Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt2

Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 1. März 2010 um 21:17 Uhr durch Blunt. (Diskussion | Beiträge) (Neuer Abschnitt Sind Stasi-Bilder Public Domain). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt2/Intro


Verwendung fremder WP-Bilder auf Panoramio

Folgende Bilder von mir wurden alle vom gleichen Benutzer als "eigenes Werk" ohne eine Freigabe von mir auf Panoramio hochgeladen:

Daher meine Frage: Ist das so rechtens? Und falls nein: Was kann man dagegen tun? Gruß, -- Felix König Artikel Portal 15:57, 21. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

die fotos aus panoramio sind als cc-by-nc-nd 3.0 gekennzeichnet, was angesichts der von dir gewählten lizenzen natürlich falsch ist. zudem müsste der panoramio-uploader "redfox" je nach gewählter lizenz die quelle bzw. den autoren (also dich) benennen. tut er auch nicht.
ich würde den user nett, aber nachdrücklich anschreiben. bei nicht-reaktion kontaktversuch über den plattform-betreiber. zuletzt könntest du dir das nehmen des rechtsweges überlegen. --JD {æ} 16:07, 21. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Vielen Dank für die Information. Das dachte ich mir schon. Einen Panoramio-Account habe ich allerdings nicht (und will eigentlich auch keinen). Gruß, -- Felix König Artikel Portal 16:10, 21. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Und überhaupt hat der Benutzer bislang ausschließlich Wikipedia-Fotos hochgeladen. Gruß, -- Felix König Artikel Portal 16:11, 21. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
(nach BK) Mail an Panormaio --Martina Nolte Disk. 16:15, 21. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Das wäre möglich. Gruß, -- Felix König Artikel Portal 16:16, 21. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Mail an Ralf, wenn das alles nichts hilft. --Marcela   22:58, 21. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Mail an Panoramio ist raus. Vielen Dank für dein Angebot, Ralf, ich komme evtl. (hoffentlich nicht) darauf zurück. Gruß, -- Felix König Artikel Portal 18:55, 22. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Sind jetzt alle gelöscht worden. Vielen Dank noch mal für die Hilfe. Gruß, -- Felix König Artikel Portal 20:30, 24. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Sujetwagen von der Fasnacht (Schweiz)

Hallo! Ich habe Bilder von beleuchteten Sujetwagen ("Ladäärne") vom Basler Morgestraich - also in der Schweiz - gemacht, die nach meiner Einschätzung wohl nicht ganz ohne Schöpfungshöhe sind. Darf ich die Bilder ohne Probleme in die deutschsprachige Wikipedia hochladen? Die Urheber sind mir in den meisten Fällen nicht bekannt, da ich mir die Fasnachtscliquen nicht aufgeschrieben habe. Da die Aufnahmezeit zwangsläufig zwischen 04:00 und 06:00 Uhr nachts lag (= stockdunkel), habe ich die meisten aus lichttechnischen Gründen ohne viel Umgebung fotografiert, so dass die Panoramafreiheit wahrscheinlich nicht zum Tragen kommt, oder?Ist der Umweg über Hochladen auf Commons und anschließendes Einbinden in Artikel der deutschsprachigen Wikipedia möglich? Soll ich mal ein Beispielbild zur Verdeutlichung hochladen, kann ja gleich wieder gelöscht werden? Gruß, --Latschari 21:28, 23. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Die Frage habe ich mir kürzlich auch gestellt. Panoramafreiheit scheidet aus, nicht weil du das Objekt allein fotografiert hast (was durchaus erlaubt wäre), sondern weil es sich nicht um ein dauerhaft installiertes Objekt handelt. Am einfachsten wäre es vermutlich schon, du würdest die Cliquen ausfindig machen und fragen. Du kannst vielleicht über die Homepage der Basler Fasnacht die Themen der einzelnen Cliquen finden und so die Motive zuordnen. Ich kann mir vorstellen, dass du die Bewilligung bekommst, denn nach der Fasnacht nützen ihnen die Wagen eh nichts mehr. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 23:32, 23. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Ich denke auch das PaterMcFly vorgehen die beste Lössung ist. Die Wahrscheinlichkeit ist, wenn Anfrage gut formuliert ist, sogar hoch das du eine Freigabe erhälst. Da es sich ja um kein Kunstwerk eines Künstlers handelt, der damit Geld verdienen will, sondern um eines womit man an die Öffentlichkeit will. Klar man könnet auch argumetieren Fasnacht = Demostation = Gebrauchskunst (und endsprechend hoch muss die Schöpfunghöhe sein), wobei ich hier durchaus die Möglichkeit seh das die Schöpfunghöhen-Schwelle für Gebrauchgegenstäde klar übertroffen wird (Wäre eh Einzelfall endscheideung). -- Bobo11 23:41, 23. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Es wäre zu prüfen, ob die Wagen nach Schweizer Recht geschützt sind. Sind sie es nicht, sind sie es auch nicht in D und Ö, also hier verwendbar. --FrobenChristoph 01:19, 24. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

@FrobenChristoph, lies bitte mal meine Satz oben noch mal genau. Ich befürchte ja das die nach Schweizer Recht geschütz sein könnten (Als Kunstwerk, wenn man den Fasnachstwagen denn als solche bezeichen kann, sind sie es sicher. Nicht aber zwingen wenn Fasnachtswagen unter Gebrauchkunst fallen). Allerdings seh ich durchaus die Möglichkeit das man eine Freigabe krige. Wenn die da ist, ist das Detail ob auch SH auch als Gebrauchgegenstand oder nicht, eh egal. Bobo11 17:43, 24. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Schöpfungshöhe ist allerdings eindeutig, darüber brauchen wir wohl nicht zu diskutieren. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 19:50, 28. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Nochmals Richtlinienvorschlag

