Kraftfahrzeughilfe bezeichnet in Deutschland rechtlich definierte Unterstützungsleistungen für Schwerbehinderte zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs, für eine behinderungsbedingte Zusatzausstattung und zur Erlangung einer Fahrerlaubnis.
Kraftfahrzeughilfe wird erbracht, wenn die Versicherten infolge Art oder Schwere des Gesundheitsschadens nicht nur vorübergehend auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen sind, um die Teilhabe am Arbeitsleben oder am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.
Hierzu liegen entsprechende Bestimmungen vor im
- Sozialgesetzbuch SGB VII mit dem § 40 „Kraftfahrzeughilfe“ sowie
- in der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung