Fahrtauglichkeitsuntersuchung
für Bewerber um eine Fahrerlaubnis nötige Untersuchung
Für Berufskraftfahrer ab 50 Jahren ist eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung gesetzlich vorgeschrieben. Sollte diese nicht vor dem 50. Geburtstag erfolgt sein, gilt dies offiziell als fahren ohne Führerschein.