[1]. Da anscheinend Konsens besteht, könnte jemand den Baustein basteln? --FrobenChristoph 01:22, 24. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Wikipedia:Bildrechte#Pragmatische Regelung bei einfachen Lichtbilder, die vor mehr als 50 Jahren veröffentlicht wurden. -- ST 15:56, 24. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Ich habe bei der Gelegenheit auch mal gleich unsere Regelung 1. Weltkrieg wieder aufgeführt. --Marcela   16:04, 24. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Gibt's dazu auch ein Bapperl? -- ST 16:14, 24. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Ich weiß nicht, ob da eins existiert hat. --Marcela   16:34, 24. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Nachträgliche Lockerung von Bildlizenzen

Ich habe einige Bilder bei Wikimedia hochgeladen, die ursprünglich als GFDL bzw. CC-By-SA (doppel-)lizenziert sind. Da ich einige Bilder gerne minimalrestriktiv als CC-By lizensieren möchte (u.a. nachdem mir in Diskussionen etliche Probleme mit Copyleft klargeworden sind), meine Frage: Ist es möglich, eine Lizenz nachträglich in eine weniger restriktive Lizenz umzuändern? Mir ist klar, dass Lizenzänderungen normalerweise nicht möglich sind (siehe dazu das Diskussionsarchiv), aber da wird nirgends auf den Fall eingegangen, dass lediglich Restriktionen entfernt werden. Zudem meine ich, dass in Wikimedia/pedia nur max. zwei Lizenzen pro Datei zulässig sind (zumindest habe ich noch keine Dreifachlizenz gesehen), außerdem würde eine Dreifachlizenz der Art GFDL & CC-By-SA & CC-By (insbesondere letztere beiden) wohl Zweifel an der geistigen Gesundheit des Benutzers aufkommen lassen. CC-By-SA in CC-By umwandeln wäre also meiner Meinung nach am saubersten, da ja nur zusätzliche Freiheiten gewährt werden. Aber wäre das auch a) rechtlich und b) nach der Wikimedia-Policy zulässig?--SiriusB 13:07, 24. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Lockern geht, nur die andere Richtung geht nicht. Wurde mir zumindest in einem ähnlichen Fall genau so gesagt. --Paulae 13:11, 24. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Ganz persönliche Meinung: Klar geht das, wenn's der Bild-Uploader macht. Bitte mit entsprechendem Kommentar in der Zusammenfassung (sonst hält das nochw er für Vandalismus). --Guandalug 13:19, 24. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Als Urheber kannst du natürlich deine Lizenzen lockern. Auch eine Dreifachlizenz ist durchaus möglich. Auch wenn´s blöd aussehen mag, ist es durchaus möglich, CC-by-sa und CC-by hinzuschreiben. Da aber die eine Lizenz, die andere überflüssig macht, kann man sich die restriktivere dann auch schenken. -- Chaddy · D·B - DÜP 14:38, 24. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Nicht nur als Urheber werden Lizenzen gelockert. --Marcela   19:45, 24. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
In welchem Zusammenhang steht dies jetzt mit der Frage?--SiriusB 11:22, 25. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Danke für die schnellen Antworten!--SiriusB 11:22, 25. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Meine Empfehlung sieht in dem Fall so aus, die „Lockerung“ als zusätzliche Lizenz einzusetzen, damit die Lizenzhistorie dokumentiert ist und für eine bereits erfolgte Weiternutzung unter dem bisherigen Lizenzmodell Kontinuität besteht. --Eva K. ist böse 12:12, 1. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

Videospiel-Sprites

Ist es erlaubt, Bilder von Sprites einzufügen? Konkret ginge es mir um solche Bildchen für den Artikel Super Mario Bros. Hat so etwas Schöpfungshöhe? Wenn erlaubt, wie sollte ich die Datei hochladen und mit welchen Lizenzhinweisen? Grüße Umweltschutz Sprich ruhig! Bewerte ruhig! 15:17, 24. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Hi Umweltschützen!
Fals das Bild keine SH hat, dann ist der Baustein {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} der richtige. Dem verlinkten Bildchen würde ich die SH absprechen, da wartest Du aber besser noch mal auf andere Meinungen ;)
Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 15:26, 24. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Ja, sind halt noch weitere Bilder wie [2], [3] oder [4]. Vielleicht könnte man so etwas ja sogar als SVG einbinden. Ist aber nicht dringend, erst ab Freitag kann ich anfangen, mich mit den Sprites genauer auseinanderzusetzen. Grüße Umweltschutz Sprich ruhig! Bewerte ruhig! 15:37, 24. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Sehr problematisch und meines Wissens in Literatur und Rechtsprechung noch nie behandelt. Die technischen Vorgaben schränken die Darstellung der Figuren sehr weitgehend ein, daher kann man einerseits darauf abstellen, dass keine Schöpfungshöhe vorliegt. Oder man nimmt, wie es die Rechtsprechung bei anderen Sachverhalten aus dem Urheberrecht tut, an, dass wegen den geringen Spielräumen schon geringe Individualität die Schutzschwelle erreicht. Sicher dürfte sein, dass die zentralen Elemente des Gamedesigns über angewandte Kunst hinausgehen. Damit fallen nach meiner Ansicht gerade die für eine Enzyklopädie relevanten Leitfiguren eines Games eher aus. --h-stt !? 17:01, 25. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Freie Fakten vs Schöpfungshöhe von Datenbanken

