Gebäude
Gebäude sind selbständig benutzbare, überdachte Bauwerke, die auf Dauer errichtet sind und die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen.
Dabei kommt es auf die Umschließung durch Wände nicht an. Die Überdachung allein ist ausreichend. Gebäude müssen jedoch eine selbständige baukörperhafte Begrenzung aufweisen und für sich benutzbar sein.
Als einzelnes Gebäude gilt jedes freistehende Gebäude oder bei zusammenhängender Bebauung, zum Beispiel Doppel-, Gruppen- und Reihenhäuser, jedes Gebäude, das durch eine vom Dach bis zum Keller reichende Brandmauer von anderen Gebäuden getrennt ist. Sofern eine Brandmauer nicht vorhanden ist, gelten die zusammenhängenden Gebäudeeinheiten als einzelne Gebäude, wenn sie ein eigenes Erschließungssystem (eigener Zugang und eigenes Treppenhaus) und ein eigenes Ver- und Entsorgungssystem besitzen und für sich benutzbar sind.
Auch selbständig benutzbare unterirdische Bauwerke, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen, gehören zu den Gebäuden.
Die Gebäude werden unterschieden nach Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Nicht als Gebäude gelten Unterkünfte, behelfsmäßige Nichtwohngebäude, freistehende selbständige Konstruktionen, Schacht- und Stollenbauten des Bergbaus.
- Quelle: Statistisches Bundesamt
siehe auch: Wohnhaus, Hochhaus, Wolkenkratzer