Privatrecht

Rechtsgebiet, das Beziehungen von rechtlich (nicht: wirtschaftlich) gleichgestellten Rechtssubjekten (natürlichen oder juristischen Personen) untereinander regelt
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Das Recht, das die Beziehungen der einzelnen, gleichberechtigten Mitglieder der Gemeinschaft (natürliche oder juristische Personen) untereinander regelt, zur Abgrenzung vom öffentlichen Recht.

Wichtige Gesetze hierzu sind in Deutschland das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), in Österreich das ABGB, in der Schweiz das Schweizer Zivilgesetzbuch und in Frankreich der Code civil. Diese Codifikationen haben weltweit breite Aufnahme gefunden.