Sterbehilfe

verschiedene Formen der Sterbebegleitung und des begleiteten Suizids
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Sterbehilfe (auch Euthanasie) ist die Verkürzung der Sterbephase eines unheilbar Kranken durch Maßnahmen anderer Personen.

In den Niederlanden, Belgien, Australien und der Schweiz ist die Sterbehilfe unter gewissen Voraussetzungen erlaubt. Die aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten. Sterbehilfe wird von vielen christlichen Strömungen :-) Wie ist es in anderen Weltanschauungen? -->


Arten

Passive Sterbehilfe

Unter passiver Sterbehilfe wird das Unterlassen lebensverlängernder Maßnahmen  verstanden. Darunter fällt:

Aktive (direkte) Sterbehilfe

Unter aktiver Sterbehilfe wird das aktive Herbeiführen des Todes eines unheilbar kranken Menschen verstanden. Darunter fällt:

Indirekte Sterbehilfe

Im Gegensatz zur direkten (aktiven) und passiven StH wird unter der indirekten StH nicht die gewollte oder gezielte Tötung eines Patienten verstanden, sondern die Inkaufnahme des vorzeitigen Todes zugunsten einer besseren und stärkeren Schmerzbehandlung. Es geht also um die "innere Einstellung" und um die Würde und Selbstbestimmung des Sterbenden bei der Verabreichung von Medikamenten. Dies hat nach den Regeln der starker Schmerzmittel mit der Begründung, keinen vorzeitigen Tod herbeizuführen, ist unärztlich und kann sogar wegen der nicht ausreichend behandelten Schmerzen als Körperverletzung geahndet werden).

Probleme der Sterbehilfe

Die Sterbehilfe steht im Spannungsfeld zwischen Recht u. Autonomie, zwischen Gesetz u. Selbstbestimmung, zwischen staatlichem Anspruch u. individuellen Persönlichkeitsrechten, zwischen Strafrecht u. Notwehr bzw. Nothilfe, zwischen Medizin u. Behandlungsabbruch. Die Abgrenzung von aktiver zur passiven StH oder auch der indirekten StH ist im Einzelfall schwierig, wobei beachtlich ist, daß die indirekte StH fast nie, die passive StH manchmal und die aktive StH fast immer (zumindest inbei Entschluß, Beschaffung von Mitteln und der Art der Ausführung u. ggf. der persönlichen Anwesenheit eines Sterbebegleiters wichtig sind. Oft findet eine Verwechselung mit ähnlichen Begriffen wie "Sterbebeistand", "Sterbebegleitung" oder "Hilfe b e i m Sterben" (im Gegensatz zur Hilfe z u m Sterben) statt. Die Sterbehilfe-Frage indet sich zudem im ständigen politischen u. ethischen Wandel und muß immer wieder einmal neu diskutiert und von einem verantwortlichen ärztlichen Handeln abgegrenzt werden...


  • Wie definiert den Begriff unheilbar krank?
  • Wer kontrolliert den Missbrauch der Sterbehilfe?
  • Wer darf sich anmaßen, ob Schwerstleidende länger leiden oder früher sterben dürfen/sollen? Wer traut sich im Ernstfall eine richtige Entscheidung zu?
  • Wer will oder soll verantwortlich sein bei einer Sterbehilfe?


Euthanasie im Dritten Reich

Datei:EnthanasiePropaganda.jpg
Nationalsozialistisches Propagandaplakat zur Akzeptanzbereitung für Eugenik und Euthanasie

Das Dritte Reich tarnte mit dem Begriff Euthanasie die "Vernichtung lebensunwerten Lebens". Vor allem Geisteskranke, Altersdemente, Epileptiker, Mißgebildete u.a. wurden ab 1940 in bestimmten Anstalten zusammengezogen und durch Injektionen oder Vergasung getötet. Mehr als 100.000 Menschen fielen diesen Mordaktionen zum Opfer. So wurden z.B. in Grafeneck bei Marbach auf der Schwäbischen Alb ca. 10000 Menschen Opfer des NS-Euthanasieprogramms. Ein interessantes Faktum ist, dass das NS-Euthanasieprogramm wegen kirchlichem Widerstand, z. B. durch Bischof von Galen, schon lange vor Ende des Dritten Reiches (1941) eingestellt wurde. Die Diskussion um die Euthanasie darf aber nicht den Blick verstellen auf die aktuellen Gegenwartsprobleme und die wesentlich erweiterten Möglichkeiten der modernen Medizin; hier die reale Möglichkeit eines Sterbens und eines damit verbundenen Leidens ohne absehbares Ende...

Siehe auch: Eugenik, Nationalsozialismus, Tod, Tötung, Selbsttötung, Pflegefall, Palliativmedizin, Hospizbewegung, Patientenverfügung

Literatur