Der Krieg in Afghanistan seit 2001 ist die jüngste Phase des seit 1978 andauernden afghanischen Konflikts, die mit der US-geführten Intervention im Herbst 2001 eingeleitet wurde. Die Vereinigten Staaten und ihre Verbündeten verfolgten dabei das Ziel, die seit 1996 herrschende Taliban-Regierung zu stürzen und die Terrororganisation al-Qaida zu bekämpfen, die für die Terroranschläge am 11. September 2001 verantwortlich gemacht wurde. Dazu gingen sie in Afghanistan ein Bündnis mit der Anti-Taliban-Allianz der Vereinigten Front ein, deren Truppen am 7. Oktober 2001 mit US-Luftunterstützung die Stellungen der Taliban angriffen. Diese Phase des Krieges endete mit der Eroberung der Hauptstadt Kabul und der Provinzhauptstädte Kandahar und Kunduz im November und Dezember 2001 durch die Vereinigte Front. Es folgte die Einsetzung einer Interimsregierung unter Präsident Hamid Karzai auf der parallel stattfindenden ersten Petersberger Afghanistan-Konferenz. Zum Schutz dieser Regierung und zur Unterstützung des Wiederaufbaus wurde durch den UN-Sicherheitsrat im Dezember 2001 eine von NATO-Staaten und mehreren Partnerländern gestellte Internationale Sicherheitsunterstützungstruppe (International Security Assistance Force, ISAF) mandatiert. Die afghanische Zentralregierung ist seit 2003 zunehmend Angriffen durch häufig als Neo-Taliban bezeichnete Guerilla-Gruppen ausgesetzt. Um deren Vormarsch zu bremsen, wurde das Engagement von ISAF schrittweise erheblich ausgeweitet.

Vorgeschichte
Nach dem Sieg der Mudjahedin über die sowjetischen Besatzer und den danach zwischen den einzelnen Mudschahedin-Gruppierungen ausgebrochenen militärischen Auseinandersetzungen griffen 1995 die Taliban in den Konflikt ein. Von Pakistan aus erzielte sie gegen die durch interne Konflikte geschwächten übrigen Gruppierungen schnell Erfolge. Nach der raschen Einnahme von Kabul im Jahr 1996 übernahmen sie in weiten Teilen des Landes die Herrschaft. Nur im nordöstlichen Teil des Landes gab es Regionen, die unter Kontrolle des Anti-Taliban-Bündnis der Vereinigten Front, in den Medien oft Nordallianz genannt, verblieben. Die Vereinigte Front stellte weiter die formal von den meisten Staaten sowie den Vereinten Nationen anerkannte Regierung unter Burhanuddin Rabbani.
Die Taliban setzten ihre radikalen Interpretationen islamischer Gesetze mit großer Brutalität durch. Das Hören von Musik, Radio, Fernsehen war verboten, meist auch Kinderspielzeug. Zuwiderhandlungen ahndeten die Taliban häufig mit körperlicher Züchtigung oder der Todesstrafe. Internationale Menschenrechtsorganisationen berichteten von anhaltenden weiteren gravierenden Menschenrechtsverletzungen.
Insbesondere die Unterdrückung der Frauen in allen Lebensbereichen kennzeichnete die Taliban-Herrschaft. Das klassische Bild von Frauen unter der Burka wurde ein Symbol für deren Politik. Sowohl der Analphabetismus als auch die Kindersterblichkeit stiegen enorm; hinzu kam, dass die Taliban internationalen Hilfsorganisationen die effektive Unterstützung der notleidenden Bevölkerung (beispielsweise bei der Hungerkatastrophe 2001) verwehrte.
Außerdem zerstörten oder plünderten die Taliban viele Kulturgüter, die sie als dem Islam widersprechende Darstellung lebender Wesen ansahen: darunter Jahrtausende alte Kunstwerke aus der Gandhara-Epoche aus den Museen des Landes, wie etwa auch historische Filmaufnahmen aus dem Afghanistan des frühen 20. Jahrhunderts. Sie sprengten sogar die 1500 Jahre alten Buddha-Statuen von Bamiyan. Trotz des offenen und verdeckten Widerstandes vieler Afghanen vernichteten die Taliban in diesen Jahren einen Großteil des unersetzbaren kulturellen Erbes des Landes.
