Hochschulreife

Berechtigung zu einem Studium an einer Hochschule
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Mit Hochschulreife ist die Hochschulzugangsberechtigung oder Studienberechtigung gemeint, aus der sich regelmäßig ein Anspruch auf Studienzulassung ergibt.

Diese Sammelbegriffe werden für alle Bildungsabschlüsse angewendet, die zur Aufnahme eines Studiums an einer Hochschule berechtigen. Gegenüber der Hochschule gilt ein „Zeugnis der Hochschulreife” als Nachweis für die Studierfähigkeit eines Studienbewerbers.

Die Hochschulreife wird entweder durch die Reifeprüfung nach Abschluss einer schulischen Oberstufenausbildung Sekundarschulbildung nachgewiesen oder aber in anderer Form.

Zeugnisse der Hochschulreife

Im deutschen Sprachraum wird zwischen drei Hochschulzugangsberechtigungen unterschieden:

in Frankreich entspricht dies dem Baccalauréat général;

Zugangsrecht

Die berufliche Qualifikation als Handwerks- oder Industriemeister (IHK), als staatlich geprüfter Techniker oder Fachwirt berechtigen zur Aufnahme eines fachgebundenen (berufsbezogenen) Fachhochschulstudiums bzw. eines entsprechenden Bachelor-Studiums. Berufstätige mit einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung und mindestens dreijähriger Berufserfahrung erhalten nach Bestehen einer Externenprüfung ebenfalls ein fachgebundenes Zugangsrecht für ein entsprechendes Studium. Aktuell sind Änderungen in den meisten Bundesländern zum Zugangsrecht beschlossen und werden derzeit umgesetzt. Am 06.03.2009 hat das Kultusministerium einen einheitlichen Standard zum Hochschulzugang beschlossen. (beruflicher Zugang [1])

Siehe auch

Zu den Qualifikationen zur Aufnahme eines Studiums an Hochschulen siehe Studienberatung und Berufsberatung.

Einzelnachweise

  1. http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2009/2009_03_06-Hochschulzugang-erful-qualifizierte-Bewerber.pdf