Ist es zulässig Namensherkunft und Benennungsdatum von einzelnen Straßen aus entsprechenden Datenbanken zu entnehmen? Konkret: Darf beispielsweise für die Liste der Straßen und Plätze in Berlin-Friedrichshain http://berlin.kauperts.de/ herangezogen werden? Siehe auch Diskussion. --Nicor 18:36, 24. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Solange du nicht die ganze Datenbank oder wesentliche Teile davon übernimmst, ist das völlig ok. -- Chaddy · D·B - DÜP 18:47, 24. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Nicor, wenn Du hier schon fragst, solltest Du auch darauf hinweisen, das Ihr plant, solche Art von Listen über sämtliche Berliner Ortsteile zu erstellen. Das ist das Kernproblem, nicht ob solche Liste paar Datensätze übernimmt. Nur wenn es um mehrere Hunderte bis Tausende geht, sieht der Fall ganz anders aus.Oliver S.Y. 22:23, 24. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Trotzdem kann eine Datenbank nicht verhindern, dass jemand anderes eine ähnliche Datenbank zu gleichen Thema anlegt. Wichtig ist eben das sie die beiden nicht wie eine Ei dem andern gleichen, sondern unterschiedlich aufgebaut und gestalltet sind, auch wenn sie sich auf die gleich Quelle berufen. Probelmatisch wird's dann, wenn sie gleich sind (da reklamiert der der sie zuerst erstellt hat zurecht, ich sag nur C&P). Nicht problematisch ist es dann, wenn sie nur das gleich Thema behandeln, aber wirklich unterschiedlich aufgebaut sind. Tip: Einfach alles vermeiden was den Anschein erweckt man habe einfach kopiert (z.b. Sortierbare Tabelle verwenden die mehr Funtionen hat als die Quelle. Ander Reihenfolge der Spalten usw).Bobo11 22:58, 24. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Nein, aber man kann in Teufelsküche kommen wenn man die absichtlich eingebauten Fehler kopiert. Daran erkennt man wenn jemand ein Datenbankwerk übernimmt. Und in einer Liste von Straßen lässt sich ganz einfach eine Straße verstecken, die es in Wirklichkeit nicht gibt.--84.160.196.244 23:47, 25. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Es geht ja um die Frage ob man solche Daten übernehmen darf. Falls ja, müsste man folglich auch falsche Daten übernehmen dürfen. Das gilt es lediglich im Sinne der Richtigkeit der Wikipedia zu vermeiden. Tatsächlich sollten die Listen allerdings nochmal mit Hilfe einer Straßenkarte überprüft werden. --Nicor 02:48, 26. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Wehrhahn-Linie Streckenplan Schöpfungshöhe

Hallo, erreicht diese Grafik die nötige Schöpfungshöhe um geschützt zu sein? Danke!--Tankwart 00:57, 25. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Für die kleine Münze wird das reichen. Lass den Plan doch von der WP:Kartenwerkstatt nachbauen. 82.113.106.30 17:52, 1. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

Kalischerfenster

Hallo. Könnt ihr bitte mal Datei:Lk Kalischerfenster.jpg auf de-WP- und Commons-Tauglichkeit prüfen? Ist da noch eine Freigabe per OTRS notwendig? --Leyo 17:15, 25. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Ich verstehe die Angaben nicht. Entweder ein unbekannter gotischer Meister (wenn alt) oder aus dem Jahr 1953. Wenn sich die Arbeiten 1953 auf die Restauration beziehen, dann ist alles in Ordnung und wir brauchen keine E-Mail des seit 800 Jahren toten Glaskünstlers. --h-stt !? 17:29, 25. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Ich verstehe das so, dass es das Fenster schon länger gibt, es aber erst 1953 eingebaut wurde (warum auch immer). Dann wäre das ok. -- Chaddy · D·B - DÜP 18:00, 25. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Auf Georg Kalischer heißt es "neogotisch", also nicht gar so alt oder gar aus dem Jahr 1953. -- bgfx - Diskussion 18:23, 25. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Bei einem Künstler der Neogotik ist möglich, dass er < 70 Jahre tot ist. Siehe J.F. Klomp (†1946). Der kann es nicht sein, da Architekt, soll nur ein Beispiel sein. --80.94.82.55 19:29, 25. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Danke für die Antworten. Scheint komplizierter zu sein als ich angenommen hatte. Ich habe daher mal den DÜP-Baustein ergänzt. --Leyo 19:50, 25. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Es ist zumindest ein Hinweis auf Wilhelm Derix, der 1919 verstorben ist, gegeben. Damit wäre das Werk seit 20 Jahren gemeinfrei. -- Yellowcard 21:28, 25. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Vielleicht wurde das Fenster ja auch von der Straße aus fotografiert und fällt unter Panoramafreiheit? --Paulae 15:04, 26. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Das Fenster stammt aus dem Besitz der Eheleute Kalischer und wurde 1953 der Lukasgemeinde, Frankfurt am Main, geschenkt. Es befindet sich in der Sakristei der Lukaskirche. Der Einbau erfolgte durch die Firma Derix, vorher befand es sich im Wohnhaus der Eheleute. Das Bleiglasfenster ist vom Stil her neogotisch, ersichtlich am Beisammensein von Kelch und Adler(kopf), wofür es in der Gotik keinen Vergleich gibt. Wie und wann Kalischer in den Besitz des Werkes gekommen ist, ist unbekannt, jedoch nicht vor 1895, dem Jahr seiner Taufe. "Kalix" bedeutet Kelch und Kalischer dürfte sich deshalb mit dem Motiv identifiziert haben (der Name Kalischer stammt allerdings von einem anderen, polnischen Wort ab). Der Künstler des Fensters bzw. die betreffende Werkstatt, dürfte es um 1880 erschaffen haben. Es wird sich wohl ursprünglich in einem Sakralraum befunden haben - und da hängt es nun wieder. Derix hat keine Rechte an dem Kunstwerk, da habe ich bereits nachgefragt. Alter und Öffentlicher Raum dürften m. E. ausreichen, das Werk zeigen zu dürfen. --Emmaus Disk 16:40, 26. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Wie kommst du auf das Jahr 1880? Von wo wurde das Bild aufgenommen? --Paulae 16:45, 26. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Von wo das Bild aufgenommen wurde ist eigentlich egal, da es eine 2D-Reproduktion ist. Hier ist einzig und allein wichtig, dass der Urheber der Zeichnung nach dem die Glasschiebe angefertiget wurde genügend lange Tod ist. Auf die Panoramafreiheit (also nur Aussenaufnahme zulässig), müssen wir uns nur berufen, wenn das Werk noch geschütz ist (hier eher nicht der Fall). Bobo11 19:53, 26. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Ich habe schon eine Reihe Kunstexperten gefragt, das Bild wird auch in wiki schon eine geraume Zeit gezeigt: Niemand konnte mir bisher sagen, in welcher Künstlergilde oder Dombauschule das Fenster entstanden ist. Ich wäre froh drum, wenn ich's wüßte! Sicher ist, Kalischers Erben oder Verwandte kann man nicht fragen, weil's keine gibt bzw. keine mehr leben. Auch die Akten beim Hauptstaatsarchiv in Wiesbaden enthalten in der Judenvermögensakte keine Angabe über Verfasser oder Zeit. Kalischer wird es irgendwo auf dem Kunstmarkt erworben haben, vermögend war er. Der neue Fundort, ob drinnen ob draußen, spielt keine Rolle, weil es nicht der ursprüngliche ist.--Emmaus Disk 01:11, 27. Feb. 2010 (CET) Vielleicht hilft das noch weiter: Die Kalischers bauten sich 1925 eine Villa, in die das Fenster eingebaut wurde. Da die Maße der Fenster ursprünglich sind, wäre damit der späteste Zeitpunkt des Erwerbs gegeben. Das Fenster kam zwischen 1895 und 1925 in den Besitz der Kalischers. Wenn man Jahre für den vorherigen Standort, Herstellung und Handel einrechnet, sollte der Entwurf älter und es erlaubt sein, das Fenster in wiki zu zeigen. LG --Emmaus Disk 13:08, 27. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Kopieren von kompletten Wikipedia-Artikel