Trotz ihrer weitgehenden Isolation in der Staatengemeinschaft genossen die Taliban stetigen Zulauf von radikalen Islamisten. Zudem gewährten sie Terroristen der Qaida Unterschlupf, die das Land zielstrebig zur Operationsbasis in ihrem religiös-ideologischen Kampf für die Wiederherstellung des Kalifatstaates ausbauten. Unter anderem errichtete al-Qaida eine Reihe von Ausbildungslagern, in denen tausende Islamisten aus verschiedenen Ländern eine militärische Schulung durchliefen. Im August 1998 ließ der damalige US-Präsident Bill Clinton als Reaktion auf die Terroranschläge auf die Botschaften der Vereinigten Staaten in Kenia und Tansania einige der Lager in der Nähe von Khost mit Raketen beschießen.[1]
Am 11. September 2001 verübten 19 Angehörige der al-Qaida die Terroranschläge in den Vereinigten Staaten. Die Regierung der Vereinigten Staaten unter der Führung ihres damaligen Präsidenten George W. Bush forderte daraufhin von der Taliban-Führung, die Ausbildungslager der al-Qaida zu schließen und deren Anführer auszuliefern. Die Taliban weigerten sich auf die Forderungen einzugehen, sie boten nur an Osama bin Laden in Afghanistan vor Gericht zu stellen. Die militärische Intervention in Afghanistan begann am 30. September mit dem Abschuss von 50 Marschflugkörpern von vier amerikanischen Schiffen sowie einem amerikanischen und einem britischen U-Boot.
Politische Legitimation des Einsatzes
Ermächtigung der Operation durch die Resolution des Sicherheitsrates
Der UN-Sicherheitsrat bezeichnete die Anschläge in den USA in seiner am 12. September 2001 gefassten Resolution 1368 als „Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit“. Zudem wurde das „naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung, das in der Charta der Vereinten Nationen anerkannt wird“ betont. In diesem Zusammenhang wurden die Anschläge des 11. September als bewaffneter Angriff im Sinne von Art. 39,51 UN-Charta eingestuft. Damit wurde den USA das Recht auf Selbstverteidigung implizit zugesprochen. Nach Auffassung der USA und anderer Regierungen, wie etwa auch der Bundesrepublik Deutschland, wurde mit dieser Formulierung und dem direkten Verweis auf das in Artikel 51 der UN-Charta festgeschriebene Recht auf Selbstverteidigung die anlaufende Operation Enduring Freedom durch den Sicherheitsrat als ein Akt der Selbstverteidigung der USA gegen den von Afghanistan aus geplanten Angriff gewertet und damit völkerrechtlich legitimiert.
Das Selbstverteidigungsrecht im Völkerrecht
Jedoch wird teilweise in der völkerrechtlichen Literatur vertreten, dass eine im Einklang mit der UN-Charta stehende individuelle oder kollektive Selbstverteidigung nur gegen einen Staat gerichtet sein könne, dem eine Angriffshandlung bzw. ein bewaffneter Angriff zugerechnet werden kann. Die Zurechnung von Handlungen privater Rechtssubjekte, zu denen Terroristen nach der hier vertretenen Auffassung gehören (sofern man sie nicht als eigenständige Völkerrechtssubjekte betrachtet), könne nur erfolgen, wenn der betreffende Staat diese Personen auf seine Initiative hin entsendet oder in einem solchen Maße aktiv unterstützt (z. B. durch Ausbildung, Waffenlieferung) hat, dass von einer effektiven Kontrolle gesprochen werden kann. Ferner sollten auch „organisatorische Verknüpfungen“ zwischen Staatsregierung und den von ihrem Gebiet aus operierenden Terroristen ausreichen, wenn diese einen solchen Grad erreicht hätten, dass letztere „faktisch als Teil der staatlichen Strukturen“ anzusehen wären.[2]
Strittig ist, ob die Gewährung von sog. „safe havens“, also Rückzugsmöglichkeiten für Terroristen innerhalb eines Staatsgebietes ausreichend sein könnte, um das Selbstverteidigungsrecht gegen den gesamten betreffenden Staat anzuwenden. Allerdings ist auch im Rahmen des Selbstverteidigungsrechts das Prinzip der Verhältnismäßigkeit zu beachten, das insbesondere die Geeignetheit, Erforderlichkeit und das Übermaßverbot im Hinblick auf den Einsatz militärischer Zwangsmaßnahmen zu berücksichtigen hat.
