Benutzer:Visiman/Pärke von nationaler Bedeutung

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Der Begriff Pärke von nationaler Bedeutung wurde in der Revision des Schweizer Natur- und Heimatschutzgesetzes Abschnitt 3b, Art. 23e bis 23m (NHG, in Kraft seit 1. Dezember 2007) ergänzt. Die Anforderungen sind in der Verordnung über die Pärke von nationaler Bedeutung (vom 7. November 2007) festgelegt. Das Gebiet eines Parks von nationaler Bedeutung zeichnet sich aus durch seine hohen Natur- und Landschaftswerte, insbesondere durch die Vielfalt und Seltenheit der einheimischen Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer Lebensräume; die besondere Schönheit und die Eigenart der Landschaft; einen geringen Grad an Beeinträchtigungen der Lebensräume einheimischer Tier- und Pflanzenarten sowie des Landschafts- und Ortsbildes durch Bauten, Anlagen und Nutzungen.

Das Gebiet von Regionalen Naturpärken und von Umgebungszonen in Nationalpärken zeichnet sich zudem aus durch die Einzigartigkeit und besondere Qualität der Kulturlandschaft sowie durch kulturhistorisch bedeutungsvolle Stätten und Denkmäler.

Parklabel

Die Pärke können das Label "Park von nationaler Bedeutung" erhalten, welches der Bekanntmachung des Parks dient. Das Parklabel wird verliehen, wenn die jeweiligen Anforderungen an den Park erfüllt sind. Das Gesuch um Verleihung des Parklabels muss die Charta über den Betrieb und die Qualitätssicherung des Parks, die Statuten der Parkträgerschaft und den Nachweis der räumlichen Sicherung des Parks enthalten. Das Gesuch um Erneuerung des Parklabels muss zusätzlich einen Bericht über die Leistungen, die zur Erfüllung der Anforderungen an den Park erbracht worden sind, enthalten. Die Parkträgerschaft muss das Gesuch beim Kanton einreichen. Bei kantonsübergreifenden Projekten muss sie es bei allen betroffenen Kantonen einreichen. Die Kantone prüfen die Gesuchsunterlagen und die Voraussetzungen der Verleihung und leiten das Gesuch zusammen mit ihren Anträgen an das Bundesamt für Umwelt (BAFU) weiter.

Das Bundesamt für Umwelt verleiht das Parklabel an die Parkträgerschaft für eine Dauer von zehn Jahren.

Kategorien

Nationalpark

In einem Nationalpark steht die freie Naturentwicklung und der Schutz wertvoller Lebensräume im Mittelpunkt Die Fläche der 'Kernzone' eines Nationalparks beträgt mindestens 100 km2 in den Voralpen und Alpen; 75 km2 im Jura und auf der Alpensüdflanke und 50 km2 im Mittelland. Diese kann unter bestimmten Voraussetzungen aus nicht zusammenhängenden Teilflächen bestehen. Mindestens 25 km2 der Kernzone befinden sich unterhalb der Waldgrenze. Die 'Umgebungszone' umfasst die Kernzone möglichst vollständig. Sie weist eine Fläche auf, die in einem angemessenen Verhältnis zur Fläche der Kernzone steht.

Zur freien Entwicklung der Natur sind in der Kernzone ausgeschlossen:

  • das Betreten ausserhalb der vorgegebenen Wege und Routen sowie das Mitführen von Tieren
  • das Befahren mit Fahrzeugen jeglicher Art
  • das Starten und das Landen mit Luftfahrzeugen aller Art einschliesslich Hängegleitern wie Deltas und Gleitschirmen
  • das Erstellen von Bauten und Anlagen sowie die Vornahme von Bodenveränderungen
  • die land- und waldwirtschaftliche Nutzung mit Ausnahme von traditionellen Weidenutzungen auf klar begrenzten Flächen
  • die Ausübung der Fischerei und der Jagd mit Ausnahme der Regulierung von Beständen jagdbarer Arten zur Verhütung erheblicher Wildschäden
  • das Sammeln von Gesteinen, Mineralien, Fossilien, Pflanzen und Pilzen sowie das Fangen von Tieren.

Zur Erhaltung und naturnahen Bewirtschaftung der Kulturlandschaft und zu deren Schutz vor nachteiligen Eingriffen sind in der Umgebungszone:

  • die ökologischen Funktionen der landwirtschaftlich genutzten Flächen, des Waldes und der Gewässer zu erhalten und zu fördern
  • die touristische Nutzung und die Erholungsnutzung ökologisch zu gestalten
  • das Landschafts- und Ortsbild zu erhalten und so weit wie möglich aufzuwerten
  • schützenswerte Lebensräume einheimischer Tier- und Pflanzenarten aufzuwerten und zu vernetzen
  • bei neuen Bauten, Anlagen und Nutzungen der Charakter des Landschafts- und Ortsbildes zu wahren und zu stärken
  • bestehende Beeinträchtigungen des Landschafts- und Ortsbildes durch Bauten, Anlagen und Nutzungen bei sich bietender Gelegenheit zu vermindern oder zu beheben.

