Heimat

Begriff; Ort, wo ein Mensch aufgewachsen ist oder mit dem er sich stark verbunden fühlt
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Das deutsche Wort Heimat verweist in erster Linie auf eine positive Beziehung zwischen Menschen und Raum. Heimat kann in diesem Sinn eine Gegend oder Landschaft meinen, aber auch sich auf ein Dorf, eine Stadt oder ein Land beziehen. Menschen können auch abseits des Ortes oder der Region, wo sie geboren wurden (und aufgewachsen sind), „heimisch werden“. Der lateinische Spruch: „Ubi bene, ibi patria.“[1] („Wo es mir gut geht, da ist mein Vaterland, meine Heimat.“) verdeutlicht dies. So kann etwa ein in Deutschland verfolgter und aus Deutschland emigrierter Jude Israel als „neue Heimat“ empfinden, zumal er dort (anders als in Deutschland) mehrheitlich von anderen Juden umgeben ist.[2]

Das, was von dem mit seiner Heimat positiv Verbundenen Heimat genannt wird, ist für Außenstehende oft nur ein Milieu unter anderen.

Dass das Land der Geburt nicht von jedem automatisch als „Heimat“ empfunden wird, wird auch in Heinrich Heines Gedicht Die schlesischen Weber deutlich. Dort heißt es:

„Ein Fluch dem falschen Vaterlande,
Wo nur gedeihen Schmach und Schande.“

Der Begriff „Heimat“ betrifft auch Beziehungen zu anderen Individuen und ebenso die eigene Person. „Heimat in der Gegenwart verortet - im Hier und Jetzt angesiedelt - fordert auf zur Beantwortung der maßgeblichen Frage: Bin ich hier am richtigen Platz? Welchen Platz in der Welt möchte und kann ich zur Beheimatung einnehmen?“.[3]

Da sich Heimat auf etwas bezieht, mit dem sich der Einzelne identifiziert, sind auch Abstrakta wie die Nation, das Vaterland, eine Sprache (in aller Regel die Muttersprache) oder eine Religion geeignet, als Heimat, und zwar als „geistige Heimat“ zu fungieren. Heimat bezeichnet also nicht immer einen konkreten Ort, eine Heimstätte.

Als Gegenüber der Fremde wird Heimat im utopischen Sinne auch als der erst noch herzustellende Ort in einer Welt jenseits der Entfremdung verstanden, dies gilt insbesondere für Erfahrungen des Exils.

Wortgeschichte

Der Begriff Heimat war ursprünglich ein Neutrum: „hämatli“ – „das Heimat“, und stammt von germanisch haima, haimi, indogermanisch kei „liegen“ (englisch home). Das Wort war bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts ein nüchternes Wort, welches im juristischen und geographischen Sinne gebraucht wurde. Der Begriff wurde vornehmlich in Amtsstuben wie Polizei und Bürgermeisteramt von Hoheitsdienern und Notaren verwendet, wenn es um den Geburtsort, den Wohnort oder das Herkunftsland ging, hier besonders im Erbrecht. Im Deutschen Wörterbuch der Brüder Grimm wurde Heimat 1877 erstens definiert als „das land oder auch nur der landstrich, in dem man geboren ist oder bleibenden aufenthalt hat“, zweitens als „der geburtsort oder ständige wohnort“; an dritter Stelle wurde hinzugefügt: „Selbst das elterliche haus und besitzthum heiszt so, in Baiern.“

Daraus wird ersichtlich, dass der Begriff zur Bezeichnung eines Aufenthalts- oder Bleiberechts benutzt wurde. Geburt an sich verlieh noch kein Aufenthaltsrecht; wer kein Heimatsrecht besaß, war nicht nur heimatlos, sondern auch weniger privilegiert. „Heimat“ zu haben, bedeutete vor allen Dingen auch, einen Anspruch auf eine zumindest notdürftige Versorgung durch öffentliche Kassen zu besitzen. Daher bekamen auch Leute ohne Besitz keinen „Heimatschein“, da man befürchtete, sie würden im Alter oder im Krankheitsfall nur den öffentlichen Kassen zur Last fallen. Heimatrecht gewinnt der Fremde, Arme oder Kranke in einer Einrichtung der Fürsorge, dem Hospital (Alters- oder Armenheim) oder Asyl (Fremdenheim).

Dem, der kein Eigentum, keine Heimat, besaß, wurde noch im 19. Jahrhundert die Hochzeit verwehrt. So heißt es im württembergischen Bürgerrechts-Gesetz vom 4. Dezember 1833:

„Ein Gemeindebürger hat sich vor seiner Verehelichung gegen die Gemeindeobrigkeit über einen gewissen Nahrungsstand auszuweisen […]. Die Zulänglichkeit des Vermögens wird mit Berücksichtigung der verschiedenen persönlichen und örtlichen Verhältnisse im einzelnen Falle bemessen.“

Auch heute gibt es in einigen Ländern, wie beispielsweise der Schweiz, ein „Heimatrecht“ im traditionellen Wortsinn. Unter gewissen Umständen (beispielsweise langer Aufenthalt im besagten Land, perfekte Beherrschung der Landessprache) erlangt man einen „Heimatschein“ und hat damit das Recht, die Staatsbürgerschaft dieses Landes zu erwerben.

Begriffsbedeutung heute

Realer Ort oder reale Landschaft

Im wissenschaftlichen Kontext wird die „Heimstatt“, der Ort oder die Gegend des gewöhnlichen Aufenthalts eines Lebewesens, als Habitat oder als Lebensraum bezeichnet. In diesem Sinne kann man von Heimat sogar bei Abstrakta sprechen.

Beispiele:

  • Pflanze: „Die Heimat der Weymouths-Kiefer ist der nordamerikanische Kontinent.“
  • Tier: „Das Grauhörnchen ist aus Nordamerika, seiner ursprünglichen Heimat, vermutlich mit Schiffen auf die britischen Inseln gelangt und droht dort das einheimische rote Eichhörnchen zu verdrängen.“
  • Abstraktum: „Als Heimat der Demokratie gelten Griechenland und die Stadt Athen.“
  • Abstraktum: „Die Heimat der indogermanischen Sprachfamilie darf man südlich des Kaspischen Meeres vermuten.“

Christian Graf von Krockow warnt davor, in der Heimat etwas anderes als etwas „sehr Konkretes“ zu sehen: „Um es konkret und persönlich zu sagen: Meine Heimat liegt unverrückbar im ländlichen Hinterpommern, in jenem stillen Land jenseits der Oder, das einst zum deutschen Osten gehörte und inzwischen zum polnischen Westen geworden ist.“ Da diese Art von Heimat etwas sehr Persönliches sei, könne Hinterpommern nicht die Heimat seiner anderswo geborenen und aufgewachsenen Nachkommen sein.[4] Durch die „Auflösung ins Abstrakte“ werde der Heimatbegriff ad adsurdum geführt.

Objekt der Zuneigung

 
örtlicher Protest gegen Bedrohung der „Heimat“ durch den Braunkohletagebau Garzweiler

Psychologisch ist Heimat heute ein subjektives Empfinden, unabhängig von politisch-juristischen Definitionen. Sie besteht aus individuellen Einstellungen zu Ort, Gesellschaft und persönlicher Entwicklung des Einzelnen. Ihr Verlust oder die Angst davor wird als Heimweh empfunden. Für den, der seine Heimat verlassen oder verloren hat, kann Heimat gleichbedeutend werden mit Vaterland. Es ist möglich, dass ein Mensch sich für eine Wahlheimat entscheidet. Seine Heimat kann man auch durch eine Naturkatastrophe oder durch eine grundlegende Umgestaltung der Gegend durch menschliche Eingriffe verlieren.

Heimat als Lebensweise ist auch gemeint, wenn ein exilierter deutscher Schriftsteller erklärt, seine Heimat sei die deutsche Sprache oder die deutsche Literatur. Heimat als Lebensweise bedeutet auch das Bekenntnis eines Seefahrers: „Meine Heimat ist das Meer“.

Die Geschichte einer bestimmten Landschaft oder eines bestimmten Ortes als Heimat im Sinne kultureller Identität untersucht die Heimatgeschichte oder Volkskunde, sie ist in Heimatmuseen dokumentiert.