Teilweise sprechen Experten des Völkerrechts einem Staat das Recht zur militärischen Abwehr auch dann zu, wenn das Ausmaß eines bewaffneten Angriffs nicht erreicht wurde bzw. seine Zurechnung schwierig ist und das Selbstverteidigungsrecht deshalb möglicherweise nicht greift. Vorausgesetzt wird, dass der Angriff die Sicherheit des eigenen Staates gefährdet und vom Territorium eines fremden Staates ausgeht. Problematisch wird dann aber die Hilfestellung durch andere Staaten, die militärische Beteiligung nur im Rahmen des Selbstverteidigungsrechtes des Angegriffenen gewähren dürfen.[2]
Der Bündnisfall nach Art. 5 NATO-Vertrag
Unklar ist in diesem Zusammenhang auch, inwieweit die Ausrufung des sogenannten Bündnisfalles nach Art. 5 NATO-Vertrag, wonach im Falle eines Angriffs auf einen der NATO-Staaten alle anderen NATO-Staaten diesen Angriff als gegen sie alle gerichtet begreifen wollen und die ihres Erachtens zur Wiederherstellung der Sicherheit des transatlantischen Gebietes erforderlichen Maßnahmen treffen, mit dem Verständnis des Selbstverteidigungsrechts in Einklang zu bringen war. Insofern die Anschläge des 11. Septembers 2001 dem Staate Afghanistan unter den Taliban unmittelbar oder mittelbar zugerechnet werden durften, war die Beteiligung von Nato-Staaten aufgrund des Bündnisfalls unproblematisch. Insofern eine solche Zurechnung verneint wird, hätten allein die USA und nicht Staaten der NATO das Recht auf ein militärisches Vorgehen gehabt.
Der Begriff „Krieg”
In ihrer Regierungserklärung zum Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan vom 22.4.2010[3] zitiert Bundeskanzlerin Angela Merkel Außenminister Guido Westerwelle, der am 10. Februar 2010 vor dem Bundestag von einem „bewaffneten Konflikt im Sinne des Völkerrechts” sprach. Danach sagte sie:
- „Das (...) ist was landläufig als kriegerische Handlung oder Krieg bezeichnet wird.”
Militärischer Ablauf
Nach der strategischen Vorbereitung stationierten die Vereinigten Staaten die Task Force Dagger auf einem ehemaligen sowjetischen Luftwaffenstützpunkt nahe Karshi Kandabad im Süden Usbekistans. Die Taskforce setzte sich aus Mitgliedern von Spezialeinheiten zusammen und bildete die Speerspitze des amerikanischen Krieges in Afghanistan.
Vertreter der TF Dagger gewannen die mit den Taliban konkurrierende Vereinigte Front als Verbündete für das kommende militärische Engagement der Streitkräfte der Vereinigten Staaten. Hierzu nahmen sie mit den militärischen Führern der wichtigsten Gruppierungen innerhalb der Nordallianz Verbindung auf: Abdul Raschid Dostum von der Dschonbesch-e Melli sowie Mohammed Fahim und Mohammed Daoud von der Dschamiat-e Eslami. Diese stimmten dem Vorschlag zu, vor Einbruch des Winters eine militärische Kampagne unter amerikanischer Führung gegen die Taliban zu eröffnen. Um den Anführern politische Gleichberechtigung untereinander zu signalisieren, bemühte sich die TF Dagger, ihre Einsatzkräfte möglichst gleichmäßig unter den Territorien der rivalisierenden Gruppierungen zu verteilen. Militärische Angriffe verzögerten sich dadurch stellenweise um mehrere Tage.
Die offiziellen Kampfhandlungen begannen am 7. Oktober 2001. Die Vereinigten Staaten bombardierten Ziele in ganz Afghanistan mit Marschflugkörpern, Kampfflugzeugen und B-2-Langstreckenbombern. Die Angriffe dauerten 44 Stunden und stellten damit die bis dahin längste Einzeloperation der amerikanischen Luftstreitkräfte dar.
