Die ärztliche Patientenaufklärung umfasst die Selbstbestimmungsaufklärung und die Sicherheitsaufklärung. Die Selbstbestimmungsaufklärung soll den Patienten eine allgemeine Vorstellung von der Art und dem Schweregrad der Behandlung sowie von den Belastungen und Risiken vermitteln, denen er sich aussetzt. Sie soll ihn in die Lage versetzen, selber über die Behandlung zu entscheiden. Unter der Sicherheitsaufklärung (therapeutische Aufklärung) versteht man die Aufklärung über das therapiegerechte eigene Verhalten des Patienten. So ist der Patient auf Unverträglichkeitsrisiken, auf eine möglicherweise nicht sichere Wirkung des Eingriffs (z. B. Sterilisation) oder auf eine ärztlicherseits anzuratende Änderung der Lebensführung hinzuweisen. Die Sicherheitsaufklärung soll den Patienten vor Folgen, insbesondere in seinem Verhalten, warnen. Die Sicherheitsaufklärung ist eine therapeutische Pflicht, deren Versäumnis einen eigenständigen Behandlungsfehler begründet. Sie berührt die Wirksamkeit der Einwilligung nicht.