Beschwörung von Vergangenem

Im poetischen Sinne tauchte der Begriff Heimat erstmals im Zeitalter der Industrialisierung in der Literatur auf. Arbeitssuchende zogen in zunehmendem Maße vom Land in die Großstädte, wo sie in Fabriken Arbeit finden konnten. Das führte im Laufe der Zeit zur Verstädterung und Verelendung. Die Ständeordnung wurde aufgelöst. Der Gegensatz von Aristokratie und Bauerntum wurde im Zuge der Verstädterung und des Siegs des Kapitalismus durch den zwischen den Massen von Arbeitern in den Fabriken, dem von den Marxisten so genannten Proletariat, und einer neuen Bourgeoisie abgelöst. Diejenigen, die sich mit der Gefahr des sozialen Abstiegs konfrontiert sahen, betrachteten die neue Weltordnung, die von immer weniger Großbürgern, dafür aber von um so mehr Industriearbeitern bestimmt wurde, als etwas „Unheim(at)liches“. Die Heimatbewegung als Gegenbewegung zum Fortschrittsglauben, zur Moderne stellt einen Reflex auf das Verschwinden der „guten, alten Zeit“ dar. Durch die Heimatbewegung wurde das Landleben verklärt. Als Heimat erscheinen in diesem Zusammenhang die bis zum Ende des 19. Jahrhunderts weitgehend untergegangen Prduktions- und Lebensweisen in der Landwirtschaft und der vorindustriellen Produktion.

Obwohl auch die Landwirtschaft von der Industrialisierung erfasst wurde, galt das Bauerntum um 1900 als „ursprünglich“, als „gesunde und beharrende Kraft“. So entstand um 1900 herum die Heimatliteratur, die der Trivialliteratur zugeordnet wird (vgl. Heimatschriftsteller).

In den 1950er Jahren und der ersten Hälfte der 1960er Jahre wurden auch viele so genannte Heimatfilme produziert, die oft der Trivialunterhaltung zuzurechnen sind. Gleichwohl gilt das nicht für das gesamte Genre, insbesondere nicht für den neuen Heimatfilm der 1970er Jahre bis in die Gegenwart. Insbesondere die 1984 bis 2004 entstandene Filmtrilogie Heimat von Edgar Reitz vermittelte einem breiten Publikum ein differenzierteres Heimatbild, indem sie sich bemüht, so wenig Klischees von der heilen Welt wie möglich zu reproduzieren.

Heimatpflege vollzog und vollzieht sich primär in Vereinen, nur in wenigen Staaten der Erde ist sie staatlich organisiert. Diese Heimatvereine pflegen das Brauchtum, ein Kulturgut, das nach Möglichkeit lebendig erhalten werden soll. Allerdings dienen Einrichtungen wie Heimatmuseen auch unabhängig davon, ob das Gezeigte wirklich in der Region gepflegt wird, der Förderung des Fremdenverkehrs durch Zurschaustellung von Folklore. Oft werden beispielsweise Trachten nur in Gegenwart des zahlenden Publikums getragen, nicht aber privat.

Der These, dass Großstädte in ihrem heutigen So-Sein nicht „Heimat“ sein könnten, widerspricht Ortwin Renn.[5]

Schutz vor Verschandelung, Aggression und Untergang

„Heimatschutz“ ist ursprünglich ein Vorläufer des heutigen Begriffs Umweltschutz. Er wurde von Ernst Rudorff im Jahr 1866 geprägt. Mit Heimatschutz ist ein umfassender Schutz der als Heimat bezeichneten, vertrauten – nicht nur natürlichen – Umwelt gemeint: Naturschutz, Landschaftsschutz, Denkmalschutz, Traditionsschutz usw. Es geht dabei vor allem darum, der Veränderung der Umwelt durch Baumaßnahmen aller Art Einhalt zu gebieten.

Populär wird der Begriff im zunehmenden Nationalismus ab der Gründerzeit und äußert sich in Ausdrücken wie Heimatschutzarchitektur, militarisiert dann aber zunehmend, und steht in der Zwischenkriegszeit für Gruppierungen aller politischen Ausrichtungen, im Kärntner Abwehrkampf für Heimwehr, im zweiten Weltkrieg aber auch Widerstandsgruppen (Oberstdorfer Heimatschutz). Nach dem Krieg lebt er in den Heimatschutzbataillonen als Reserveeinheiten der Bundeswehr fort.

