Diskussion:Bandenkampfabzeichen
Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Knoerz in Abschnitt Trageverbot?
Trageverbot?
... auch in Form ohne Hakenkreuz? Eine entsprechende Einschränkung ergibt sich aus dem Gesetz jedenfalls nicht. Damit ist es zu behandeln wie alle anderen Ehrenzeichen aus dieser Zeit, also ohne Hakenkreuz erlaubt. --141.91.129.2 17:25, 10. Dez. 2008 (CET)
- es geht hier um das bis 45 verliehene bandenkampfabzeichen. selbiges gab es ausschliesslich mit hakenkreuz. das "bereinigte" wird in dem artikel mit keinem wort erwaehnt. wenn du ahnung hast davon, dann arbeite es mal mit ein, ich bin da nicht ganz so belesen. bis dahin lassen wir den artikel mal so wie er da stand bzw. jetzt steht. gruss -- knoerz 17:50, 10. Dez. 2008 (CET)
- so habs mal mit eingearbeitet. passt so denk ich. gruss --knoerz 19:15, 12. Dez. 2008 (CET)
Wofür verliehen ?
Mal die nötigen Hinweise auf die Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD und deren Beteiligung an der Verfolgung jüdischer Bürger besetzter Staaten (Judenverfolgung), zu den NS-Prozessen gegen Kriegsverbrecher bzw. die späteren Strafprozesse zu Verbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus bzw. den Verbrechen der Wehrmacht eingefügt.
MfG -- asdfj 15:44, 20. Feb. 2010 (CET) -