Als Direktor (lat.) bezeichnet man eine berufliche Position mit Leitungsfunktion; so gibt es beispielsweise
- den Leiter eines Unternehmens oder einer größeren Behördenabteilung;
- den Leiter einer Fachhochschule oder eines Gymnasiums.
Ein Generaldirektor ist der Vorstandsvorsitzende einer Aktiengesellschaft. einer großen Behörde oder einer sonstigen institutionalisierten Einrichtung.
In Opernhäusern gibt es neben dem Intendanten einen Generalmusikdirektor (GMD).
Siehe auch: Präsident, Vorsitzender, Abteilungsleiter, Generalsekretär