Trotz der massiven amerikanischen Luftunterstützung gelang es den Truppen der Vereinigten Front jedoch vorerst nicht, die Linien der Taliban zu durchbrechen. Erst nachdem die Luftschläge Anfang November auf die Frontstellungen der Taliban konzentriert wurden, begannen deren Linien zu bröckeln. Am 9. November eroberte die Vereinigte Front mit Mazar-e Scharif die erste größere Stadt von den Taliban und erlangte damit die Kontrolle über die Versorgungslinien über Land zu den nördlichen Nachbarländern, vor allem Usbekistan. Die Offensive erreichte am 13. November mit der kampflosen Besetzung von Kabul ihren Höhepunkt. Die Talibanhochburgen wurden dagegen erbittert umkämpft und erst in den folgenden Wochen eingenommen (Kunduz am 25. November und Kandahar am 7. Dezember).
Deutsche Beteiligung
Der Deutsche Bundestag beschloss in zwei Abstimmungen am 16. November und 22. Dezember 2001 auf Antrag der von Kanzler Gerhard Schröder (SPD) geführten rot-grünen Bundesregierung sich an der Terrorismusbekämpfung der Operation Enduring Freedom zu beteiligen sowie am ISAF-Einsatz zur Stabilisierung Afghanistans teilzunehmen. Seitdem ist Deutschland mit heute über 4.000 Soldaten, wobei laut Bundestagsmandat 5350 möglich wären, der drittgrößte Truppensteller der ISAF.
Deutschland hat seit Mitte 2006 die Verantwortung für die Operation in der Nordregion. In seinem Verantwortungsbereich stellt Deutschland in Kunduz und Feyzabad zwei der fünf Provincial Reconstruction Team genannten regionalen Wiederaufbauteams. Diese haben die Aufgabe, die Autorität der Zentralregierung in der Fläche zu stärken und dazu beizutragen, ein stabiles Umfeld für den zivilen Wiederaufbau zu schaffen. Die deutschen PRTs sind vergleichsweise groß, werden allerdings aufgrund des fehlenden Kontakts zur lokalen Bevölkerung und der Verweigerung von Nachtpatrouillen von den Vereinten Nationen als am wenigsten effektiv eingeschätzt.[4] Seit Juli 2008 stellt Deutschland außerdem die schnellen Eingreifkräfte Quick Reaction Force für die Nordregion. Um Kritik der ISAF-Verbündeten zu begegnen, beteiligt sich die Luftwaffe seit Dezember 2009 an Kampfeinsätzen der Royal Air Force im Süden Afghanistans.[5]
2002 übernahm Deutschland außerdem Aufbau und Ausbildung der neuen afghanischen Polizeikräfte. Die durch massive Unterfinanzierung und personelle Unterbesetzung praktisch wirkungslose Mission gilt als einer der entscheidenden Schwachpunkte beim Aufbau einer afghanischen Zentralgewalt.[6]
Nach-Taliban-Ära
Nach der weitgehenden Eroberung des Landes durch die Vereinigte Front begannen Einheiten der westlichen Verbündeten mit der Suche nach al-Qaida-Mitgliedern, vor allem Osama bin Laden. Gefangene Taliban und mutmaßliche al-Qaida-Terroristen wurden teilweise von den US-Streitkräften, völkerrechtlich umstritten und begleitet von Protesten durch Menschenrechtsorganisationen, auf den US-Stützpunkt Guantanamo auf Kuba geflogen. Diverse Gefangenenlager im Land - allen voran das Militärgefängnis Bagram - dienten dabei in vielen Fällen als Durchlaufstationen. Seit im Herbst 2004 die damalige US-Regierung entschieden hat, keine weiteren Häftlinge mehr nach Guantánamo zu verlegen, wurde Bagram endgültig zu einer permanenten Einrichtung, in der sich die Anzahl der Häftlinge daraufhin vervielfacht hat.
