Reichstagsbrand

Brand des Reichstagsgebäudes in Berlin in der Nacht vom 27. auf den 28. Februar 1933
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Mit Reichstagsbrand wird der Brand des Reichstagsgebäudes in Berlin in der Nacht vom 27. auf den 28. Februar 1933 bezeichnet. Er führte zur Notverordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat (Reichstagsbrandverordnung), die einen Tag später erlassen wurde. Damit wurden die Grundrechte der Weimarer Verfassung praktisch außer Kraft gesetzt und der Weg freigeräumt für die Verfolgung politischer Gegner durch die NSDAP. Der Reichstagsbrand markiert insofern den Beginn des ungehemmten Machtausbaus der Nationalsozialisten unter Hitler.

Der niederländische Kommunist Marinus van der Lubbe wurde aufgrund seiner Aussagen als Alleintäter im Reichstagsbrand-Prozeß, der vom 21. bis zum 23. Dezember 1933 vor dem Leipziger Reichsgericht stattfand, zum Tode verurteilt.


Der Streit um die Täterschaft

Bei dem Brand handelte es sich um eine Brandstiftung, deren Hergang bis heute nicht genau geklärt werden konnte. Die Nationalsozialisten schrieben die Tat einem kommunistischen Komplott zu und begannen unverzüglich mit der Verfolgung ihrer politischen Gegner (u.a. Verhaftung Carl von Ossietzkys am 28. Februar 1933). Nach dem Krieg galt lange Zeit die Theorie, die Nazis selbst hätten den Brand gelegt, um die Macht besser an sich reißen zu können. Dies änderte sich Anfang der sechziger Jahre, als zunächst Fritz Tobias, später auch andere wie Hans Mommsen, diese zu jener Zeit weitgehend gesellschaftlich akzeptierte Fassung in Frage stellten, initiiert durch eine Serie im Spiegel. Kritiker schüchterte Mommsen mit Drohungsbriefen ein. Er sorgte für die Entlassung eines ihm missliebigen Studienrat, der bei einer Untersuchung seine Theorie anzweifelte. Was folgte, war ein stark emotional gefärbter Historikerstreit, die sogenannte Revisionismusdebatte, in deren Verlauf sich die Vertreter der Theorie der Alleintäterschaft van der Lubbes durchsetzten (die so heute auch in den Geschichtsbüchern und im Brockhaus steht). Allerdings hielten sich auch Zweifel an dieser These, u.a. der, daß van der Lubbe unmöglich den ganzen Reichstag (der mit massiven Eichenmöbeln eingerichtet war) innerhalb von zwei Minuten nur mit einem Stück Stoff hätte anzünden können.

Es läßt sich also sagen, daß die Frage zur Täterschaft zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht eindeutig beantwortet werden kann, es gilt allerdings als wahrscheinlich dass die Faschisten die Brandstifter waren.