Raub (Schweiz)

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Raub ist nach deutschem Strafrecht die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache durch Gewalt gegen eine Person oder unter Androhung einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben mit der Absicht, die Sache sich oder einen Dritten rechtswidrig zuzueignen, § 249 Strafgesetzbuch. Es handelt sich damit um ein aus Diebstahl und Nötigung zusammengesetztes Delikt.

Der Raub ist durch die minimale Strafdrohung von einem Jahr Freiheitsstrafe ein Verbrechen.

Qualifiziert wird der Raub, wenn der Täter ein gefährliches Werkzeug (z.B. Schere o.ä.) bei sich führt oder wenn er es sogar einsetzt (§ 250 StGB). Dann beträgt der Strafrahmen fünf bis fünfzehn Jahre. Verursacht der Täter durch Leichtfertigkeit den Tod des Opfers, so ist der untere Strafrahmen zehn Jahre, es kann die lebenslange Freiheitsstrafe verhängt werden. Wird der Tod vorsätzlich herbeigeführt, so ist die Strafe aus § 211 StGB (Mord aus Habgier) zu entnehmen (lebenslang). Als raubähnliche Delikte gelten die räuberische Erpressung (§ 255 StGB), der räuberische Diebstahl (§ 252 StGB) sowie der räuberische Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a StGB).