In der Schweiz erhält sich der Begriff politisch relativ unbelastet und steht allgemein für Denkmalschutz, Heimatpflege im weiteren Sinne.

Ein neues Wiederaufleben des Heimatschutzgedankens im militärischen Sinne folgt auf die Attentate des 11. Septembers 2001, in deren Folge die home security-Bewegung in den USA zur Gründung eines Heimatschutzministeriums führt.

Exil und Utopie

Im 20. Jahrhundert wandelte sich der Heimatbegriff abermals. Während die Heimat der Propagandisten einer heilen Welt, als die die „Heimatbewegten“ oft betrachtet wurden, realitätsfern war, nahmen sich nun Schriftsteller, die selber fern ihrer Heimat waren, zur Aufgabe, über ihre Heimat zu berichten, die sie durch Flucht oder Vertreibung verloren hatten. Dabei versuchten sie, ihre Heimat, auch wenn sie diesen Begriff nicht immer benutzten, so realistisch zu beschreiben, wie sie sie in Erinnerung hatten. Die wohl berühmtesten Beispiele hierfür sind Thomas Mann, Bertolt Brecht, Alfred Döblin, Lion Feuchtwanger, Leonhard Frank, Ludwig Marcuse und Franz Werfel.

Anknüpfend an diese Exilliteratur wird Heimat auch als eine noch-nicht-erreichte beschrieben. Das Noch-Nicht, das konkret Utopische ist Ernst Blochs Begriff von Heimat, den er in seinem Hauptwerk Das Prinzip Hoffnung im US-amerikanischen Exil entwarf. Für Bloch, der als Kriegsgegner 1914 das wilhelminische Deutschland, in den dreißiger Jahren als marxistischer Jude Nazi-Deutschland verlassen musste und in den fünfziger Jahren aus der DDR zwangsemigrierte, liegt die Heimat jenseits der Klassengesellschaft. So fasst er Karl Marx Thesen über Feuerbach wie folgt zusammen:[6]

„Die vergesellschaftete Menschheit im Bund mit einer ihr vermittelten Natur ist der Umbau der Welt zur Heimat.“

Bernhard Schlink brachte hierauf aufbauend Heimat als Utopie in einem Essay wieder ins Gespräch. Diese Vorstellung schiebt den ort-gebundenen Anteil des Begriffs ausdrücklich beiseite und betrachtet Heimat als „Nicht-Ort“: ein Gefühl, eine Hoffnung, eine Sehnsucht, zu erleben vor allem im Exil. Dieser Gedanke sei schon lange vorgebildet in der christlichen Vorstellung von der Erde, die dem Menschen, seit er das Paradies verwirkt, nur noch Exil sei.

Aktuelle Rechtsfragen

Zu historischen Rechtsfragen siehe

Das „Recht auf Heimat“ im nationalen und im Völkerrecht

Rechtsinhaber: Opfer politischer oder ethnischer Verfolgung

Als „Heimat“ gilt für den Staatsrechtler und Politikwissenschaftler Peter Pernthaler das „eigene Land“ eines Volkes oder einer Volksgruppe. „Die konkrete siedlungsgeschichtliche Heimat ist in diesem Sinne ebenso untrennbarer Bestandteil ethnischer Identität wie Sprache, Geschichte und Kultur.“[7] Allerdings gebe es außerhalb des deutschsprachigen Raums kaum ausdrückliche Hinweise auf ein „Recht auf Heimat“. Gleichwohl müssten Vertreibungen und ein Austausch der Bevölkerungen gegen deren Willen als Verstöße gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker bewertet werden. Am ehesten lasse sich noch ein Recht auf „Rückkehr in das eigene Land“ aus Art. 12 Abs. 4 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte von 1966 ableiten („Niemand darf willkürlich das Recht entzogen werden, in sein eigenes Land einzureisen.“)

Der Völkerrechtler Alfred de Zayas erklärte am 9. Oktober 2004 in einer Rede vor dem Bund der Vertriebenen:[8]

