Bundesbeihilfeverordnung

Rechtsverordnung des Bundes
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Die Bundesbeihilfeverordnung regelt seit 2009 die Gewährung von Beihilfe für Beamte und ehemalige Beamte des Bundes und für Versorgungsempfänger.

Basisdaten
Titel: Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen
Kurztitel: Bundesbeihilfeverordnung
Abkürzung: BBhV
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Deutschland
Erlassen aufgrund von: § 80 Abs. 4 BBG
Rechtsmaterie: Beamtenrecht
Fundstellennachweis: 2030-2-30-1
Erlassen am: 13. Februar 2009 (BGBl. I S. 326)
Inkrafttreten am: 14. Februar 2009 (§ 59 BBhV)
Letzte Änderung durch: VO vom 17. Dezember 2009
(BGBI. I S. 3922)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
24. Dezember 2009
(Art. 2 VO vom 17. Dezember 2009)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Sie wird durch eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundesinnenministeriums konkretisiert.

Beihilfe wird bei Krankheit (§§ 12–36) und bei Pflegebedürftigkeit (§§ 37–40) gewährt sowie in besonderen, von der Verordnung ausdrücklich genannten Fällen. z. B. Früherkennungsmaßnahmen, Schwangerschaft und Geburt.

Literatur

  • Henning Heise, Michael Eyer: Beihilfevorschriften des Bundes: Die neue Bundesbeihilfeverordnung mit allgemeiner Verwaltungsvorschrift. Textausgabe mit Einführung und Synopse. Boorberg. Juni 2009. ISBN 978-3415042971.