Regionaler Naturpark

In einem regionalen Naturpark wird die nachhaltige Regionalentwicklung mit grösstmöglicher Rücksichtnahme auf sensible Naturräume und Landschaften gefördert. Der regionale Naturpark umfasst grossräumige Naturschutzflächen mit eindeutigen Verhaltensregeln für Besucher. Die Fläche eines Regionalen Naturparks beträgt mindestens 100 km2 und umfasst in der Regel gesamte Gemeindegebiete.

Zur Erhaltung und Aufwertung der Qualität von Natur und Landschaft sind im Regionalen Naturpark:

  • die Vielfalt der einheimischen Tier- und Pflanzenarten, die Lebensraumtypen sowie das Landschafts- und Ortsbild zu erhalten und so weit wie möglich zu verbessern
  • schützenswerte Lebensräume einheimischer Tier- und Pflanzenarten aufzuwerten und zu vernetzen
  • bei neuen Bauten, Anlagen und Nutzungen der Charakter des Landschafts— und Ortsbildes zu wahren und zu stärken
  • bestehende Beeinträchtigungen des Landschafts- und Ortsbildes durch Bauten, Anlagen und Nutzungen bei sich bietender Gelegenheit zu vermindern oder zu beheben.

Zur Stärkung der nachhaltig betriebenen Wirtschaft sind im Regionalen Naturpark insbesondere:

  • die lokalen natürlichen Ressourcen umweltschonend zu nutzen;
  • die regionale Verarbeitung und die Vermarktung von im Park erzeugten Produkten zu stärken;
  • die auf einen naturnahen Tourismus und die Umweltbildung ausgerichteten Dienstleistungen zu fördern;
  • die Verwendung umweltverträglicher Technologien zu unterstützen.

Naturerlebnispark

Ein 'Naturerlebnispark' ist ein natürliches Erholungsgebiet am Rande von Grossstädten. In der 'Kernzone' steht die freie Naturentwicklung im Vordergrund, in der 'Übergangszone' liegt der Schwerpunkt auf Naherholung und Umweltbildung. Die Fläche der 'Kernzone' eines Naturerlebnisparks beträgt mindestens 4 km2. Die 'Übergangszone' umfasst die Kernzone möglichst vollständig. Sie weist eine Fläche auf, die in einem angemessenen Verhältnis zur Fläche der Kernzone steht. Ein Naturerlebnispark liegt im Umkreis von höchstens 20 Kilometern des Kerns einer Agglomeration und in topographisch ähnlicher Höhenlage. Er ist mit dem öffentlichen Verkehr gut erreichbar.

Zur freien Entwicklung der Natur sind in der 'Kernzone' ausgeschlossen:

  • das Betreten ausserhalb der vorgegebenen Wege sowie das Mitführen von Tieren mit Ausnahme von Hunden, die an der Leine geführt werden;
  • das Befahren mit Fahrzeugen jeglicher Art ausgenommen mit Fahrzeugen ohne Motor auf Routen, die nach Artikel 54a der Signalisationsverordnung vom 5. September 19791 signalisiert sind;
  • das Erstellen von Bauten und Anlagen sowie die Vornahme von Bodenveränderungen;
  • die land- und waldwirtschaftliche Nutzung;
  • die Ausübung der Fischerei und der Jagd mit Ausnahme der Regulierung von Beständen jagdbarer Arten zur Verhütung erheblicher Wildschäden;
  • das Sammeln von Gesteinen, Mineralien, Fossilien, Pflanzen und Pilzen sowie das Fangen von Tieren.

Zur Ermöglichung von Naturerlebnissen und zur Gewährleistung der Pufferfunktion zugunsten der Kernzone sind in der 'Übergangszone':

  • geeignete Massnahmen zur Umweltbildung der Besucherinnen und Besucher zu treffen
  • land- und waldwirtschaftliche Nutzungen sowie neue Bauten und Anlagen, welche die Entwicklung unberührter Lebensräume der einheimischen Tier- und Pflanzenarten beeinträchtigen, ausgeschlossen
  • schützenswerte Lebensräume einheimischer Tier- und Pflanzenarten aufzuwerten und zu vernetzen
  • das freie Betreten, das Sammeln von Gesteinen, Mineralien, Fossilien, Pflanzen und Pilzen sowie das Fangen von Tieren zu beschränken, soweit dies zum Schutz der einheimischen Tier- und Pflanzenarten erforderlich ist.

Erklärung

  • Name: Nennt den Namen des Parks.
  • Land: Abkürzung und Flagge des Kantons, in dem der Park liegt.

AG
AR
BE
BL
FR
GR
JU
LU

Aargau
Appenzell
Bern
Basel-Land
Freiburg
Graubünden
Jura
Luzern

NE
NW
SO
TI
UR
VD
VS
ZH

Neuenburg
Nidwalden
Solothurn
Tessin
Uri
Waadtland
Wallis
Zürich

  • Gründung: Nennt das Jahr, in dem der Park festgelegt wurde
  • Kategorie: Nationalpark, regionaler Naturpark oder Naturerlebnispark
  • Jahr: Nennt das Jahr, in dem der Park als Park von nationaler Bedeutung anerkannt wurde
  • Fläche: Nennt die Fläche des Naturparks in Quadratkilometern.
  • Beschreibung: Gibt eine kurze, charakteristische Beschreibung des Parks und teilweise seiner Lage.

Anerkannte Pärke von nationaler Bedeutung

Anerkannte Kandidaten als Park von nationaler Bedeutung

Name Kanton
Gründung
Kategorie
Anerkennung
Fläche
Beschreibung
Parc nazional Svizzer - Schweizer Nationalpark   GR 1914 Nationalpark 170,3 Der Nationalpark erstreckt sich im Engadin auf einer Höhe 1400mNN bis 3174mNN. Die Hälfte der Nationalparkfläche ist aufgrund der Höhe vegetationsfrei, ein Drittel ist bewaldet, auf der übrigen Fläche sind alpine Matten zu finden. Er ist geprägt von einer hochalpinen Flora und Fauna. Von 1991 bis 2007 wurden die in den Alpen ausgestorbenen Bartgeier wieder angesiedelt.
UNESCO Biosphäre Entlebuch   LU 2001 regionaler Naturpark 2009 400 Die Biosphäre Entlebuch umfasst das Haupttal der kleinen Emme. Die Landschaft geprägt von Hoch- und Flachmooren.
Regionaler Naturpark Thal   SO 2009 regionaler Naturpark 2009 139 Der regionale Naturpark Thal liegt eingebettet in die Gebirgszüge des Solothurner Juras zwischen Weissenstein und Wasserfallen.
Wildnispark Zürich Sihlwald   ZH 1986 Naturerlebnispark 2009 139
Name Kanton
Gründung
Kategorie
Anerkennung
Fläche
Beschreibung
Projekt Jurapark Aargau - Dreiklang   AG 1914 Nationalpark 170,3 Der Nationalpark erstreckt sich im Engadin auf einer Höhe 1400mNN bis 3174mNN. Die Hälfte der Nationalparkfläche ist aufgrund der Höhe vegetationsfrei, ein Drittel ist bewaldet, auf der übrigen Fläche sind alpine Matten zu finden. Er ist geprägt von einer hochalpinen Flora und Fauna. Von 1991 bis 2007 wurden die in den Alpen ausgestorbenen Bartgeier wieder angesiedelt.
Parc régional Chasseral   BE 2001 regionaler Naturpark 2009 400 Die Biosphäre Entlebuch umfasst das Haupttal der kleinen Emme. Die Landschaft geprägt von Hoch- und Flachmooren.
Projekt Regionaler Naturpark Diemtigtal   BE 2009 regionaler Naturpark 2009 139 Der regionale Naturpark Thal liegt eingebettet in die Gebirgszüge des Solothurner Juras zwischen Weissenstein und Wasserfallen.
Projekt Regionaler Naturpark Gantrisch   BE 1986 Naturerlebnispark 2009 139
Projekt Regionaler Naturpark Thunersee-Hohgant   BE 1986 Naturerlebnispark 2009 139
Biosfera Val Müstair - Parc Naziunal   GR 1986 Naturerlebnispark 2009 139
Parc Ela   GR 1986 Naturerlebnispark 2009 139
Parc Beverin   GR 1986 Naturerlebnispark 2009 139
Projekt Parc naturel régional du Doubs   NE 1986 Naturerlebnispark 2009 139
Parc Jurassien Vaudois   VD 1986 Naturerlebnispark 2009 139
Parc naturel régional Gruyère Pays-d'Enhaut   VD 1986 Naturerlebnispark 2009 139
Naturpark Pfyn-Finges   VS 1986 Naturerlebnispark 2009 139
Landschaftspark Binntal   VS 1986 Naturerlebnispark 2009 139
Parc Naturel Régional Biosphère Val d'Hérens   VS 1986 Naturerlebnispark 2009 139