Fahrtauglichkeitsuntersuchung

für Bewerber um eine Fahrerlaubnis nötige Untersuchung
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Für Berufskraftfahrer ab 50 Jahren ist eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung gesetzlich vorgeschrieben. Sollte diese nicht vor dem 50. Geburtstag erfolgt sein, gilt dies offiziell als fahren ohne Führerschein.