Hochschule
Eine Hochschule ist im weiteren Sinne eine zusammenfassende Bezeichnung für eine Universität, eine Fachhochschule oder eine Kunsthochschule. Im engeren Sinn bezeichnet eine Hochschule eine Einrichtung die Forschung betreibt, wissenschaftliche Lehre vermittelt und akademische Grade verleiht, die jedoch gegenüber einer Universität über ein eingeschränktes Studienangebot verfügt. Ein Beispiel hierfür sind technische oder medizinische Hochschulen, wenngleich zahlreiche technische Hochschulen um ihre Gleichrangigkeit mit den althergebrachten Universitäten zu betonen in Technische Universität umbenannt wurden, wie etwa die TU Darmstadt oder die TU München. Man unterscheidet staatliche und nichtstaatliche Hochschulen. Nichtstaatliche Hochschulen werden von Kirchen, Gemeinden aber auch von Stiftungen und in neuerer Zeit auch von Privatunternehmen getragen. Die rechtliche Stellung von Hochschulen wird durch das Hochschulrecht geregelt, welches Länderkompetenz ist. Der Bund hat jedoch eine Rahmenkompetenz und übt diese im Hochschulrahmengesetz aus.
Die an einer Hochschule eingeschriebenen Studierenden bilden die Studierendenschaft, ihre Selbstverwaltung und Interessenvertretung wird dabei in den meisten Bundesländern als verfasste Studierendenschaft bezeichnet.
Für den Betrieb von Mensen und Wohnheimen, für BAföG-Verwaltung und für weitere Angebote im Umfeld einer Hochschule sind die Studentenwerke zuständig.
Die Volkshochschulen sind keine Hochschulen.
Siehe auch: Hochschulwesen, Fakultät, Dekan ...