Der Betreiber der PlusPedia-Wiki stellt im Cafe die Frage: Unter welchen Umständen muss die Versionsgeschichte mitgenommen werden? Wenn komplette Wikipedia-Artikel kopiert werden. siehe Link zum Café. Kann bitte da mal ein Experte vorbei schauen und die Frage aus Sicht der WP richtig beantworten. Danke --Elab 10:23, 26. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Hier stehen die aktuellen Nutzungsbedingungen. --Taxman¿Disk? 10:27, 26. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Filmplakat von 1922 auf commons - 50er-Regel für juristische Person?

Hallo, für die Datei Datei:Prana-Film 2.jpg wird auf commons das Ursprungsdatum 1922 angegeben. Der entsprechende Film wurde zwar 1922 uraufgeführt, ob das Plakat jedoch _wirklich_ von 1922 ist, kann ich nicht sicher nachvollziehen. Daher will ich mich bei der geplanten Verwendung auf der Hauptseite (AdT) nicht auf die 1923er-Regel verlassen. (Nachtrag: 23er-Regel ist Quatsch. Photograph/Graphiker ist zwar unbekannt, Urheber jedoch sehr wohl, nämlich Prana-Film.)

Nun die eigentliche Frage: Könnte hier die 50er-Jahre für Publikationen von juristischen Personen zutreffen (es ist ja "nur" das Plakat, keine Filmszene)??

Danke für das Feedback! --Sunergy 14:14, 26. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Lokal wäre die Datei allein deswegen kein Problem, da hier die Schöpfungshöhe wohl nicht erreicht wird. Auf Commons kann man so aber nicht argumentieren. -- Yellowcard 14:24, 26. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
heisst das für die Praxis: auf .de transferieren und dann ist die Verwendung O.K.? (wäre ja fast zu einfach.....) LG, --Sunergy 14:28, 26. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Ja. Bitte einen Admin deines Vertrauens, das hier hochzuladen. Neben SH käme noch die 1923er Regel in Frage, hier gehts also auf jeden Fall, auf Commons jedoch nicht. --Marcela   15:29, 26. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
hey, cool, hier eine Antwort von Marcela, trotz...... (na, lassen wir das). Respekt&Dank. --Sunergy 15:34, 26. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
PS: Urheber: Prana Film ist unmöglich, da Urheber nur natürliche Personen sein können. Nur Menschen können etwas schöpfen, so deutsches Recht. --Marcela   15:37, 26. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
ah, O.K., LUT §3 [5], juristische Person des öffentlichen Rechts ('hatte die beiden Worte überlesen). THX, --Sunergy 16:06, 26. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Dann hab ich mal den LA auf Commons eröffnet, bin mal gespannt.... -- Yellowcard 15:11, 27. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Alte ? Fotos fremder Personen fotografiert von unbekannt in 1938 - 1960 ?

Guten Tag, vorweg: die Bildurheberrechte haben mich mehr verwirrt als aufgeklärt :-()

Ich habe mehrere Aufnahmen unbekannter Urheber aus den Jahren 1938 - 1960, welche mir größtenteils unbekannte Jazz-Musiker bei Jam-Sessions und anderen Zusammentreffen zeigen.

Die Bilder stehen nicht im Netz. Sie stammen aus dem privaten Fotoalbum meines Vaters. Er war an den obigen Veranstaltungen beteiligt und ist auch gelegentlich abgebildet.

Ich möchte einige Artikel mit diesen Bildern ergänzen und evtl. auch einen neuen schreiben.

Haben Sie eine Idee, wie ich mich aus urheberrechtlicher Sicht verhalten soll ?

