Die Landwirtschaftliche Rentenbank (kurz: Rentenbank) ist die deutsche Förderbank für die Agrarwirtschaft und die ländliche Entwicklung. Die Bank finanziert vielfältige Investitionen, um zukünftiges Wachstum zu ermöglichen. Die Refinanzierung des Kreditgeschäfts erfolgt überwiegend an den internationalen Kapitalmärkten. Die Bank wurde 1949 als Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Frankfurt am Main gegründet. Der Bund trägt die Anstaltslast.
Landwirtschaftliche Rentenbank | |
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Rechtsform | Anstalt des öffentlichen Rechts |
Gründung | 11. Mai 1949 |
Sitz | Frankfurt am Main, Deutschland |
Leitung | Hans Bernhardt, Dr. Horst Reinhardt |
Mitarbeiterzahl | 218 (2009)[1] |
Branche | Banken |
Website | www.rentenbank.de |

Allgemeine Begriffserklärung
Rentenbanken sind im 19. Jahrhundert gegründete staatliche Banken (öffentliche Realkreditinstitute) zur Ermöglichung der Grundlastenablösung.
Seit dem Mittelalter waren die Bauern in den meisten Gebieten Deutschlands verpflichtet, ihren Grundherren Grunddienstbarkeiten (Hand- und Spanndienste, Frondienste, Naturalleistungen) zu erbringen.
Im 19. Jahrhundert sollten im Rahmen der überall in Europa einsetzenden Bauernbefreiung diese Verpflichtungen aufgelöst werden. Die Rentenbanken gaben als Kapitalabfindung zur Entschädigung für die wegfallenden dinglichen Leistungen der Bauern an ihre Herren staatlich garantierte, frei handelbare und verzinste Schuldverschreibungen an die Grundherren aus (Rentenbriefe). Die Bauern dagegen mussten den Rentenbanken über einen längeren Zeitraum feste Geldbeträge zahlen, aus denen die Rentenbanken Zins und Tilgung für die Schuldverschreibung bedienen konnten.
Förderbank für das Agribusiness und die ländliche Entwicklung
Die Förderprogramme der Rentenbank richten sich sowohl an Produktionsbetriebe der Land- und Forstwirtschaft, des Wein- und Gartenbaus als auch an Hersteller landwirtschaftlicher Produktionsmittel sowie Handels- und Dienstleistungsunternehmen, die mit der Landwirtschaft in enger Verbindung stehen. Die Bank finanziert ebenfalls Vorhaben der Ernährungswirtschaft sowie sonstiger vor- und nachgelagerter Unternehmen. Darüber hinaus fördert sie Investitionen von Gemeinden und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts im ländlichen Raum sowie privates Engagement zur ländlichen Entwicklung. Die Kredite werden wettbewerbsneutral über die jeweilige Hausbank vergeben. Der Förderauftrag schließt explizit den agrarbezogenen Umweltschutz, erneuerbare Energien und nachwachsende Rohstoffe aus der Landwirtschaft, die Verbreitung des ökologischen Landbaus, den agrarbezogenen Verbraucherschutz sowie den Tierschutz in der Landwirtschaft ein.
Daneben führt die Rentenbank agrarbezogene Liquiditätshilfe- und Zinsverbilligungsprogramme im Auftrag des Bundes und der Bundesländer durch.
Der Bilanzgewinn der Rentenbank wird unter Wahrung des Gemeininteresses zur Förderung der Landwirtschaft verwendet. Er wird je zur Hälfte dem Zweckvermögen und dem Förderungsfonds zugeführt. Während das Zweckvermögen der Förderung von agrarwirtschaftlichen Innovationen dient, werden aus dem Förderungsfonds eine Vielzahl von Einzelprojekten und Institutionen unterstützt, die für Landwirtschaft und ländliche Räume von Bedeutung sind.
Refinanzierung
Die Rentenbank refinanziert ihr Kreditgeschäft überwiegend an den internationalen Kapitalmärkten durch Aufnahme von Darlehen und Emission von Wertpapieren. Eine besondere Rolle bei der Refinanzierung spielen Medium-Term-Note (MTN)-Programme, Commercial-Paper (CP)-Programme sowie bei der amerikanischen Börsenaufsicht SEC registrierte Globalanleihen. Die Förderbank kann sowohl gedeckte Papiere (seit August 2002 Rentenbankbriefe; vorher Landwirtschaftsbriefe und Kassenobligationen) als auch ungedeckte Schuldverschreibungen begeben. Im Gegensatz zu früheren Jahren liegt heute das Schwergewicht der Emissionstätigkeit bei ungedeckten Wertpapieren. Die Emissionen erfolgen hauptsächlich in US-Dollar und Euro.
Die langfristigen Verbindlichkeiten der Rentenbank werden von den drei bedeutenden Ratingagenturen jeweils mit einem Triple A bewertet.
Geschichte
Vorläuferinstitute der Rentenbank
Vorläuferinstitute der Rentenbank waren die Deutsche Rentenbank und die Deutsche Rentenbank Kreditanstalt (RKA).
Die Deutsche Rentenbank wurde 1923 von Landwirtschaft, Industrie, Handel und Gewerbe als Währungsbank zur Bekämpfung der Hyperinflation gegründet. Sie konnte tatsächlich rasche Erfolge bei der Währungssanierung erzielen („Wunder der Rentenmark“).
Die Deutsche Rentenbank-Kreditanstalt (RKA) wurde 1925 zur Überwindung der finanziellen Problemen der Landwirtschaft gegründet. Nach 1945 scheiterte ihre Reaktivierung, es kam stattdessen zur Gründung der Landwirtschaftlichen Rentenbank.
