Staatl. gepr. Kosmetikerin
ist eine geschützte Berufsbezeichnung. Sie ist landesrechtlich geregelt. Die Ausbildung dauert ein bis drei Jahre. Im Anschluss an eine Abschlussprüfung ist der Auszubildende berechtigt die Berufsbezeichnung staatl. gepr. oder staatl. anerkannte Kosmetikerin zu führen.