Danke schön im voraus ein Anfänger Teletick

--95.89.215.13 15:27, 26. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Die Richtige Antwort lautet vermutlich 50 Jahre warten. Dann gilt auch für die jüngsten Bilder die pragmatische PD-Old-100-Jahre-Regelung. Wobei es ja angeblich Studien gibt, dass der Mensch, der 200 Jahre wird, heute schon lebt. Kurz Aus meiner Sicht scheint es auf absehbare Zeit eher unmöglich die Bilder mit Lizenzen zu versehen, die Wikipedia-konform sind.--134.2.3.103 15:32, 26. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Wenn der Urheber unbekannt ist, können wir die Bilder nicht verwenden. --Marcela   15:34, 26. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Schade, wäre interessant gewesen, es ging um den hier schon mehrfach unter verschiedenen Bezeichnungen erwähnten "Hot Club Leipzig", einen während der Nazi-Zeit verbotenen und im Untergrund wirkenden Jazz-Club.

Der / Die originäre(n) Urheber(innen) sind vermutlich schon verstorben oder kennen Wikipedia nicht :-) Gruß Teletick

PS: Das mit dem 50 Jahre warten klappt auch nicht, so lange lebe ich nicht mehr :-(

Urheberrecht erlischt erst 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen. --Marcela   17:08, 26. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Idee: Die Bilder auf einer privaten eigenen Website veröffentlichen und von Wikipedia dorthin verlinken. --DuckobertDag 15:38, 1. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

Screenshots der Wikipedia

Mal eine dumme Frage aus einem „kleinen“ Portal. Wenn man als Anreiz für die Portalmitarbeit Screenshots von Artikeln macht, die es als AdT oder "schon gewusst" auf die Hauptseite geschafft haben. Darf man diese Screenshots dann als Bild wieder hochladen? Und wenn ja, mit welcher Lizenz? BB-Portal dankt! --kingofears¿Disk? 野球 18:38, 26. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Wenn auf dem Screenshot ein Foto oder eine andere Abbildung mit Schöpfungshöhe enthalten sind, dann gilt die Lizenz dieser Abbildung. Der Text drumrum dürfte meistens keine SH aufweisen. Screenshots ohne geschützte Bilder sind also gemeinfrei. --Marcela   19:20, 26. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Anmerkung: Bitte die Screenshots nicht als JPG oder GIF, sondern als PNG hochladen. --Leyo 19:42, 26. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Firma dankt für die Einschätzungen. --kingofears¿Disk? 野球 21:54, 26. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Pragmatische Regelung bei einfachen Lichtbilder, die vor mehr als 50 Jahren veröffentlicht wurden

Wir hatten uns hier vor einiger Zeit (hier und hier) über eine Regelung für einfache Lichtbilder geeinigt. Der Vorschlag war dann von mir umgesetzt worden. Ich hatte dazu eine Vorlage erstellt und eine Regelung in WP:BR eingefügt:

Pragmatische Regelung bei einfachen Lichtbilder, die vor mehr als 50 Jahren veröffentlicht wurden
Die deutschsprachige Wikipedia akzeptiert einfache Lichtbilder, die nachweislich vor mehr als 50 Jahren veröffentlicht wurden.
Zur Kennzeichnung dieser Bilder muss die Vorlage {{Bild-PD-alt-50}} verwendet werden.
Es ist vom Uploader oder von anderen auf der Dateibeschreibungsseite zu belegen, dass
  • das Bild vor mehr als 50 Jahren veröffentlicht wurde und
  • das Bild ein einfaches Lichtbild (§ 72 UrhG) ist, d. h. eine Aufsichtskopie
    • von Münzen und Medaillen
    • von Flachreliefs
    • von Orden und anderen hinreichend falschen Ehrenzeichen darstellt.
Fehlen die genannten Belege oder erweisen sie sich in der Diskussion als unzureichend, werden die betroffenen Bilder nach 14 Tagen wieder gelöscht.

Ohne sich vorab an der Diskussion zu beteiligen oder auch nur hier mal einen Hinweis zu hinterlassen, haben Suhadi Sadono und Lukas9950 meine Änderungen zurück gesetzt und einen Schnelllöschantrag für den Baustein gestellt. Ich halte diese Vorgehensweise für ziemlich daneben. WP:UF ist für meine Begriffe die erste Anlaufstelle für die Klärung solcher Fragen. Einen SLA auf eine hier besprochene und abgestimmte Vorlage, ohne auch nur einen Hinweis an uns oder wenigstens einen der beteiligten Urheberrechtler, kann man - unabhängig von der inhaltlichen Frage - nur als grobe Missachtung unser aller Arbeit hier auffassen. Wir erarbeiten hier seit Jahren die Basis für eine einigermaßen rechtssichere Handhabung verschiedener Rechtsbereiche rund um die Urheberrechte, damit die Wikipedia und die Foundation keine Probleme bekommen und dann erscheinen zwei Benutzer, die auf WP:UF noch nicht sonderlich geglänzt haben und stellen unsere Arbeit hier in Frage. Der Vorschlag stand hier lange genug zur Debatte. WP:UF wird von genügend Benutzern mit teilweise höchst fundierten Kenntnissen im Urheberrecht beobachtet, so dass man auch aus einer Abstimmung unter Beteiligung weniger Benutzer (ohne auch nur einen Widerspruch) auf einen Konsens der Urheberrechtler schließen darf. Wer sich hier an den Diskussionen nicht beteiligt, sollte bitte hinterher nicht ein Fass auf machen - schon gar nicht in dieser Form. Eine Übersicht über die Argumentation findet sich auf der Disk zur Vorlage. Erschreckend fand ich besonders die Forderung, die Rechtslage per Meinungsbild zu regeln. Das zeugt für mich von einem fatalen Missverständnis unserer Möglichkeiten.

