage bestimmter Rechtsgebiete wie die Menschenrechte oder das Völkerrecht.
Naturrechtliche Vorstellungen gibt es seit der griechischen Antike. In der scholastischen Moraltheologie und im Zeitalter der Aufklärung erlangten Naturrechtslehren erneut Bedeutung. Am Problem des Naturrechts wird die Überschneidung von Rechtswissenschaft und Philosophie bzw. Theologie immer wieder deutlich. Damit das Naturrecht ein wesentliches Teilgebiet der Rechtsphilosophie.
Bedeutende Vertreter des Naturrechts sind: