Digitale Abschreibung ist ein betriebwirtschaftlicher Begriff. Er bezeichnet in der Buchhaltung einen Sonderfall der arithmetisch-degressiven Abschreibung. Dabei wird der Degressionsbetrag d mit dem letzten Abschreibungsbetrag gleich gesetzt und damit berechenbar.
Die Digitale Abschreibung wird folgendermaßen berechnet:
d = 2 * (Anschaffungskosten + Anschaffungsnebenkosten - Restwert) / (Nutzungsdauer * (Nutzungsdauer + 1) = letzter Abschreibungsbetrag
AB = Abschreibungsbasis = gesamte Anschaffungskosten - Restwert
- Abschreibungsbetrag der letzten Nutzungsperiode (Wenn Nutzungsdauer gleich Abschreibungszeitraum ist)
Beispiel
Eine Maschine mit dem Wert 15.000 soll über einen Zeitraum von 4 Jahren digital abgeschrieben werden. Anschaffungsnebenkosten und Restwert sind gleich null.
Dann errechnet sich d folgendermaßen:
d = (2 * 15.000) / 4 * (4+1) = 30.000 / 20 = 1.500
Dies ist allerdings nur der Abschreibungsbetrag für die letzte Periode. Der Abschreibungsbetrag der Vorperioden erhöht sich jeweils um einmal diesen Betrag und lässt sich Formelmäßig für die Perioden 1-3 folgendermassen bestimmen:
(4 - t + 1) * d
Periode 1: (4 - 1 + 1) * 1.500 = 6.000 Periode 2: (4 - 2 + 1) * 1.500 = 4.500 Periode 3: (4 - 3 + 1) * 1.500 = 3.000
Der Abschreibungsplan stellt sich dann folgendermassen dar:
Periode Buchwert Abschreibungsbetrag
t=1 15.000 6.000 t=2 9.000 4.500 t=3 4.500 3.000 t=4 1.500 1.500