„Es gibt keinen Zwang, in der Heimat zu leben, jedoch gibt es ein Recht, in der Heimat zu verbleiben und nicht von dort vertrieben zu werden. Wenn man vertrieben wird, gibt es dann ein Rückkehrrecht.“

Rechtsinhaber: Opfer der Unbewohnbarkeit ihres Heimatortes

Art. 11 GG garantiert als Bürgerrecht allen deutschen Staatsbürgern das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Dazu gehört das Recht, den Wohnort innerhalb Deutschlands frei zu wählen und dort wohnen zu bleiben. Diese Form der Freizügigkeit nennen einige Juristen Recht auf Heimat. Dieses Recht setzt allerdings voraus, dass Bewohner eines Hauses oder einer Wohnung deren Eigentümer bzw. unkündbare Mieter oder Pächter sind. Wenn etwa eine Betreibergesellschaft das Eigentum an allen Häusern eines Dorfes erworben hat, das einem Braunkohletagebau weichen soll (auch durch rechtmäßige Enteignungen), dann ist das „Recht auf Heimat“ gegenstandslos geworden.[9]

Auf ein „Recht auf Heimat“ berufen sich weltweit Menschen, deren Wohngebiete unbewohnbar geworden sind bzw. zu werden drohen, z.B. Bewohner von Atollstaaten und von niedrig gelegenen Gebieten, die vom Meeresspiegelanstieg bedroht sind.

Diskriminierung „Heimatfremder“

Art. 3 Abs. 3 des GG lautet:

„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Mit Heimat ist in diesem Fall die ethnische oder räumliche Herkunft, mit Herkunft die soziale Herkunft eines Menschen gemeint.

Dieser Artikel wendet sich gegen die negative Seite des Denkens in Kategorien der „Heimat“, die in dem Wunsch nach Abgrenzung, d.h. der Versuchung besteht, Zugezogene aller Art als „Heimatfremde“ zu diskriminieren.

Der Begriff „Heimatstaat“

Als „Heimatstaat“ gilt im deutschen Recht derjenige Staat, dessen Angehöriger ein Mensch ist, und zwar unabhängig davon, ob der Betreffende diesen Staat als seine Heimat empfindet oder nicht. Nur in diesen Staat kann er ausgewiesen oder abgeschoben werden, wenn dies rechtlich zulässig ist.

Im Völkerrecht gilt der Grundsatz: „Der Ausländer steht auch im Ausland unter dem Recht und der Hoheitsgewalt seines eigenen Staates.“ So kann sich beispielsweise ein nach dem Recht seines Heimatsstaates Wehrpflichtiger seiner Wehrpflicht rechtlich nicht dadurch entziehen, dass er diesen verlässt.[10]

„Heimat“ in anderen Sprachen

Wenn man versucht, das deutsche Wort Heimat in andere Sprachen zu übersetzen, gehen leicht von der sehr umfassenden Bedeutung wichtige Teile verloren.

Ins Englische lässt sich das Wort am ehesten mit homeland oder native land übersetzen.

Auf Französisch kann man lieu d’origine sagen oder pays natal. Wenn die eigene Heimat angesprochen werden soll, überzeugt am besten die einfache Wendung mon pays.

Ähnlich intim wie das deutsche Wort Heimat mutet die tschechische Vokabel domov an, sie enthält denselben Wortstamm wie dům „Haus“ und domek „Häuschen“.

Andere Übersetzungen:

Wiktionary: Heimat – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Geschichtliche Wendungen

In Deutschland wurde der Begriff Heimat politisch wirksamer als zuvor mit den Befreiungskriegen und der gleichzeitigen Geistesbewegung der Romantik. In deren Nachfolge stand die völkische Bewegung während der Weimarer Republik. Dann wurde die um 1890 entstandene Heimatschutzbewegung von der NSDAP aufgegriffen und in ihren Dienst gestellt.

