Wirtschaft

Aufwendungen zum Unterhalt des Menschen
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Unter Wirtschaft fasst man alle den Handel und die Verwaltung von Ressourcen betreffenden Bereiche zusammen, namentlich:

Agrarwirtschaft -- Betriebswirtschaft -- Dienstleistung -- Forstwirtschaft -- Handel selbst -- Industrie -- Volkswirtschaft


Historisch unterscheidet man Naturalwirtschaft und Geldwirtschaft.

Die Geldwirtschaft untergliedert sich in Marktwirtschaft und Zentralverwaltungswirtschaft.

Zentralverwaltungswirtschaft (ugs. synonym, aber inhaltlich falscher Begriff: Planwirtschaft):

In der Volkswirtschaftslehre versteht man unter wirtschaften den rationellen Umgang mit den natürlich begrenzten Ressourcen mit dem Ziel der Bedürfnisbefriedigung. Die menschlichen Bedürfnisse sind praktisch unbegrenzt, die zur Befriedigung dieser Bedürfnisse geeigneten Mittel stehen allerdings nicht unbegrenzt zur Verfügung, was den Menschen dazu zwingt zu wirtschaften, d.h. bestrebt zu sein, die vorhandenen Mittel so einzusetzten, dass ein möglichst großes Maß an Bedürfnisbefriedigung erreicht wird.

Seit Ludwig Erhard spricht man in der Bundesrepublik Deutschland von Soziale Marktwirktschaft. Dies soll bedeuten, dass neben rein ökonomischen bis egoistischen Erwägungen der einenzelnen Marktteilnehmer auch soziale Elemente im Wirtschaftsleben eine (mit) entscheidende Rolle spielen. Da dieses Ziel nicht ohne gesetzliche Vorgaben zu realisieren ist, kann der Anspruch einer sozialen Marktwirtschaft nur mit Hilfe entsprechender Gesetze erreicht werden, die allerdings immer wieder Anlaß zu Auseinandersetzungen mit einem neoliberalen Verständnis von Wirtschaft sind.



siehe auch: Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre, Ökonomie, Homo Ökonomicus, Partizipatorisches Volkswirtschaftssystem