Ich würde mich freuen, wenn wir hier die Sache wieder gerade biegen könnten und in einem Bereich Klarheit schaffen, der bislang nicht eindeutig geregelt war. Der Beitrag von ChrisiPK:

Bisher war Konsens, dass wir nicht entscheiden können, was Lichtbildwerk und was Lichtbild ist, weshalb wir alles als Lichtbildwerk behandelt haben. Ausnahmen hierzu waren (schon immer) einfache Reproduktionen, also Münzen/Bücher/etc. auf Scannern. Wozu wir die Vorlage jetzt brauchen sollen, erschließt sich mir nicht. Entweder will sie ein Problem lösen, das keines ist (einfache Repros werden als PD-SH markiert) oder sie macht das Lichtbild vs. -werk-Fass auf, in welchem Fall man das wesentlich breiter diskutieren sollte als nur mit ein paar Leuten auf UF.

erfasst es m. E. auch nicht richtig. Repros von Münzen oder Reliefs etc. können nämlich durchaus geschützt sein. Wer da einer gerichtlichen Entscheidung vorgreifen mag.... In jedem Fall handelt es sich bei den in der Vorlage genannten Fällen bestenfalls um einfache Lichtbilder, die höchstens eine kurze Schutzdauer von 50 Jahren nach Veröffentlichung haben. Aber sie haben diese Schutzdauer vermutlich auch und können nicht einfach mit PD-SH markiert werden. Unsere Vorlage dient damit dem Schutz der Rechteinhabe, indem möglicherweise geschützte Inhalte nicht einfach vorgeblich wegen mangelnder Schöpfungshöhe als PD markiert werden und damit auch dem Schutz des Projekts. Ich freue mich auf eine lebhafte Diskussion. -- ST 10:43, 27. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Ein MB wäre hier das Falscheste, was man machen kann, denn da stimmen Leute miz ab, die das nicht erfassen und verstehen. Gleiches gilt für die WK1-Regelung. --Marcela   11:08, 27. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass wir nicht entscheiden können und auch nicht versuchen sollten, was ein Lichtbild und was ein Lichtbildwerk ist. Einfache Reproduktionen sind nach Auffassung der Foundation urheberrechtlich nicht schützbar (siehe auch commons:COM:ART), auch wenn manche Rechtssysteme das anders sehen mögen. Alles, was keine einfache Reproduktion mehr ist, sollten wir IMHO als Lichtbild behandeln.
Ob ein MB hier sinnvoll ist, wage ich auch zu bezweifeln. Wo aber sehr wohl ein MB sinnvoll wäre, ist die Regelung zum ersten Weltkrieg. Hier geht es nicht um eine rechtliche Frage, sondern darum, ob man annehmen darf, dass Urheber von Kriegsbildern inzwischen lange genug tot sind. Zu behaupten, alle Fotografen aus dem ersten Weltkrieg seien gestorben, ist nicht zielführend und dient keinesfalls dem Schutz des Projekts. Commons hat da eine sehr schöne Richtlinie, commons:COM:PRP, an der wir uns meines Erachtens hier auch orientieren sollten: Wenn Zweifel daran bestehen, dass ein Bild gemeinfrei ist, dann lieber nicht hochladen. Wir begeben uns schon mit der 100-Jahre- und der 1923-Regelung auf sehr dünnes Eis, das brauchen wir nicht noch bis 1918 aufzuweichen. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 12:51, 27. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Es geht hier um eine Stufe jenseits von PRP. PRP umfasst lediglich 2D-Objekte, für diese und Scans von 2,5D-Objekten (Münzen etc.) würde die Neuregelung keine Änderung verursachen. Lediglich bei 2,5-D-Objekten, die lichtgebildet worden sind, ändert sich was. PRP umfasst die nicht, in DACH sind die aber nach 50 Jahren sicher ungeschützt. 82.113.106.30 15:32, 27. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Bitte nicht PRP mit PD-ART verwechseln: PRP umfasst _alle_ Dateien, PD-ART nur einfache Reproduktionen. Und damit sind auch Fotos gemeint, die möglicherweise (weiß ich nicht!) nach dt. Recht Lichtbilder sein können. Ist uns aber schnuppe, weil die Foundation sagt, dass einfache Reproduktionen keinen erneuten Schutz genießen. Bisher wurde das (zumindest bei uns) auch auf 2,5D-Objekte angewendet. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 17:47, 27. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Die WMF bezieht das mit Reproduktionen auf ein US-Urteil, dass sich ausschließlich auf 2D-Repros bezieht. Früher wurden hier sogar Münzbilder gelöscht, wenn es eindeutig Fotos der Münzen waren. L82.113.106.28 18:40, 27. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Bitte auch beachten, dass durch diese imho völlig unnötige Aktion nun zahlreiche Bilder wieder auf der Kippe stehen (z. B. [6])... Da natürlich, soweit ich das sehe, nirgendwo vermerkt wurde, welche Bilder alles betroffen sind, darf man die wieder neu zusammensuchen... -- Chaddy · D·B - DÜP 14:47, 27. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Was hat dieses konkrete Foto mit der 50-Jahre-Regel zu tun? Sollen jetzt etwa alle Fotos, die nicht von Profis stammten, unter diese Regel fallen? So wie ich das bisher verfolgt habe, geht es um Bilder mit einer einfachen Darstellung flacher reliefartiger Gegenstände, wo die Variationsmöglichkeiten sowieso minimal sind. Die Luftaufnahme einer Schachtanlage aus dem Jahr 1960 (!) zählt wohl kaum darunter. --Paulae 15:08, 27. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Ach der Chaddy, kennt nicht mal die Ablauf-des-Jahres-Regel des UrhG (1960+50 = 2010, also selbst ein einfaches Lichtbild noch etwa 10 Monate geschüzt). Der redet halt gerne mit, mitdenken ist ihm aber wohl zu schwör. 82.113.106.30 15:20, 27. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Ach, die liebe IP hat keine Ahnung, muss aber dennoch andere Benutzer runtermachen. Was du meinst gilt für die normalen 70 Jahre pma, aber weder für PD-alt-100 noch für PD-alt-50. Siehe § 72 UrhG. -- Chaddy · D·B - DÜP 15:54, 27. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
@Paulae: Wieso soll hier eine Unterscheidung zwischen Profis und Nicht-Profis getätigt werden?
