Das Wort Unterschrift vermittelt zunächst eine räumliche Vorstellung eines Zusammenhangs von Zeichen. Meistens aber wird unter einer Unterschrift ein Namenszug verstanden. Ein solcher Namenszug gilt als einmalig und somit als eine Leistung, die einen einzelnen Willen bekundet. Vor allem im Vertrag.
Historisch geht die Verwendung der Unterschrift in Rechtsakten wahrscheinlich auf das Siegel zurueck. Die Abstraktion der Rechtsvorstellung erfährt wiederum in der elektronischen Unterschrift Fortgang und weitere Entwicklung, vgl. etwa TAN.