Die Bank für Landwirtschaft AG, an der die Landwirtschaftlichen Rentenbank die Aktienmehrheit besessen hatte, wurde 1981 an die AMRO-Bank verkauft.
Landwirtschaftliche Rentenbank
Mit der Verabschiedung der Rentenbank-Gesetze wurde die Landwirtschaftliche Rentenbank am 11. Mai 1949 als zentrales Refinanzierungsinstitut mit Förderauftrag für die Landwirtschaft gegründet. Die Entstehungsgeschichte der Rentenbank steht in engem Zusammenhang mit der Deutschen Rentenbank, die 1923 als Währungsbank zur Bekämpfung der damaligen Hyperinflation gegründet worden war, und mit der Rentenbank Kreditanstalt (RKA), die 1925 als zentrales Refinanzierungsinstitut für den Agrarsektor aus der Deutschen Rentenbank hervorging. Bei der Namensgebung der Landwirtschaftlichen Rentenbank im Jahr 1949 wurde diesem Sachverhalt durch Beibehaltung des Namensbestandteils Rentenbank Rechnung getragen, da die Landwirtschaftliche Rentenbank als zentrales Refinanzierungsinstitut die bis dahin von der RKA wahrgenommenen Aufgaben übernahm. Bei der Aufbringung der Eigenmittel der Landwirtschaftlichen Rentenbank griff man wieder auf die Rentenbankgrundschulden der RKA zurück und übertrug sie per Gesetz auf die Landwirtschaftliche Rentenbank. Zwischen 1949 und 1958 entrichteten alle westdeutschen landwirtschaftlichen Betriebe (einschließlich Forstwirtschaft und Gartenbau) ab einem Einheitswert von 6.000 DM Rentenbankgrundschuldzinsen in Höhe von jährlich 0,15 % des jeweiligen Einheitswerts der belasteten Grundstücke. Dadurch brachte der landwirtschaftliche Berufsstand ein Grundkapital von heute insgesamt 135 Millionen € auf.
In den fünfziger und sechziger Jahren basierte das Kreditgeschäft der Rentenbank überwiegend auf Haushaltsmitteln oder anderen öffentlichen Quellen. Nachdem in den Anfangsjahren überwiegend mittelfristige Investitionskredite für Maßnahmen der Mechanisierung und Produktionssteigerung in der Landwirtschaft vergeben worden waren, fand ab Mitte der fünfziger Jahre eine Verlagerung der Förderaktivitäten zur Verbesserung der Agrarstruktur statt.
Bis 1972 standen staatliche Förderprogramme im Mittelpunkt des Kreditgeschäfts der Rentenbank. Dies änderte sich mit den Gesetzen über die Gemeinschaftsaufgaben Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes und Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur. Damit ging die Durchführung der Förderung der Landwirtschaft aus der Kompetenz der Bundesregierung in die politische Verantwortung der Bundesländer über. Die meisten Länder führten nun Kreditförderung und Zinsverbilligung selbst durch und beauftragten Landesbanken bzw. landeseigene Förderinstitute mit diesen Aufgaben.
Die Rentenbank begann nach dem Wegfall der staatlichen Förderprogramme mit der Entwicklung von eigenen Sonderkreditprogrammen. In die Fördertätigkeit wurde auch der ländliche Raum, die der Agrarwirtschaft vor- und nachgelagerten Wirtschaftsbereiche sowie ländliche Kommunen und kommunale Einrichtungen einbezogen. Neben den Sonderkrediten zur Förderung spezieller Verwendungszwecke baute die Rentenbank auch das Kreditgeschäft mit allgemeinen Förderkrediten für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum aus. Dabei gewannen Globalrefinanzierungen zur gebündelten Finanzierung mittel- und langfristiger Kredite zunehmend an Bedeutung.
Nach 1972 konnte sich die Rentenbank auch bei der Refinanzierung ihres Kreditgeschäfts nicht mehr auf öffentliche Mittel stützen, sondern war allein auf Kapitalmarktmittel angewiesen. Die Aufnahme von Kapitalmarkmitteln hatte zwar bereits 1953 begonnen, wurde nun aber erheblich ausgeweitet. Dabei spielten bis Mitte der achtziger Jahre Schuldscheindarlehen, Namensschuldverschreibungen sowie gedeckte Emissionen (Landwirtschaftsbriefe und Kassenobligationen) eine bedeutende Rolle. In den neunziger Jahren wurden verstärkt ungedeckte Schuldverschreibungen emittiert. Die Möglichkeiten der Mittelbeschaffung auf den internationalen Finanzmärkten werden seit 1994 in größerem Umfang genutzt durch den Abschluss eines Euro-Medium-Term-Note-Programms (EMTN). Voraussetzung dafür war der Abschluss eines Ratingverfahrens durch eine international anerkannte Rating-Agentur. In den folgenden Jahren baute die Rentenbank ihre internationalen Aktivitäten weiter aus und ergänzte ihre Refinanzierungsinstrumente im Jahr 2000 um das Euro-Commercial-Paper (ECP)-Programm, bei der amerikanischen Börsenaufsicht SEC registrierte Globalanleihen (seit 2001) sowie das MTN-Programm in australischen Dollar im Jahr 2004.
Personen
- Hermann Kißler, Vorstand ab 1923
Literatur
- Manfred Pohl, Andrea H. Schneider: Die Rentenbank. Von der Rentenmark zur Förderung der Landwirtschaft. 1923 - 1949 - 1999. Piper, München u. a. 1999, ISBN 3-492-04143-4.
- Andrea H. Schneider: Immergrüner Wandel. 85 Jahre Rentenbank. Gabler, Wiesbaden 2009, ISBN 978-3-8349-1925-0.
Einzelnachweise
- ↑ a b Landwirtschaftliche Rentenbank: Zahlen und Fakten. Abgerufen 2010-05-05.