Das speziell von mir verlinkte Foto geht allerdings in der Tat nicht unter PD-alt-50, da es eindeutig ein Lichtbildwerk ist. Mein Fehler. -- Chaddy · D·B - DÜP 15:56, 27. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Sorry Chaddy, aber vielleicht solltest Du echt mal lesen, was Du überhaupt verlinkst. § 72 Abs. 3 UrhG verweist nämlich auf die Berechnung der Schutzfrist mittels § 69 UrhG – und das ist dieselbe Berechnung wie die für Lichtbildwerke, nämlich nach Ablauf des Kalenderjahres. -- Yellowcard 16:10, 27. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Lesen ist nicht das Problem, sondern das Textverständnis. 82.113.106.28 18:37, 27. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Ja, das weißt du so genau... Macht es dir eigentlich Spass, einen Kollegiaten für dumm zu verkaufen? Ich habe einfach den Paragraph nicht ganz gelesen. War ein Fehler, geb ich zu. Aber darum geht es nicht. Es geht darum, dass nun viele Bilder wieder in der DÜP gelandet sind und erst wieder zusammengesucht werden müssen. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:49, 27. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Was ist an dieser Lizenz oder bei der Weltkriegs-Regelung riskanter als bei 100-Jahre oder 1923? Wer diese Lizenzen nicht möchte, der soll auch gleich die beiden anderen mit zur Disposition stellen. --Marcela   18:22, 27. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Mir gefallen die beiden anderen auch nicht, aber darüber ist ja inzwischen oft geredet worden. Hier sehe ich noch das zusätzliche Risiko, dass wir jetzt auch anfangen, zu entscheiden, was Lichtbildwerke sind und was nicht. Bisher haben wir alles als Lichtbildwerk behandelt, außer es war eine einfache Reproduktion und damit nach Foundation-Sicht nicht schutzfähig. Und das mit gutem Grund: Eine Unterscheidung zwischen Lichtbildern und Lichtbildwerken ist nicht einfach und auch nicht vielen Leuten in diesem Projekt zuzumuten. Nachdem bei wirklich einfachen Reproduktionen, die in Deutschland möglicherweise als Lichtbild geschützt sind, die Foundation der Ansicht ist, dass kein Schutz besteht, sollten wir IMHO alles, was nicht eine simple Reproduktion ist, als Lichtbildwerk behandeln. Und die 1.WK-Regelung ist nichts weiter als die 100-Jahre-Regel um ein paar Jahre nach vorne verschoben. Das kann ich nicht gut heißen, mit demselben Argument können wir auch anfangen, Bilder bis 1930 zu verwenden, wenn kein Urheber ausfindig zu machen ist. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 18:33, 27. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Die Weltkriegs-Regel war schonmal über ein Jahr hier eingeführt, bevor sie in einer eigenmächtigen Aktion entfernt wurde. Die Unterscheidung von Lichtbildern müssen wir wegen Schweizer Recht sowieso beachten, also alles nicht weiter aufregend. --Marcela   19:56, 27. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
"Hatten wir schonmal" ist kein Argument. Wenn es ein Schritt in die falsche Richtung ist, hilfts auch nicht, dass er vorher schonmal gemacht wurde. Deshalb müssen wir die Regel trotzdem nicht übernehmen. Und wo genau unterscheiden wir momentan zwischen Lichtbild und Lichtbildwerk? Gruß, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 21:34, 27. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Ich schließe mich der Position von ST an. Ich hatte ausführlich begründet, wieso wir das gebrauchen können. Mein Textvorschlag ist zwar nicht übernommen worden (Röntgenbilder fehlen), aber ich finde nicht, dass in dieser Weise Quertreibereien passieren sollten. Ich sehe nicht das geringste Risiko bei einfachen Lichtbildern, und finde, wir sollten von unserem unfruchtbaren Dogmatismus wegkommen. Wenn wir hier regelmäßig Schöpfungshöhe bei Logos meinen beurteilen zu können, können wir sehr viel leichter auch eindeutige Fälle einfacher Lichtbilder beurteilen. Ich spreche ChrisiP mein Misstrauen aus, er kann die Sachlage nicht beurteilen --Historiograf 22:41, 27. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Ich schliesse mich ST und Historiograf an. Es ist geradezu grotesk, mit welcher Selbstsicherheit hier manchmal bei Logos und Ähnlichem mit "hat Schöpfungshöhe" oder "hat keine Schöpfungshöhe" hantiert wird, während es ein Problem sein soll, eine durchaus eng definierte Klasse von Fotografien, welche den für Werkcharakter notwendigen Gestaltungsspielraum deutlich unterschreiten (also keine Grenzfälle, über die man diskutieren könnte), als einfache Lichtbilder anzusehen. Diese sind in der Schweiz im übrigen überhaupt nicht geschützt (und in Deutschland eben nur für 50 Jahre nach Veröffentlichung). Aber statt von "hinreichend falschen Ehrenzeichen" sollte doch sicher von "hinreichend flachen" die Rede sein? ;-) Gestumblindi 18:10, 28. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Ich schliesse mich ST, Historiograf und Gestumblindi an. Es gibt Fotos von Gegenständen bei denen eigentlich nur eine Ansicht sinnvoll ist (Münzen und Co.). Wo da die schöpferische Leistung sein soll, die den Schutz als Lichtbildwerk rechtefertigen sollen ist mir schleierhaft. Reines Handwerk ist in der Schweiz nicht einmal als Lichtbild geschütz, siehe Fall vom Bild von Christoph Meili mit Akten (das der Massstab nicht angewendet werden kann wegen D und A ist mir klar). Bobo11 18:19, 28. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Bitte mal zur Lizenz runterscrollen und lesen. Stimmt das?-- Alt Wünsch dir was! 15:10, 27. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Ja, das Bild muss gelöscht werden. Keine Einschränkung bekannt ist nicht immer gleich PD. Hier haben wir einen sehr bekannten Fotografen und einen Abzug einer sehr bekannten Serie, aber der war kein Angestellter der US-Gov. 82.113.106.30 15:24, 27. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Gemälde in/auf der Sixtinischen Kapelle

