Dezimation

Militärstrafe im Römischen Heer bei kollektiven Vergehen
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Der Ausdruck Dezimierung oder Dezimation (von lateinisch decem = zehn) bezeichnet heute eine (starke) Verringerung durch Gewalteinwirken. Ursprünglich war damit die Verringerung um den zehnten Teil gemeint.

Begründung

Dezimieren war eine Strafmaßnahme in der Armee des Römischen Reiches und wurde nur dann eingesetzt, wenn es sich um das kollektive Fehlverhalten einer ganzen militärischen Einheit handelte. Da in diesen Fällen kein Täter ermittelt werden konnte, wurde so die Schuld gesühnt und die Disziplin wiederhergestellt.

Ausgesprochen wurde sie, wenn in einem Truppenteil eine Meuterei oder ein Aufruhr ausgebrochen war oder auszubrechen drohte.

Auch wenn nach Auffassung des Oberbefehlshabers eine Schlacht aufgrund von Befehlsverweigerung oder Feigheit verlorengegangen war, wurde sie verhängt.

Vorgehensweise

Datei:Hinrichtung eines Legionärs.jpg
Legionäre töten einen durch das Los bestimmten Mitsoldaten, der zu einer meuternden Einheit gehört.

Nachdem alle Soldaten der für schuldig befundenen Einheit angetreten waren, wurde ein Zehntel der Soldaten durch das Los bestimmt. Das geschah durch eine braune und neun weiße Saubohnen, die den Soldaten in die Hand gelegt wurden. War sie braun, musste der betroffene Krieger von den eigenen Kameraden mit dem Schwert oder durch Prügel getötet werden. Diese äußerst drastische Bestrafungsmethode wurde in der Geschichte des Römischen Reiches nur selten angewendet.

Berichte über Dezimierungen

Die früheste Erwähnung der Dezimierung stammt von Titus Livius für das Jahr 471 v. Chr.[1]

Es sind auch Berichte aus dem Dreißigjährigen Krieg und aus dem Ersten Weltkrieg erhalten, die die Anwendung der Dezimierung nach Niederlagen bzw. bei „Feigheit vor dem Feind“ belegen.

In seinem Buch „Stalingrad“ berichtet der britische Historiker Antony Beevor von der Durchführung der Dezimation durch einen sowjetischen Kommandanten.[2]

Literatur

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Ab urbe condita 2,49,11: [...] cetera multitudo sorte decimus quisque ad supplicium lecti
  2. Antony Beevor: Stalingrad. Goldmann Verlag 2001, ISBN 3-442-15101-5 (Seite 117)