Diskussion:Führerscheintourismus
Benutzer Ad.ac: Verkehrstote stehen in keinem kausalem Zusammenhang mit dem Führerscheintourismus. Es wird aber hier der Eindruck erweckt, als wenn der EuGH mit seinen Entscheidungen Schuld an Verkehrstoten hat. Dabei wird in einer Pressemitteilung, die mir bekannt ist, keine Statistik angeführt, die das Unfallrisiko der übrigen Bevölkerung in Relation setzt. Hier geht es um Einzelfälle, die in der öffentlichen Meinung eine Diskriminierung auf Tausend von Fahrern mit ausländischem EU-Führerschein auslösen soll. Das verträgt sich meiner Meinung nach nicht mit dem Neutralitätsprinzip hier im Wikipedia. --Dissident 04:38, 25. Dez. 2006 (CET)
- Die Argumentation ist unklar: Wenn Personen mit einem sehr hohen Unfallrisiko am motorisierten Straßenverkehr teilnehmen, besteht doch ein kausaler Zusammenhang zur Zahl der Verkehrstoten? Genau dies ist hier der Fall. Es geht nicht um ausländische EU-Führerscheine oder gar die Diskriminierung ausländischer Mitbürger, sondern um risikobelastete Fahrer, die auf einem Umweg - also an der deutschen Gesetzgebung vorbei - wieder am Straßenverkehr teilnehmen.
- Oder bestehen Zweifel bezüglich der Risikobelastung dieser Gruppe?
- Da die Gruppe klein ist (5 - 10.000), ist auch die Zahl der Verkehrstoten klein. Das ändert nichts am relativ extrem hohen Gefährdungspotential. Der Vergleich mit Geisterfahrern ist gestattet.
- Ad.ac 14:29, 13. Jan. 2007 (CET)
Der Einführungssatz "Das Schlagwort Führerscheintourismus beschreibt den Erwerb eines in einem europäischen Land ausgestellten Führerscheins für Personen, denen die Fahrerlaubnis nach deutschem Recht −häufig wegen Trunkenheitsfahrten − entzogen wurde." beschreibt nicht den Begriff "-tourismus" an sich, sondern eher die Auswirkungen in einigen Fällen. Deswegen bedarf dieser Satz einer weiteren Bearbeitung. --Dissident 03:10, 9. Jan. 2007 (CET)
- Ok, ich mache einen Versuch. Bitte verbessern!
- Ad.ac 14:29, 13. Jan. 2007 (CET)
Ich habe mal den Einleitungssatz verändert. So habe ich es auch in meinem Aufsatz dazu geschrieben, der im Anschluss zitiert wird. Bitte um Anregungen/Kritik. (Mo, 1.3.2010)
Auch dieser Bericht ist meinungsbehaftet und geht von Halbwahrheiten aus. Wo steht zum Beispiel, dass die 3. Führerscheinrichtlinie erst in nationales Recht umgesetzt werden muss, was erst bis zum Jahr 2013 zu geschehen hat. Bis dahin kann jeder EU-Staat handeln wie bisher,nämlich nach EUGH Rechtsprechung. Desweiteren sind auch unter den sogenannten Risikofahrern, welche im Rahmen des Führerschein tourismus genannt werden, mindestens die 75%, welche sowieso bei jeder MPU durchfallen, egal ob verkehrstauglich oder nicht. Somit bleibt nur noch ein kleiner Rest übrig, der wirklich risikobehaftet ist. Hier sollte dann eher ein modernes und objektives MPU Verfahren entwickelt werden, als all diejenigen zu diskredietieren, welche auf Grund der rein finanzorientierten Teststellen am Neuerwerb der Fahrerlaubnis gehindert werden, und im Ausland eine gerechte Behandlung suchen.
Aktuelles Urteil (BGH III ZR 212/07 vom 11.09.2008 )
Habe hier ein neues Urteil in Aktualitätendienst von Bundesrecht.juris entdeckt, welches man einarbeiten sollte, weiß nur nicht, wie man das am Geschicktesetn bewerkstelligt:
Urteil des Bundesverwaltungsgericht
Deutsche können nicht mit Führerscheinen aus anderen EU-Staaten Auto fahren, wenn sie am Tag der Ausstellung der Fahrerlaubnis ihren Wohnsitz in Deutschland hatten. Sie können nachträglich in Deutschland zum "Idiotentest" gebeten werden. GLGermann 18:39, 11. Dez. 2008 (CET)
Guter Hinweis, deshalb ist es auch anzuraten, sich zwei Wochen vor der FS-Pruefung in D abzumelden. (nicht signierter Beitrag von 84.167.191.159 (Diskussion | Beiträge) 21:42, 10. Aug. 2009 (CEST))