Im Februar 2010 betrieben die NATO und die Afghanische Nationalarmee in Afghanistan etwa 700 Militärstützpunkte.[7]
Aufstand der Neotaliban
Auch nach dem Sturz der Taliban und der Einsetzung einer Übergangsregierung mit der Unterstützung der ISAF-Mission hörten gewalttätige Auseinandersetzungen im Land nicht völlig auf. Die Zwischenfälle im ersten Jahr werden allerdings größtenteils als Verzweiflungsaktionen versprengter Mitglieder der Taliban oder al-Qaidas aufgefasst, denen es nicht gelang, nach Pakistan zu flüchten. Organisierte Angriffe gegen Regierungseinrichtungen setzten erst etwa im Herbst 2002 ein.[8] Diese sich im Jahr 2002 formierenden, mit abweichenden Zielen gegen den Wiederaufbau eines effektiven Staates kämpfenden Gruppen werden häufig unter dem Begriff Neotaliban zusammengefasst.[9]
Die Aufständischen legten ferngesteuerte Straßenminen und griffen Regierungskräfte und ausländische Truppen mit Granaten und Raketenwerfern an. Anfangs infiltrierten sie vor allem die Grenzgebiete zu Pakistan, wo sie auch ihre Trainingseinrichtungen betrieben und Kämpfer rekrutierten. Im Jahr 2003 führten Talibankämpfer in zunehmend größeren Gruppen mit bis zu 200 Mann ihre Angriffe durch und brachten die Provinz Zābul sowie den Süden Paktikās unter ihre Kontrolle. In den ländlichen Gebieten Zābuls und im Osten Paktikās konnten sie den Einfluss der Regierung sogar fast völlig eliminieren. Im darauf folgenden Jahr gelang es ihnen, neue Hochburgen vor allem in der Provinz Urozgān zu errichten. In den Jahren 2005 und 2006 rückten sie näher an die Stadt Kandahar heran und weiteten ihre Einflussgebiete auf die Provinzen Helmand, Farāh, Ghazni und Nimruz aus. Seit 2004 gelang es den Taliban außerdem, in der Region um Kabul, besonders in den Provinzen Logar, Wardak und Nangarhār Fuß zu fassen und Operationen in Kabuler Vororten auszuführen.[10]
Laut einem im November 2007 publizierten Bericht des International Council on Security and Development haben die Taliban bis 2006 in über der Hälfte des Landes eine ständige Präsenz etabliert. Sie kontrollieren außerdem inzwischen Zentren von Distrikten sowie wichtige Verkehrsverbindungen, Teile der Wirtschaft und der Energieversorgung.[11]
Am 13. Juni 2008 stürmten die Taliban ein Gefängnis in Kandahar und befreiten sämtliche Insassen; etwa 1.150 mutmaßliche Extremisten, darunter ungefähr 400 Taliban.[12] Zum Vergleich: Aus Deutschland befanden sich damals 3.370 Soldaten in Afghanistan.
Kriegstote
Bisher kamen über 1700 Koalitionssoldaten ums Leben, darunter 43 Soldaten der Bundeswehr und drei deutsche Polizisten. Die Anzahl gestorbener afghanischer Soldaten und Aufständischer ist unbekannt.[13] Offizielle Angaben zu zivilen Opfern liegen nicht vor, Schätzungen sind sehr unterschiedlich:
- Marc W. Herold [14] schätzte im Oktober 2003, dass 3100 bis 3600 Zivilisten bei US-Bombardierungen und "Special forces attacks" ums Leben kamen.
- Jonathan Steele nannte im „The Guardian“ ein Zahl zwischen 20.000 bis 49.600 Menschen, welche invasionsbedingt starben.
- Eine Studie der Los Angeles Times nannte eine Zahl von ca. 1.000 zivilen Opfern.
- Laut Angaben der ARD-Tagesschau [15] haben Ende Juli 2008 einhundert afghanische und internationale Hilfsorganisationen des Dachverbandes ACBAR in Kabul erklärt, dass bis zu diesem Zeitpunkt im Jahr 2008 bereits 2500 Menschen ums Leben gekommen seien, darunter 1000 Zivilisten, und dass für zwei Drittel der Opfer Aufständische verantwortlich seien.
Siehe auch
Literatur
- William Maley: Rescuing Afghanistan. University of New South Wales Press, Sydney 2006, ISBN 0-86840-937-5.
- Ahmed Rashid: Descent into Chaos: The U.S. and the Disaster in Pakistan, Afghanistan, and Central Asia. Viking Penguin, New York 2008, ISBN 978-0-14-311557-1.
- Antonio Giustozzi: Koran, Kalashnikov, and Laptop: The Neo-Taliban Insurgency in Afghanistan. Columbia University Press, New York 2009, ISBN 978-0-231-70010-8.
- Conrad Schetter: Intervention in einem Bürgerkriegsland - das Beispiel Afghanistan. In: Stephan Conermann (Hrsg.): Asien heute: Konflikte ohne Ende. Hamburg-Schenefeld 2007, S. 175–199 (Bonner Asienstudien, Bd. 2).
