Der Amtsdirektor ist Hauptverwaltungsbeamter und ausführendes Organ eines brandenburgischen Amtes (Gemeindeverband). Als Wahlbeamter auf Zeit wird er für eine Amtszeit von acht Jahren vom Amtsausschuss, als dem höchsten Organ des Amtes, gewählt.
Er leitet die Verwaltung, nimmt die Außenvertretung des Amtes und der amtsangehörigen Gemeinden wahr, bereitet deren Beschlüsse vor und führt sie durch. Als Chef der Verwaltung ist er auch für die innere Organisation der Verwaltung und alle Geschäfte der laufenden Verwaltung zuständig.