 
Ist drin, danke. --Flominator 20:32, 27. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Hallo zusammen, ist das Teil PD oder muss ich um Erlaubnis bitten? --Flominator 20:12, 27. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

2D-Kopie eines gemeinfreien Werkes, Sockenfall. --Marcela   20:14, 27. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]
Aber ne Briefmarke :-( --Marcela   20:16, 27. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Potsdamer Urteile online: kein Recht am Bild der eigenen Sache

http://archiv.twoday.net/stories/6210962/ --FrobenChristoph 02:41, 28. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Das Urteil im Wortlauf. Das Brandenburger Urteil ist sicher richtungweisend und stimmt hoffnungsfroh, aber es ist noch lange kein Grund zum Jubeln. Noch steht eine Entscheidung der SPSG aus, in Revision beim BGH zu gehen, und wie die Entscheidung des BGH aussieht, sei dahingestellt. Bisher war ein dessen Urteilen vom Schloß Tegel bis zum Friesenhaus zwar eine Tendenz weg vom Recht am Bild der eigenen Sache zu erkennen, aber das mag sich ändern und unter Berücksichtigung der Umstände des aktuellen Falles wieder ganz anders aussehen. Es kann auch durchaus sein, daß die SPSG die Revisionsmöglichkeit nicht wahrnimmt, um kein unerwünschtes Grundsatzurteil zu provozieren, für das sie dann von anderen Sachwaltern öffentlicher Kulturgüter geprügelt wird. Statt dessen besteht immer noch die Möglichkeit, daß die SPSG ein pauschales Fotografierverbot auf den von ihr verwalteten Liegenschaften erläßt und die Sache damit als erledigt betrachtet. Der Wunsch der Brandenburger Richter nach einer höchstrichterlichen Entscheidung ist jedenfalls nicht zu übersehen. --Eva K. ist böse 13:37, 1. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]
Klingt nach Bedarf nach einem zeitnahen Wikifotografen-Überfall. :-) -- smial 14:10, 1. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]
War auch in einem Fotografie-Forum meine Sicht der Dinge: Tatsachen schaffen bei Commons. --Eva K. ist böse 15:19, 1. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]
Ich denke, das läßt sich durchaus zeitnah erledigen :-) --Marcela   17:29, 1. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

... oder denglisch Copyfraud der frechsten Art: Wikipedia:Fragen_zur_Wikipedia#Bild_wiki-nutzbar.3F --Pölkkyposkisolisti 13:44, 1. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

Bildlizenzen

Hallo liebe Spezialisten! Wen kann ich denn mal im nicht öffentlichen Raum zu einem Lizenzproblem kontaktieren (Bilder von mir auf Commons, Nutzung für Buchartikel???) und wie am besten? Danke für Rückmeldungen! --Hellerhoff 13:54, 1. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

--> ralf@roletschek.de --Marcela   13:56, 1. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

Meine Mail ist aktiviert --FrobenChristoph 17:23, 1. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

permissions-de@wikimedia.org sollte auch eine gute Anlaufstelle sein. Antwortzeit kann allerdings je nach Komplexität zwischen einem Tag und zwei Wochen betragen. -- Yellowcard 17:46, 1. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]
Nee, ist keine Wikipedia-Frage und Permissions wäre damit wahrscheinlich überfragt. --Marcela   17:53, 1. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]
Stimmt auffallend, das ist unsere Baustelle nicht. --Guandalug 18:03, 1. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]
Oh, hatte es umgekehrt verstanden, sorry (und eigenes Bild aus Buch für Wikipedia nutzbar machen halte ich durchaus für ein Aufgabengebiet von permissions-de) Gruß -- Yellowcard 18:35, 1. Mär. 2010 (CET).[Beantworten]
  • Eigentlich einfach, als Urheber kann man das eigentlich immer machen, vorausgesetzt man hat nirgens einen Knebelvertrag unterschreiben. Sprich; solange man die Verwertungsrechte nicht abgetreten hat, ist man als Urheber frei mit seinen Werken zu machen was man will (Aus Sicht des Urheberrechts. Anderer Reche sind natürlich von dieser Aussage ausgenommen z.b. Recht am eigen Bild). Aber Buchverleger haben die Angewohnheit einem Knebelverträge vorzulegen, von daher ist ein Mail an Ralf sicher eine Lössung. Denn er kann dir garantiert einige Tips im Umgang mit der Gegenseite geben. (ansosten Mail an mich, WP-Mail funktion ist aktiviert) Bobo11 18:49, 1. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]
Danke erstmal. Habe mit Ralf Kontakt aufgenommen und werd das erstmal tel. diskutieren. Grüße an alle!--Hellerhoff 19:21, 1. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

Ich habe gerade wieder mal eine PDF ausgedruckt und festgestellt, dass es jetzt am Ende ein Verzeichnis der Bilder mit Quelle, Autor und Lizenz gibt. Ich denke, dass deshalb der einleitende Hinweis zu den Lizenzen nicht mehr notwendig ist. Zweite Frage, brauchen wir den Text der GNU FDL noch? liesel 18:07, 1. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

Sind Stasi-Bilder Public Domain

Hallo,

wegen dem Massenlöschantrag auf Commons frage ich mich, ob die Bilder aus den Akten des Ministerium für Staatssicherheit unter die Lizenz Commons:Template:PD-GermanGov benutzt werden können. In der entsprechenden Commons-Kat finden sich fast nur Grafiken, Symbole und Wappen. Danke. blunt. 20:17, 1. Mär. 2010 (CET)