Internationale Arbeitsorganisation
Die Internationale Arbeitsorganisation IAO (International Labour Organization, ILO) war ursprünglich eine ständige Einrichtung des Völkerbundes mit dem Ziel der Sicherung des Weltfriedens auf der Grundlage sozialer Gerechtigkeit. DIe IAO begann ihre Tätigkeit am 11. April 1919 in Versailles. Seit dem 14. Dezember 1946 ist sie eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen und hat ihren Sitz in Genf. Die IAO hat 174 Mitglieder.
Organe
- Internationale Arbeitskonferenz (International Labuor Conference): Tritt einmal jährlich in Genf zusammen, beschliesst Rechtsakten und das Budget der IAO. Im höchsten Organ der IAO hat jeder Mitgliedsstaat 4 Delegierte.
- Verwaltungsrat (Governing Body): Die Exekutive der IAO besteht aus 56 Personen und trifft sich dreimal jährlich.
- Internationales Arbeitsamt (International Labour Office): Übernimmt die Funktion eines Sekretariates und führt regelmässige Statistiken über die Arbeitsmarkt- und arbeitsrechtliche Situation in den Mitgliedsländern.
Sämtliche Organe der IAO sind jeweils mit Vertretern der Regierungen, der Arbeitnehmerorganisationen und der Arbeitgeberorganisationen besetzt. Das Verhältnis ist 2:1:1, d.h. jeder Mitgliedsstaat hat 4 Vertreter.
Arbeitsweise
Die IAO arbeitet rechtsverbindliche Übereinkommen (Conventions) sowie Empfehlungen an die Mitgliedsstaaten aus. Davon werden verschiedene Gebiete des Arbeitsrechtes betroffen: Standards für den Mutterschutz, Schutz von temporären Angestellten, Altersgrenzen für bestimmte Arbeiten, etc. Insgesamt existieren bis heute 181 Übereinkommen und 189 Empfehlungen.
Mitglieder müssen die IAO über die Umsetzung der von ihnen ratifizierten Übereinkommen sowie über den Stand seiner nationalen Legislation in Bezug auf das Arbeitsrecht und den Arbeitsschutz regelmässig Bericht erstatten.
Literatur
- Stefan Brupbacher: Fundamentale Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation: eine Grundlage der sozialen Dimension der Globalisierung. Stämpfli, Bern 2002.