Besatzungsmacht
schränkt die Selbständigkeit des betroffenen Landes erheblich ein
Besatzungsmacht bezeichnet einen Staat, der einen anderen Staat oder einen Teil davon besetzt hält. In Deutschland wird der Begriff "Besatzungsmächte" ohne weiteren Zusatz oft für die 4 Besatzungsmächte nach dem zweiten Weltkrieg (Großbritannien, Frankreich, USA und Sowjetunion) gebraucht.