Siehe auch

  • Heimweh – als die Sehnsucht sowohl nach dem Daheim (dem eigenem Haus oder Wohnung) oder der Heimat

Literatur

  • H. Bausinger, K. Köstlin (Hrsg.): Heimat und Identität. Probleme regionaler Kultur.Neumünster 1980
  • Wilfried Belschner, u. a. (Hrsg.): Wem gehört die Heimat? Beiträge der politischen Psychologie zu einem umstrittenen Phänomen (1995) Opladen: Leske+Budrich
  • Horst Bienek (Hrsg.): Heimat: neue Erkundungen eines alten Themas; Hanser, München 1985
  • Ernst Bloch: Das Prinzip Hoffnung
  • Egbert Daum: Heimat machen! Über Verbindungen von Ort und Selbst. In: Heimatpflege in Westfalen 20 (2007), Heft 2, S.1–10. Website: http://www.lwl.org/westfaelischer-heimatbund/pdf/Heimatpfl%20in%20Westf_Internet.pdf
  • W. Gössmann (Hrsg.) und Roth, K.-H. (Hrsg.): Literarisches Schreiben aus regionaler Erfahrung; Paderborn 1996
  • Karen Joisten: Philosophie der Heimat. Heimat der Philosophie, 2003
  • Edeltraud Klueting (Hrsg.): Antimodernismus und Reform. Beiträge zur Geschichte der deutschen Heimatbewegung. – Darmstadt: Wiss. Buchges., 1991.
  • Norbert Mecklenburg: Die grünen Inseln: zur Kritik des literarischen Heimatkomplexes; Iudicum-Verlag, München 1987
  • Hartmut Mitzlaff: Heimatkunde und Sachunterricht – Historische und systematische Studien zur Entwicklung des Sachunterrichts – zugleich eine kritische Entwicklungsgeschichte des Heimatideals im deutschen Sprachraum, 3 Bände. Dortmund 1985.
  • E. Moosmann: Heimat. Sehnsucht nach Identität. Berlin 1980
  • M. Neumeyer: Heimat. Zu Geschichte und Begriff eines Phänomens. Kiel 1992
  • Rolf Petri: Deutsche Heimat 1850–1950. In: Comparativ. Leipziger Beiträge zur Universalgeschichte und vergleichenden Gesellschaftsforschung, Jg. 11 (2001), Nr. 1, S. 77–127.
  • Alexander Ritter (Hrsg.): Literaten in der Provinz- Provinzielle Literatur?; Westholsteinische Verlags-Anstalt Boyens, Heide in Holstein 1991
  • Eduard Spranger: Der Bildungswert der Heimatkunde. 1923, 7. Aufl. Stuttgart 1967
  • W. Thuene: Die Heimat als soziologische und geopolitische Kategorie.Würzburg 1987
  • K. Weigelt (Hrsg.): Heimat, Tradition, Geschichtsbewußtsein.; Mainz 1986
Wiktionary: Heimat – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wikiquote: Heimat – Zitate

Sehnsucht nach Heimat. Der Spiegel 40/1984. 1. Oktober 1984. Titelgeschichte

Einzelnachweise

  1. Marcus Tullius Cicero, Tusculanae disputationes, 5, 108
  2. Liane Dirks: Auswanderung in die eigene Heimat. Lea Fleischmann und Chaim Noll schreiben über ihr Leben in Israel. Deutschlandfunk 22. Mai 2006
  3. Achim Frohnhofen Raum - Region - Ort. Sozialräumliche Perspektiven Jugendlicher aus einer Landschaft zwischen Umstrukturierung und Demontage. Dissertation 2001. S. 126
  4. Christian Graf von Krockow: Vom Recht und Unrecht auf Heimat; Gewerkschatliche Monatshefte, Ausgabe 4/1988.
  5. Die Angst vor dem Heimatverlust. Interview zu Stuttgart 21. Stuttgarter Zeitung. 6. März 2010
  6. Ernst Bloch: Das Prinzip Hoffnung S. 334
  7. Peter Pernthaler: Abschnitt Das Recht auf Heimat. In: ders.: Allgemeine Staatslehre und Verfassungslehre; Wien, New York: Springer, 1986; S. 58 f.
  8. Alfred de Zayas: Wer hat Anspruch auf Heimatrecht?. Rede vom 9. Oktober 2004
  9. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. September 2008 in Sachen Garzweiler II
  10. Georg Dahm / Jost Delbrück / Rüdiger Wolfrum: Völkerrecht Band I/2. § 98: Der Ausländer und sein Heimatstaat De Gruyter. 2002