Diskussion:Bundespolizei (Deutschland)
Woher stammt denn die Information (die Information ist übrigens falsch), daß der Bundesgrenzschutz seit April Bundespolizei heißt? Das Gesetz ist nämlich noch gar nicht verkündet.
Wenn das Gesetz am 21. April durch den Bundestag ist, dann vermute ich auch, dass es noch nicht verkündet wurde. Aber soweit ich weiß muss der Bundesrat nicht mehr zustimmen, d.h. das Gesetz ist praktisch sicher durch. Aber der BGS heißt trotzdem momentan noch BGS (auch wenn in der Presse schon von Bundespolizei die Rede ist). Aber da sich hier schon jemand bemüht hat alle "BGS" in "Bundespolizei" zu ersetzen, sollte man es vielleicht so lassen, weil es sowieso so kommen wird. Nur den ersten Absatz vielleicht überarbeiten und die unrichtige Angabe zur vermeintlich bereits ausgeführten Namensänderung richtigstellen. (macvirus)
- Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig aber der Bundesrat muß trotzdem noch abstimmen, nur eine Abstimmung die das Gesetz ablehnt bringt nichts, außer Verzögerung. Da die CDU aber auch im Bundestag für das Gesetz gestimmt hat, ist eine Ablehnung im Bundesrat unwahrscheinlich.
Das sich jetzt jemand die Mühe gemacht hat es zu ändern ist ein Rückgängigmachen in der Tat sinnlos, da man es ohnehin wieder ändern muß. Allerdings glaube ich nicht das aus Bundesgrenzschutzpräsidium Bundespolizeipräsidium wird, da vermutlich auch die Struktur geändert wird.
Tut mir Leid!! Ich bin Schuld. Ist natürlich richtig, dass das Gesetz erst noch verkündet werden muss. Hab den Artikel dahingehend geändert. Die Bezeichnung Bundespolizeipräsidium ist richtig (steht im Gesetzestext). Es handelt sich um eine reine Namensänderung. --spear
Bin mir aber jetzt eher nicht so sicher, ob die Namensänderung noch rechtzeitig auf den Weg gebracht wird. Im Herbst stehen jetzt Bundestagswahlen ins Haus und so wie es aussieht, kommt wohl der Wechsel. Bei einem Regierungswechsel sehe ich aber "schwarz" für den Bundesgrenzschutz (auch oder besser insbesondere für eine Namensänderung, die ja in erster Linie den schwarzen Bundesländern überhaupt nicht passt). Was die CDU für den BGS tut hat sie ja eingehend unter Kanther bewiesen... Nämlich nix! Die werden den Föderalismus stärken, weil sie es sich sonst mit ihren Landesfürsten vergeigen. Schilly hat den BGS bisher nach Kräften gefördert, diese Zeiten werden wohl bald der Vergangenheit angehören... Im übrigen hat der Autor wohl eine kleine Vorliebe für die BFHen... Die zählen nämlich nicht zu den Spezialeinheiten, sondern gelten, wie die MFEen, als spezialisierte Einheit. Das ist ein himmelweiter Unterschied, bedeutet er doch für die Beamten andere Rahmenbedingungen sowie (wenn auch nicht viel) mehr Geld (Zulage). Aber naja, die BFH-Buben haben ja immerhin ein ungemein martialisches Auftreten (wenn auch nicht gerade deeskalierend) mit ihren Protektoren, den Tonfas und den meist kahlrasierten Schädeln. - Icepack
- Die Basisdaten mit "exakter" Zahl der Beschäftigten ist wohl etwas übertrieben. Was ist, wenn ich morgen sterbe. Woher weiß der Autor,ob ich Beamter, Arbeiter oder Angestellter bin? Ändert die Zahl dann Jemand? Also, ich bitte darum! ;-)
Ich habe mal den Satz, das Kennzeichen werde bald von BG in BP(?) geändert, da das offensichtlich nicht vorgesehen ist (wie man zum einen in diversen Polizeiforen im Internet lesen kann und andererseits auch daraus schließen kann, daß die Änderung ja gleich jetzt mit dem Namensänderungsgesetz hätte vorgenommen werden können, was aber nicht der Fall war).--HolgerB 18:55, 8. Jun 2005 (CEST)
Ein interessantes Thema wird m.E. die remilitarisierung eines Teils der Bundespolizei. Angedacht ist das schon länger, aber nun sollen die Beamten offenbar wieder eine militärische Ausbildung erhalten. Das sollte man jedenfalls beobachten und wenn sich etwas neues ergibt auch hier reinschreiben. Ich denke mal, der Kombattantenstatus wird dann wieder ins Gesetz geschrieben werden.Rabauz 19:38, 10. Jun 2005 (CEST)
Hast du eine Quelle für die angesprochene Wiedereinführung des Kombatantenstatus? Alle mir bekannten Quellen sprechen nämlich überhaupt nicht davon, im Gegenteil, unser "noch-Innenminister" will ja gerade den Polizei-Charakter des BGS auch mit der Umbenennung stärken. Hombre
- Da wäre einmal der Aufsatz [1] zu nennen, im Original glaube ich in der Kritischen Justiz erschienen. Zum anderen gibt es aber etliche Äusserungen von Peter Struck, die in diese Richtung gehen, und zugleich auch Forderungen aus der Union, der BGS solle an der - paramilitärischen - European Gendarmerie Force beteiligt werden. Grade aktuell das Struck-Interview von heute: http://www.dradio.de/dlf/sendungen/idw_dlf/385306/ Damit erscheint eine re(para)militarisierung als gegeben und die Wiedereinführung des Kombattantenstatus aus völkerrechtlichen Gründen wie aus beamtenrechtlichen Gründen - Fürsorgepflicht - als erforderlich. Wenn man den BGS an der Seite der Bundeswehr oder auch italienischer, spanischer oder niederländischer Gendarmerieeinheiten einsetzen will, kann man sie nicht mit einem minderen Schutz einsetzen.Rabauz 13:23, 12. Jun 2005 (CEST)