- Daniel Marston: Lessons in 21st-century counterinsurgency: Afghanistan 2001-07, in: Daniel Marston/Carter Malkasian (Hg.): Counterinsurgency in modern warfare, Osprey Publishing Ltd, Oxford, United Kingdom 2008, S. 220-240. ISBN 978-1-84603-281-3.
Dokumentationen
- Sterben für Afghanistan. Deutschland im Krieg (D 2010, Redaktion: Stefan Aust/Claus Richter, ausgestrahlt ZDF 16. März 2010, 21.00h-21.45h).
- Die Afghanistan-Lüge. Die Soldaten, die Politik und der Krieg (D 2010, Regie: Mathias Feldhoff, Hans-Ulrich Gack, Andreas Huppert), ausgestrahlt ZDF, 08.04.2010, 00.35h-01.20h.
Weblinks
- International Council on Security and Development (ICOS) - regelmäßig umfangreiche Situationsanalysen über die Konfliktsituation (englisch)
- Center for Military History: Operation Enduring Freedom - The United States Army in Afghanistan, October 2001 − March 2002 (englisch)
- Informationen der deutschen Bundesregierung zum Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan
- Lange Nacht der Taliban – Der Afghanistankrieg – Sendung „Essay und Diskurs“ vom 13. Dezember 2009 im Deutschlandfunk
- Fact-Sheet-Afghanistan
- The legal basis for the invasion of Afghanistan, House of Commons Library (UK), 26. Februar 2010
- Kurzbeschreibung der Dokumentation von Stefan Aust/Claus Richter: Sterben für Afghanistan. Deutschland im Krieg [1].
Einzelnachweise
- ↑ Ahmed Rashid: Taliban: militant Islam, oil, and fundamentalism in Central Asia. Yale University Press, New Haven 2001, ISBN 978-0-300-08902-8, S. 134
- ↑ a b Ulrich Fastenrath: Ein Verteidigungskrieg lässt sich nicht vorab begrenzen. Die Verfassung, das Völkerrecht und der Einsatz der Bundeswehr im Kampf gegen den Terrorismus. In: FAZ. 12. November 2001, S. 8
- ↑ Angela Merkel: "Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan". Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 22. April 2010, abgerufen am 24. April 2010.
- ↑ Ahmed Rashid: Descent into Chaos: the United States and the Failure of Nation Building in Afghanistan. Viking, New York 2008, ISBN 978-0-670-01970-0. S. 200
- ↑ Michael Smith: "Von Biggles goes bombing with the RAF ". The Sunday Times (Vereinigtes Königreich), 4. April 2010, abgerufen am 17. April 2010.
- ↑ Judy Dempsey: Germany Assailed for Training Afghan Police Poorly. International Herald Tribune, 15. November 2006.
- ↑ vgl. Turse, Nick: Black sites in the empire of bases,in: Asia Times Online, 11. Februar 2010. Zugriff am 5. März 2010.
- ↑ Antonio Giustozzi: Koran, Kalashnikov, and Laptop: The Neo-Taliban Insurgency in Afghanistan. Columbia University Press, New York 2009, ISBN 978-0-231-70010-8, S.2
- ↑ Robert D. Crews, Amin Tarzi (Hrsg.): The Taliban and the crisis af Afghanistan. Harvard University Press, Cambridge 2008. ISBN 978-0-674-02690-2, S. 275 f
- ↑ Antonio Giustozzi: Koran, Kalashnikov, and Laptop: The Neo-Taliban Insurgency in Afghanistan. Columbia University Press, New York 2009, ISBN 978-0-231-70010-8, S.2-6
- ↑ Senlis Afghanistan, auf Offizielle Webseite: Stumbling into Chaos: Afghanistan on the Brink, November 2007 (online), abgerufen am 5. März 2009
- ↑ Taliban stürmen Gefängnis in Kandahar. Spiegel Online, 13. Juni 2008, archiviert vom am 23. April 2010; abgerufen am 23. April 2010.
- ↑ icasualties.org: iCasualties.org: Operation Enduring Freedom.
- ↑ Dossier on Civilian Victims of United States' Aerial Bombing
- ↑ 2500 Tote durch Anschläge und Luftangriffe in Afghanistan in 2008