Kreistag

Volksvertretung auf der Ebene der Landkreise in Deutschland
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Der Kreistag ist in Deutschland die Volksvertretung innerhalb der Kreise bzw. Landkreise. Im Bereich der Kommunalverfassung ist der Kreistag stets das Hauptorgan des (Land)Kreises.

Der Kreistag legt die Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises fest und entscheidet über alle grundlegenden Angelegenheiten der Gemeinde. Im Gegensatz hierzu führt der Landrat die laufenden Geschäfte und führt die Beschlüsse des Kreistagesaus.

Den Vorsitz im Kreistag führt je nach Bundesland der Landrat oder Oberkreisdirektor oder der Kreispräsident.

Während die norddeutsche Kommunalverfassung den Landrat als ehrenamtlichen Vorsitzenden des Kreistages vorsieht, haben schließlich die letzten beiden Länder, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, diese Regelung inzwischen (NRW: 1994, Niedersachsen: 1996) abgeschafft.

Der Kreistag kann für bestimmte Aufgabenbereiche zur Vorbereitung seiner Beschlüsse oder zur abschließenden Entscheidung Ausschüsse bilden. Wichtigster Ausschuss ist der Kreisausschuss.