- Erst einmal schönen Dank für dier Antwort. Doch die Quellen die du nennst sind zugegebenerweise etwas dünn. Ich habe sie zwar nur diagonal gelesen, weil ich wenig Zeit hatte, aber auf diesen Quellen eine Behauptung zu stützen, dass der Bundesgrenzschutz oder die Bundespolizei wieder den Kombatantenstatus erhalten würde ist sicher schwer. Der Aufsatz aus der UNI Kassel zeichnet sich dadurch aus, dass er ein politisches Ziel der Meinungsbildung verfolgt. Nur ein kleines Beispiel: Lex Mogadischu. Da steht etwas darüber drin, dass der BGS keine Beamten gem. § sowieso unter den Voraussetzungen XY schicken darf. Stimmt, doch die BGS Beamten im Irak waren Personenschützer des BKA und dahin abgeordnet. Unterliegen daher auch dem BKAG und nicht dem BGSG. Vielleicht noch ein schönes Beispiel: Aufgabenzuwachs des BGS: Ich erspar mir mal den Aufsatz zu zitieren. Zeitpunkt 1990. Deflationäre grenzpolizeiliche Aufgaben? Man sollte sich mal zu Gemüte führen, wie viele BGS-Beamte heute an den West(!)-Grenzen stehen im Gegensatz zu 1990. Objektschutz, BGS-See waren 1990 alte Aufgaben, nichts neues, wie der Artikel erscheinen lässt. Luftsicherheit war faktisch auch schon vorher eine Bundesaufgabe, wurde aber erst in den 90er Jahren vom Bund durchgesetzt. Einzig das Experiment Bahnpolizei ist neu, das aber wohl 2007 schon ausläuft. Ein Interview mit Herrn Struck zumal im Walkampf ist sicher auch keine zitierfähige Quelle, denn der vertritt sein Ressort und stellt da Forderungen auf, die bei näherer Betrachtung nahezu unmöglich werden. Man kann den BGS mit der Guardia Civil oder der Gendarmerie nicht vergleichen. Beide unterstehen neben dem Innenministerium auch dem Verteidigungsministerium. Das hätte Herr Struck sicher gern, aber er wird es nicht ändern können. Und zu guter letzt, trenne dich bitte von dem Begriff paramilitärisch für eine staatliche Organisation. Als paramilitärisch bezeichnet man in der Regel nur "nicht-staatliche-Einheiten", die so gegliedert sind, als wären sie militärische Organisationen eines Staates. Hombre
- es wird sicher so kommen, daß der BGS an der Seite der Bundeswehr eingesetzt wird. Einmal will Struck - und wohl auch jeder Nachfolger - Truppen von Aufgaben freibekommen, andererseits ist klar daß ausser den Feldjägern keine geeigneten Einheiten innerhalb der Bundeswehr existieren.
- Die Diskussion geht ja schon seit den Unruhen im Kosovo! Der Kombattantenstatus ist dann unumgänglich, aus völkerrechtlichen wie politischen Gründen. Gleiches gilt im Falle der - von der Union geforderte - Beteiligung an der EGF. Struck ist m.E. ein sehr seriöser Politiker, und ein amtierender Minister ist immer eine zitable Quelle - wer wenn nicht ein Minister sollte den rechtlichen und politischen Standpunkt eines Staates kundmachen? Das ist regelmässig ihre Aufgabe vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht, in anderen Staaten ist es ähnlich. Immerhin ist das schon die Spitze der Exekutive, als Minister ist er nur dem Parlament verantwortlich. Da die Auffassung der Union in die gleiche Richtung zu gehen scheint - und die Union die gleichen Sachprobleme als Regierungspartei lösen muß. Interessant ist für mich dabei der Spagat, einmal Bundespolizei und nicht nur eine besondere Polizei für spezielle Aufgaben, und andererseits ein militärisch ausgerüsteter und ausgebildeter Wachkörper. Bis 1990-1994 war die Stellung des BGS als paramilitärische Polizei eindeutig definiert, danach sollte sie zur Bundespolizei werden. Zu Deiner Kritik an meiner Verwendung des Begriffs Paramilitär: Ich kann da nichts anstössiges finden, etliche Quellen verwenden das. Eine Miliz wie etwa ein Schützenverein und Einheiten wie der BGS (Polizeiaufgaben, dem Innenresort zugehörig und unterstellt) sind im Kriegsfall in dem Sinne Paramilitär als sie Teil der bewaffneten Macht sein können, ohne zu den Streitkräften zu gehören. Daneben nehmen sie von Aufgaben, Ausbildung und Ausrüstung eine Zwischenstellung zwischen Militär und Polizei ein. Das rechtfertigt auch den Paramilitärbegriff. Alternativ kann man höchstens noch den Gendarmeriebegriff heranziehen, der bezieht sich aber eher auf Armeeeinheiten mit Polizeiaufgaben, auch wenn das etwas aufgeweicht ist (Bundesgendarmerie in AT). BTW, der Aufsatz von Fischer-Lescarno ist wirklich erstmalig in der KJ erschienen.
