In Þhingvellir, welches sich ca. 45 km östlich von Islands Hauptstadt Reykjavik befindet, fand von 930 bis 1262 das Althing statt, eine Versammlung zu deren Teilnahme alle freien und volljährigen Männer berechtigt und verpflichtet waren. Eine Ausnahme war nur für allein wirtschaftende Bauern, Alte und Kranke möglich. Allerdings konnte man sich auf dem Thing vertreten lassen und anscheinend ist dies auch häufiger genutzt worden. Um überhaupt rechtsfähig zu sein, musste der isländische Bauer über ein bestimmtes Mindestvermögen verfügen. Die wichtigste und ursprünglichste Aufgabe der Versammlungen war wohl die öffentliche Behandlung von Rechtsstreitigkeiten, die Urteilsfindung und die Verkündigung des Urteils, nicht aber dessen Exekution. Thing ist in allen skandinavischen Sprachen das Wort für "Versammlung", "Zusammenkunft" und auch "Gericht", auf der rechtliche und administrative Angelegenheiten verhandelt werden. Das Althing fand jeweils an zwei Wochen um die Sommersonnenwende statt.
Die Þingvellir liegen nur 52 km nordöstlich von Reykjavik, das im Jahre 930 nur aus einem Bauernhof bestand, in der Nähe des größten Binnensees des Landes, des Þingvallavatn. Dieser ist etwa 83 km² groß und an der tiefsten Stelle 114 m tief. Der Thingplatz wird von gewaltigen Lavaflächen umgeben, die nur mit niedrigem Gehölz und Blumen bedeckt sind. Nördlich des Sees liegt der 1060 m hohe Schildvulkan Skjaldbreidur, der vor 8000 Jahren die Lavamengen verströmte. Nach dem Isländerbuch, einer Quelle über die Landnahme- und die Sagazeit wurde Grímur Geitskór von den ersten Siedlern beauftragt, einen Platz für die Volksversammlung ausfindig zu machen. Er entschied sich nach langer Suche für die Ebene nordwestlich des Þingvallavatn. Als Gründe für seine Wahl werden immer wieder angegeben, dass der Platz von allen Siedlungen des Südwestens gleich gut erreichbar war, dass es genügend Weideland für die Pferde und dass es einen Fluss gab. Dieser wurde später umgeleitet und versorgte die Anwesenden während der Versammlung mit Frischwasser. Weiterhin bot er die Möglichkeit Forellen zu fangen. Angeblich gehörte die Gegend einem Bauern von Bláskógar, der aber des Mordes angeklagt und in die Verbannung geschickt wurde, worauf sein gesamtes Land der Allgemeinheit zufiel. Ein weiterer wichtiger Grund war und ist die hervorragende Akustik des Ortes. Vom Gesetzesberg aus kann man auch das normal gesprochene Wort weithin hören.
Die entmachteten norwegischen Häuptlinge hatten sich bei ihrer Auswanderung aus Norwegen geschworen, sich ihre Unabhängigkeit nie mehr von einem König nehmen zu lassen. Bei der Gründung des ersten Althings 930 gab es 36 Goden. Ein Gode hat ausschließlich Befugnisse über seine Gefolgsleute. Die Basis dafür war die freiwillige persönliche Bindung zwischen dem Goden und seinen Gefolgsleuten, den so genannten Dingmannen, sowie die gegenseitigen Rechte und Pflichten. Die Bindung an ein bestimmtes Territorium bestand in der ersten Phase nicht. War der Gefolgsmann mit seinem Goden unzufrieden, konnte er sich einen neuen wählen. Nach der Einteilung Islands in vier Landesteile, so genannte Viertel und der Einrichtung so genannter Viertelsgerichte im Jahre 965 erhöhte sich die Zahl der Goden auf 39. Jedes Viertel bestand aus drei Thingbezirken, der Norden jedoch aus vier, da sich die natürliche Landschaftsgliederung hier der Dreiteilung widersetzte. Jeder Thingbezirk erhielt drei Goden und diese hatten gemeinsam Thing zu halten, so hatten die Ost-, Süd- und Westviertel je 9 Goden und das Nordviertel 12. Um bei der Versammlung auf dem Althing einen Ausgleich zu schaffen, bekamen das Ost-, Süd- und Westviertel jeweils drei "Zusatzgoden", die von den übrigen neun Goden gewählt wurden. Auf dem Althing waren folglich 48 Goden vertreten, während es außerhalb des Althings in den Vierteln nur 39 Goden blieben.
Als nächste Gerichtsinstanz erhielt jedes Landesviertel ein übergeordnetes Thing. Über diesem stand dann die log-rétta, der gesetzgebende Ausschuss, der von allen Goden des Landes gebildet wird und zum Althing tagte. Nach der Einführung des Christentums waren auch die beiden Bischöfe Mitglieder des Althing. Jeder ordentliche Gode hatte zudem zwei Berater, so dass sich die Gesamtzahl der Vertreter im Parlament auf 147 erhöhte. Aus der Mitte dieser Vertreter wurde für den Zeitraum von 3 Jahren ein Gesetzessprecher gewählt, dessen einzige Aufgabe darin bestand jedes Jahr ein Drittel der mündlich überlieferten Gesetze vorzutragen. Erst im Jahre 1117 wurden die Gesetze niedergeschrieben. Er stand dabei auf dem Lögberg (Gesetzesberg) und konnte die hinter ihm aufragende Wand der Allmännerschlucht als natürlichen Verstärker benutzen.
Die Godenwürde hatte den Charakter einer öffentlichen Institution mit gewissen obrigkeitlichen Befugnissen, so dass ein Gode seine Godenwürde auch verlieren konnte, wenn er sich bestimmter Versäumnisse oder Übertretungen schuldig machte. Sie beinhaltete in erster Linie Gewalt und war keine Einkommensquelle. Dabei hatten sie aber kein Exekutivrecht, sondern bestimmten nur die Mitglieder der Gerichte. Die starke Stellung der Goden hatte somit institutionelle Grenzen.