Unter Wirtschaft fasst man alle den Handel und die Verwaltung von Ressourcen betreffenden Bereiche zusammen, namentlich:
Agrarwirtschaft -- Betriebswirtschaft -- Dienstleistung -- Forstwirtschaft -- Handel selbst -- Industrie -- Volkswirtschaft
Historisch unterscheidet man Naturalwirtschaft und Geldwirtschaft.
Die Geldwirtschaft untergliedert sich in Marktwirtschaft und Zentralverwaltungswirtschaft.
Zentralverwaltungswirtschaft (ugs. synonym, aber inhaltlich falscher Begriff: Planwirtschaft):
In der Volkswirtschaftslehre versteht man unter wirtschaften den rationellen Umgang mit den natürlich begrenzten Ressourcen mit dem Ziel der Bedürfnisbefriedigung. Die menschlichen Bedürfnisse sind praktisch unbegrenzt, die zur Befriedigung dieser Bedürfnisse geeigneten Mittel stehen allerdings nicht unbegrenzt zur Verfügung, was den Menschen dazu zwingt zu wirtschaften, d.h. bestrebt zu sein, die vorhandenen Mittel so einzusetzten, dass ein möglichst großes Maß an Bedürfnisbefriedigung erreicht wird.
siehe auch: Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre, Ökonomie, Homo Ökonomicus, Partizipartorisches Volkswirtschaftssystem