Rentenversicherungsträger sind die Institutionen, die auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs VI Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung erbringen. Rentenversicherungsträger sind die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, die Landesversicherungsanstalten, die Bundesknappschaft, die Seekasse und die Bahnversicherungsanstalt.
Von den (gesetzlichen) Rentenversicherungsträgern sind die privaten Rentenversicherer zu unterscheiden, die Leistungen auf Grund privater Versicherungsverträge erbringen.
Siehe auch: Deutsche Rentenversicherung