Kirchenwiedereintritt
Der Kirchenwiedereintritt ist die Rückkehr vom getauften Christen in ihre ursprüngliche Kirche (Konfession). Davon unterschieden wird der Übertritt (von einer protestantischen Kirche zur anderen: beispielsweise von der Methodistischen Kirche zur Evangelischen Landeskirche) und die Aufnahme (beispielsweise von der Römisch-katholischen Kirche zur Evangelischen Landeskirche oder umgekehrt).
Evangelische Kirche in Deutschland (EKD)
Für den Wiedereintritt, Übertritt und Aufnahme sind folgende Daten in Deutschland notwendig:
- (alle) Vorname(n) und Nachname
- Geburtsdatum und Geburtsort (sowie gegebenenfalls der Geburtsname)
- Taufdatum und Taufort (sowie gegebenenfalls der Nachnahme bei der Taufe)
- Datum und Ort des Kirchenaustritts
Der Wiedereintritt kann in Deutschland bei jedem Pfarramt geschehen. Vorzugsweise findet diese bei dem Ortpfarramt des Wohnsitzes des/der Antragssteller/in statt. Der Pfarrer/die Pfarrer in wird im Gespräch, dass auch telefonisch, aber nicht schriftlich oder per E-Mail stattfinden kann, die Gründe für den Austritt und den Wiedereintritt/Übertritt/Aufnahme erfragen. Dabei geht es nicht um eine Glaubensprüfung. Auch Fragen nach den Lebensumständen und etwailigen seelsorgerischen Anliegen kommen häufig im Gespräch vor.
In vielen Landeskirchen gibt es City-Pfarrämter, Kirchenläden und Wiedereintrittsstellen, bei denen niederschwellig der Schritt vollzogen werden kann. Einige Landeskirchen geben auch die Möglichkeit über das Telefon das notwendige Gespräch zu führen (z.B.: Die Evangelische Landeskirche in Württemberg: 0800 8 13 8 13 8)
Der vollzogene Wiedereintritt, der Übertritt, die Aufnahme kann in oder nach einem (Abendmahls-)Gottdienst (mit Zeugen) vollzogen werden. Eine Wiedertaufe findet nicht statt. Die erstmalige Aufnahme in eine Kirche ist die Taufe.
Gesetzliche Grundlage
Die gesetzliche Grundlage ist das Kirchenmitgliedsschaftsgesetz der EKD (KMG) in Verbindung mit den jeweiligen Kirchenmitgliedschaftsverordnungen (KMVO) der Landeskirchen.
Römisch-katholische Kirche in Deutschland
Orthodoxe Kirche in Deutschland
Evangelisch-Freikirchliche Gemeinden / Baptisten
Ein Wiedereintritt in eine Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde kann nur in direktem Kontakt zu einer örtlichen Gemeinde dieser Freikirche erfolgen. Dabei geht es allerdings nicht so sehr um einen Wiedereintritt, eher um eine Wiederaufnahme. In der Regel erfolgt die Wiederaufnahme auf folgende Weise: Die eintrittswsillige Person sucht das persönliche Gespräch mit dem Ortspastor oder einem der Gemeindeältesten. Hier wird unter anderem nach den Gründen des früheren Austritts und nach der gegenwärtigen Sicht dieser Gründe gefragt. Entscheidende Voraussetzung für einen Wiedereintritt ist der persönliche Glaube an Jesus Christus. Im Zusammenhang einer Wiederaufnahme wird oft auch die frühere Ortsgemeinde des Eintrittswilligen um eine Stellungnahme gebeten.
Befürwortet die Gemeindeleitung die Wiederaufnahme, wird der Eintrittswillige gebeten, vor den versammelten Gemeindemitgliedern seinen Wunsch zu äußern. Die Gemeindeversammlung stimmt daraufhin über dieses Begehren ab.