- Mir geht es nicht darum den BGS in irgendeiner Weise mit dem Begriff "Paramilitär" herabwürdigen zu wollen, wie dies wohl manchmal geschieht. Das kann dann schon damit zusammenhängen daß sich BGS und berliner Polizei auf Grossdemonstrationen mitunter einen etwas zweifelhaften Ruf "erkämpft" haben ;).
- Rabauz 01:31, 14. Jun 2005 (CEST)
Ich versuche mich mal kurz zu halten. Herr Schilly versucht aber im Augenblick ganz das Gegenteil von Hern Struck. Er versucht nämlich den BGS in eine europäische Polizei zu integrieren. Klar ist Herr Struck eine zitierbare Quelle, aber in Wahlkampfzeiten?. Ist Herr Schilly weniger zitierbar? Was die Union oder die Liberalen dazu meinen, das steht in der Sternen, ebenso wer denn nach dem voraussehbaren Regierungswechsel Innen- und Verteidigungsminister wird.
Interessant vielleicht die Frage, ist denn der Bundesgrenzschutz noch ein militärisch ausgestatteter Wachkörper, wie du schreibst? War er sicher mal. Ist die Ausstattung des BGS in den Einheiten und Verbänden nicht identisch mit denen der Bereitschaftspolizeien der Länder? War er auch mal. Ich weiß nicht, ob es heute noch so ist.
Zu dem Begriff Paramilitär: Ich sah den Begiff in deinen Ausführungen nur als falsch angewendet. Sicher kann ein Schützenverein Paramilitär werden. Aber staatliche Organisationen halt nicht, solange sie offiziell geführt werden. Paramilitär würde man wörtlich sicher als "halbmilitärisch" übersetzen, meint aber ausschließlich (da pflichtet mir die Wikipedea bei) nicht-staatliche Organisationen.
Ich wollte dir auch nicht unterstellen, dass du dem BGS etwas Böses willst, indem du den Begriff paramilitärisch verwendest, er passt halt glaube ich nicht. Ich habe selber ein recht gespaltenes Verhältnis zum BGS, weil er meiner Meinung nach auf verfassungsrechtlich recht dünnen Beinen steht und wahrscheinlich einer genauen Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht nicht standhalten würde, zumindest, was die einzelpolizeilichen Aufgaben betrifft, aber das steht auf einem anderen Blatt.
Übrigens hat bei Großdemonstrationen vor dem BGS keiner mehr Angst. Was man sich einmal an Ruf erworben hat, ist lange verloren. Und das ist auch gut so. Während die Berliner Polizisten diesen Ruf (wie auch die Bayern) immer noch (zum Teil) zurecht mit sich herumschleppen.
Einordnung des Begriffs
Meines Erachtens würde es mehr Sinn machen, die Seite direkt unter "Bundespolizei" abzulegen, den Zusatz "(Deutschland)" also fallen zu lassen.
Auf die Begriffsklärungsseite zu den Bundespolizeien anderer Länder (inkl. A, CH) kann ja oben hingewiesen werden: "Dieser Artikel behandelt die Bundespolizei der Bundesrepublik Deutschland, weitere Bedeutungen unter Bundespolizei (Begriffsklärung)"
Gründe:
1.) Bei der deutschen Bundespolzei (ehem. BGS) handelt es sich um die meistgesuchte und damit auch erwartete Bedeutung.
2.) Die anderen genannten Bundespolizeien (A, CH, USA) heißen nicht so, sondern stellen nur mehr oder weniger etwas wie eine Bundespolizei dar (In der Schweiz eher weniger).
Ich bitte um Zustimmung oder Widerspruch, auf dass der Änderungsvorschlag durchgeführt oder verworfen werden kann.
-- PanchoS --
- Ich fände es besser es so zu lassen wie es jetzt ist, zumal zumindest in Österreich die Bundespolizei auch Bundespolizei heißt und nicht nur so genannt wird.--HolgerB 2. Jul 2005 07:57 (CEST)