Subunternehmen

Unternehmensart
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Ein Nachunternehmen oder Subunternehmen erbringt aufgrund eines Werkvertrages oder Dienstvertrages im Auftrag eines anderen Unternehmers (Hauptunternehmer) einen Teil oder die gesamte vom Hauptunternehmer gegenüber dessen Auftraggeber geschuldete Leistung. Subunternehmen bezeichnet ein zwar wirtschaftlich unabhängiges, jedoch vertraglich an einen Hauptunternehmer gebundenes Unternehmen. Nachunternehmer bezeichnet nicht etwa den Rechtsnachfolger eines Unternehmens, sondern eine niedrigere Hierarchiestufe.

Diese insbesondere in der Bauwirtschaft und der Logistikbranche verbreitete Unternehmereinsatzform ist in den verschiedenen Formen der Gelegenheitsgesellschaft anzutreffen. In der Reisebranche sind die einzelnen Beförderungsunternehmen, Reiseleitungen und Herbergsbetriebe als Erfüllungsgehilfen eines Reiseveranstalters eingesetzt, und haben somit auch den Status von Subunternehmen.

Merkmale eines Subunternehmens

  • Das Subunternehmen erbringt mit eigenem Fuhrpark, Personal oder Arbeitsgerät Leistungen an den Vertragspartner und ist dessen Erfüllungsgehilfe.
  • Es rechnet mit dem Auftraggeber ab, tritt andererseits aber auch diesem gegenüber in Gewährleistung.
    Der Kunde kann gegenüber dem Hauptunternehmen einen Sicherheitseinbehalt geltend machen, jedoch nur im Baurecht, bis die vollständige Leistung erfüllt ist und die Abnahme der Leistung durch den Auftraggeber erteilt wurde.

In der Art des Vertrages handelt es sich um einen Werkvertrag, da der Subunternehmer vom Hauptunternehmer wirtschaftlich unabhängig (selbständig) sein muss.

Bei Mängeln wird sich der Auftraggeber (Kunde) zunächst an den Hauptunternehmer wenden, der die Mängelanzeige an seinen Subunternehmer weitergibt. Dieser muss dann nachleisten oder eine Preisminderung einräumen. Der Auftraggeber kann sich jedoch im Sprungregress direkt an den Subunternehmer wenden, um Nachleistung zu veranlassen.
Ist ein Mangel nicht behebbar, steht zusätzlich noch Schadenersatz wegen Nichterfüllung im Raum.

Einsatzgebiete von Subunternehmern

Subunternehmer werden vornehmlich dort eingesetzt, wo das beauftragende Unternehmen Teilleistungen nicht selbst erfüllen kann und wo Überkapazitäten kurzfristig abgedeckt werden müssen. Die wichtigsten Auftraggeber des Subunternehmertums befinden sich daher in den Bereichen:

Eigene Kosten

Fahrten im Auftrag des Hauptunternehmers werden durch den Subunternehmer durchgeführt, die dabei anfallenden Kosten für Hilfs- und Betriebsstoffe - aber auch für Fahrzeugwartung - kann der Subunternehmer gegenüber dem Hauptunternehmer nicht abrechnen, da der Subunternehmer eine vertraglich festgelegte Pauschalleistung vom Hauptunternehmer erhält.

Ebenfalls kann er nach der in der Baubranche üblichen Vertragsgestaltung nicht die einzelnen Kosten im Sinne der Kostenrechnung geltend machen, sondern erhält einen Pauschalbetrag vom Hauptunternehmen.

Zwischen Vertragsabschluss und der Vertragsausführng aufgetretene Preisanpassungen darf er nicht weitergeben. Damit hat der Auftraggeber Gewissheit, dass der Endpreis feststeht.

Etymologie

Die lateinische Vorsilbe sub bedeutet unter oder darunter, dies ist im Hinblick auf den Status von beauftragter Firma (Subunternehmen) auf das Hauptunternehmen zu sehen, welches in der Hierarchie höher anzusiedeln ist. Ein Subunternehmer ist der rechtlich unabhängige, verlängerte Arm (Erfüllungsgehilfe gemäß § 278 BGB) eines Hauptunternehmers. § 641 Abs. 2 BGB - die Norm des Werkvertragsrechts, die die Fälligkeit der Vergütung des Nachunternehmers regelt - nennt den Hauptunternehmer Besteller, den Nachunternehmer Unternehmer und den Auftraggeber Dritten.

Siehe auch

contracting, Durchführungsgesellschaft